Jahresurlaub

  • Hallo,
    gehe ich richtig in der Annahme, dass ich als Lehrer meine 30 Tage Jahresurlaub in den Sommerferien nehmen muss und auch kann? Muss man in dieser Zeit trotzdem dem Dienstherrn zur Verfügung stehen, z. B. wenn dieser eine amtsärztliche Untersuchung anordnet? Oder kann man sich darauf berufen, dass man am xx.August seinen Familien-Jahresurlaub geplant hat?

    • Offizieller Beitrag

    Zu diesem Thema gibt es bereits einen Thread, wenngleich auch nicht mit dem Zusatz des Amtsarztes.


    Du kannst Deinen Jahresurlaub im Sommer nehmen, musst aber ggf. in der letzten Schulwoche je nach Dienstordnung wieder zur Verfügung stehen. Einen gebuchten Urlaub kann man Dir eigentlich auch trotz AA-Termin nicht nehmen. Teile Deiner SL mit, dass Du im Zeitpunkt X in Urlaub bist und danach für einen solchen Termin zur Verfügung stehst.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Also ich kenne das nur so, dass man z.B. vor der Verbeamtung auf Lebenszeit die Aufforderung bekommt, einen Amtsarzttermin wahrzunehmen, dann beim Gesundheitsamt anruft und dort den Termin vereinbart. Den Termin macht nicht die Schulleitung selbst.

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