Sie werden informiert, müssen aber laut Schulgesetz nicht informiert werden, d.h. die Wirksamkeit auf die Versetzung (eine ungewarnte nicht ausreichende Leistung wird ignoriert) entfällt.
Das mit der Gesamtschule hatte ich überlesen, da ist das mit den Abschlüssen weit weniger bekloppt als im G8-System...