Man hat einen Kurs im Abi und korrigiert die Klausuren und/ oder nimmt die mündlichen Prüfungen ab.
Man entwirft (Berufskolleg) Fachabi-Vorschläge oder Prüfungsvorschläge für Berufsfachschulen und korrigiert die Klausuren, führt ggf. sogar mündliche Abweichungsprüfungen durch.
Oder man hat in diesen Klassen keine Prüfungen.
Dadurch, dass diese Klassen/ Kurse ja irgendwann im Frühling ihren letzten Schultag haben, fällt einem ja Unterricht aus.
Wie läuft das bei euch? Wie wird bei euch mit diesen Ausfallstunden umgegangen?
An meiner alten Schule gab es ein Formular, da trug man ein, was ausfiel. War man aber in die Prüfungen involviert, musste man das Formular nicht ausfüllen und hatte halt die Korrekturen und die Ausfallstunden.
Hatte man keine Prüfungen, musste man eintragen, was man in den Ausfallstunden gemacht hat bzw. im Ausgleich für die Ausfallstunden.
Das ist aber wohl nicht rechtens.
Rein rechtlich ist es wohl so, dass Prüfungsvorschläge/ - korrekuren zum Lehrerjob gehören. Daher müssen sich wohl alle KuK, die Ausfallstunden durch Prüfungsklassen haben, in diesen Stunden für Vertretungsunterricht, Projekte etc. bereit halten/ eintragen.
So ist mein Kenntnisstand.
Im Kollegium herrscht Unwissen, und unsere SL hat dazu noch nichts gesagt. Sie möchte eine Arbeitsgruppe dazu bilden. Das Resultat der Arbeitsgruppe soll dann der juristischen Stelle unserer Bezirksregierung zur Prüfung vorgelegt werden.
Wo finde ich die entsprechenden Paragraphen dazu? Wie viel Ermessensspielraum hat die Schule? Wie ist das bei euch geregelt?