Defizit Zeugnis,im mündlichen Fach- ohne Vorwarnung

  • Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,


    ich mache zur Zeit mein Ref. und beobache und bekomme so einiges mit. Und aktuell zur Notenvergabe habe ich Fragen und Erklärungsbedarf, die ich hier bestimmt geklärt kriege:


    Es geht um die EF, Gesamtschule, NRW, Erdkunde als mündliches Fach ( d.h. keine Klausuren)


    Die S. hat im 1. Quartal die Note 3 und im 2. Quartal eine 4 erhalten. Da sie keine Klausuren schreibt, wird sie nur mit der SoMI bewertet. Jetzt kurz vor den Zeugnissen soll die S. eine 5 bekommen. Und sie ist in Versetzungsgefahr, da sie in den Hauptfächern 4, 4 und 5 hat. Wird sie deshalb so benotet?
    Gilt diese 5 als Defizit ? Wenn ja, muss es nicht vorgewarnt werden? Kann sie einen Widerspruch oder eine Beschwerde vorlegen? Die Fachlehrerin meint sie sieht keinen Grund ihr eine 4 auf dem Zeugnis zu geben. Ist das überhaupt eine Begründung? Sie sagt nur, dass das eine abgegebene Protokoll der S
    nicht ausreichend war. Aber das kann doch nicht die einzige Leistung sein, die sie bewertet. Sie als Lehrerin kann die mündliche Mitarbeit bewerten wie sie will, weil sie den Maßstab setzt und den kann keiner kontrollieren und nachvollziehen.


    Mir kam ihre Benotung nicht fair vor. UND DAS FINDE ICH NICHT GUT.


    Bin für eure Anmerkungen und Meinungen offen.
    Vielen Dank

  • Moin,
    klar muß sie durch einen "Blauen Brief" vorgewarnt werden, damit die 5 versetzungswirksam werden kann. Aber nirgendwo im Gesetz steht wann diese Vorwarnung zu erfolgen hat. Rein rechtlich könnte man der Schülerin also noch am Donnerstag den 13.07.2017 einen "Blauen Zustellen" und sie damit vorwarnen und am Freitag den 14.07.2017 dann das Zeugnis mit den 5ern ausstelen. Die wären dann versetzungswirksam. Das das keinen Sinn macht, weil sie sich natürlich zwischen Vorwarnungung und Zeugnis nicht mehr verbessern kann, ist klar. Aber rein rechtlich ist es möglich.

  • Beziehst du dich mit dieser Aussage konkret auf NRW, plattyplus?


    In Brandenburg nennt unser Schulgesetz eine Frist, die deutlich vor den Zeugnissen liegt. Wenn in meiner letzten Arbeit aus dieser Woche (noch vor Notenschluss), nun einer meiner Pappenheimer auf 5 fallen würde, hätte ICH ein Problem, obwohl die Note seiner Leistung entspricht.

  • :skeptisch: :skeptisch: :skeptisch: wenn du mal nicht die Schülerin oder wahlweise ein zugehöriger Elternteil bist...


    Als Referendarin mit abgeschlossenem Studium wirst du sicher keine Probleme haben, die Versetzungsordnung deines Bundeslandes zu lesen. Und was praktische Erfahrung mit der Notenvergabe angeht hast du in deiner Schule erfahrene Experten sitzen (genannt: Ausbildungslehrer), die dir alle Fragen - ggf. unter Rückbezug auf den konkreten Fall und in diesem eventuell relevante pädagogische Erwägungen - beantworten können. Wenn du schon nicht die betreffende Lehrerin selbst fragen willst, dann frag halt einen anderen Ausbildungslehrer (natürlich ohne "anklagenden" Ton, sondern aus rein sachlichem Interesse).

    Warum Trübsal blasen, wenn man auch Seifenblasen kann?

  • Beziehst du dich mit dieser Aussage konkret auf NRW, plattyplus?


    In Brandenburg nennt unser Schulgesetz eine Frist, die deutlich vor den Zeugnissen liegt. Wenn in meiner letzten Arbeit aus dieser Woche (noch vor Notenschluss), nun einer meiner Pappenheimer auf 5 fallen würde, hätte ICH ein Problem, obwohl die Note seiner Leistung entspricht.

    Das ist ja dann völlig unsinnig eine Klausur gegen Jahresende zu schreiben. Wer denkt sich denn so einen Unsinn aus.
    Oder man hofft halt damit, dass Lehrer zum Jahresende dadurch zum Erstellen schülerfreundlicher Klausuren bewegt werden.

  • Es muss 10 Wochen vorher gemahnt werden, wenn die Minderleistung noch nicht im Halbjahreszeugnis bestand.
    Steht sowohl in APO-S1 und APO-GOSt.


    Für die genaue Auswirkung dieser nicht gemahnten 5 müsstest du in eure Versetzungshandreichung gucken.

  • In der EF würde eine ungewarnte 5 für die Versetzung rausgenommen, nicht aber für den Schulabschluss. Das heißt die Schülerin könnte in die Q-Phase versetzt werden (ggf. Nachprüfung im Hauptfach), hätte aber weder Mittlere Reife noch Hauptschulabschluss. Ist nicht prickelnd, wenn es dann in der Q-Phase nichts wird und nach 12 Jahren Schule nur der Hauptschulabschluss nach 9 auf dem Papier steht...

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • ... Kann sie einen Widerspruch oder eine Beschwerde vorlegen? ...

    Du wirst nicht auf die Idee kommen, der Schülerin das zu raten? Ich würde ihr raten, eine "SoMi" abzuliefern, die zumindest ausreichend ist.


    Ist ja gut und richtig, dass du dir Gedanken um Bewertungskriterien machst. Dich in die Arbeit der AusbildungslehrerInnen (noch nicht KollegInnen) einzumischen geht gar nicht.

    • Offizieller Beitrag

    st ja gut und richtig, dass du dir Gedanken um Bewertungskriterien machst. Dich in die Arbeit der AusbildungslehrerInnen (noch nicht KollegInnen) einzumischen geht gar nicht.

    wenn ich ehrlich sein soll, kommt mir die Ausgangsfrage eher wie die einer Schülerin vor.

  • wenn ich ehrlich sein soll, kommt mir die Ausgangsfrage eher wie die einer Schülerin vor.

    Wir werden doch immer forumsregelkonform dazu angehalten, Beiträge für bare Münze zu nehmen ;)


    Aber mal im Ernst: in der Zeit des Hieranmeldens und schlaue Texte Schreibens hätte die TE (im Falle sie wäre eine Schülerin) lieber mal ein ordentliches Geo-Protokoll verfasst :pfeifen:

  • Beziehst du dich mit dieser Aussage konkret auf NRW, plattyplus?

    Ja, ich beziehe mich auf die konkrete Situation in NRW an Berufskollegs. Wir müssen zwar warnen, aber es gibt gemäß Schulgesetz §50 keine Frist, es muß nur vorher geschehen. Unsere Schulleitung hat mir dies auf Rückfrage vor einigen Wochen bestätigt.




    Zitat

    In Brandenburg nennt unser Schulgesetz eine Frist, die deutlich vor den Zeugnissen liegt. Wenn in meiner letzten Arbeit aus dieser Woche (noch vor Notenschluss), nun einer meiner Pappenheimer auf 5 fallen würde, hätte ICH ein Problem, obwohl die Note seiner Leistung entspricht.

    Um Dein Problem zu vermeiden, sind wir im Kollegium dazu übergegangen eher zu viele als zu wenige Blaue Briefe zu verschicken. Konkret bekommt bei mir jeder einen Blauen Brief, der, wenn er die Mitarbeit sofort komplett einstellen würde (SoMi = null + Klausur = leerer Zettel), noch in der Lage ist auf eine 5 abzurutschen. Das hat dann zur Folge, daß in manchen Fächern auch Schüler, die 3- stehen einen Brief bekommen.
    Da meine Kollegen das ähnlich handhaben, gehen entsprechend viele Briefe raus. So gab es in diesem Jahr in meiner Klasse z.B. nur einen Schüler, der keinen Brief bekommen hat.


    Selbst wenn die Leistungen nicht angemahnt wurden, sind sie trotzdem versetzungswirksam. Durch den fehlenden Brief wird nur eine mangelhafte Leistung bei der Versetzung nicht berücksichtigt. Bsp.: Es wurden zwei 5er angemahnt, am Ende stehen aber vier 5er auf dem Zeugnis. Von den beiden nicht angemahnten 5ern ist nur eine nicht versetzungswirksam. Somit bleiben drei 5er übrig und der Schüler wird nicht versetzt und hat auch keine Möglichkeit der Nachprüfung.

  • Die Frist dürfte den Bestimmungen in der APO SI entsprechen (10 Wochen gemäß §7 Absatz 4), weil sie ohne Befristung keinerlei Wirkung entfalten könnte und damit das Schulgesetz durch mangelnde Ausführungsbestimmungen umgangen würde. Am Berufskolleg können die Warnungen in den meisten Fällen aber wohl unterbleiben, weil die Schüler bereits 18 sind?

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Ok, mein Fehler.


    Ich war von der APO BK und nicht von der APO SI ausgegangen und dort gibt es eben keine Frist für die Blauen Briefe.
    --> https://www.schulministerium.n…lrecht/APOen/BK/APOBK.PDF


    Wobei wir schon die Blauen Briefe rund um Ostern raushauen, also so grob paßt das mit den 10 Wochen. Allerdings habe ich und auch meine Kollegen in den vergangenen Jahren feststellen müssen, daß es immer wieder Schüler gibt, die nach dem Termin für die Briefe die Mitarbeit komplett einstellen. Die sagten es mir während der Pausenaufsicht dann sogar ins Gesicht, daß wir sie ja jetzt versetzen müßten, wo sie keinen Brief bekommen haben.


    Seitdem werden bei uns generell alle Schüler angemahnt, die bei sofortiger Einstellung der Mitarbeit auf kompletter Linie noch eine 5 auf dem Zeugnis bekommen könnten. In Fächern, in denen 2 Klassenarbeiten im Schuljahr geschrieben werden, mahne ich alle Schüler an, die 3- oder schlechter stehen. Bei Fächern mit 4 Klassenarbeitn sind es Schüler mit der Note 4+ oder schlechter. Das machen wir, um im Fall der Fälle nicht doch einen Schüler wegen eines Formfehlers versetzen zu müssen.


    Wie gesagt, in meiner Klasse in diesem Jahr gab es entsprechend nur einen Schüler, der keinen Brief bekommen hat.


    Valerianus: Meine Schüler sind üblicherweise 16-18 Jahre alt. Da müssen wir noch die Eltern informieren, zumindest bei den Vollzeit-Klassen. Bei den Azubis ist das natürlich überflüssig, weil die ja automatisch ins nächste Ausbildungsjahr rücken und nicht von uns versetzt werden.

  • Vielen Dank liebe Community.

    wenn du mal nicht die Schülerin oder wahlweise ein zugehöriger Elternteil bist...

    Habe mit meinem Ref neu angefangen. Und wenn du nicht Schüler oder wahlweise ein Elternteil bist, müsstest du wissen, dass man sich im Studium nicht mit den Gesetzen beschäftigt, sondern erst später im Seminar damit anfängt.
    Außerdem dienen solche Foren zum Austausch von Gedanken Meinungen und Erfahrungen.


    Schöne Grüße und nochmals Danke für eure Beiträge

  • Wobei wir schon die Blauen Briefe rund um Ostern raushauen, also so grob paßt das mit den 10 Wochen. Allerdings habe ich und auch meine Kollegen in den vergangenen Jahren feststellen müssen, daß es immer wieder Schüler gibt, die nach dem Termin für die Briefe die Mitarbeit komplett einstellen. Die sagten es mir während der Pausenaufsicht dann sogar ins Gesicht, daß wir sie ja jetzt versetzen müßten, wo sie keinen Brief bekommen haben.

    So Spezis kenne ich auch. In der S1 (Realschule) zählen ab einer gewissen Anzahl, dann doch auch ungemahnte 5en.
    Das vergessen diese Schüler gerne. ;)

  • hätte aber weder Mittlere Reife noch Hauptschulabschluss. Ist nicht prickelnd, wenn es dann in der Q-Phase nichts wird und nach 12 Jahren Schule nur der Hauptschulabschluss nach 9 auf dem Papier steht...


    Es geht um die Gesamtschule, sprich G9, sprich die Schülerin hat bereits FOR-Q

  • Ok, mein Fehler.


    Ich war von der APO BK und nicht von der APO SI ausgegangen und dort gibt es eben keine Frist für die Blauen Briefe.
    --> https://www.schulministerium.n…lrecht/APOen/BK/APOBK.PDF

    Na klar gibt es die bei uns. Du hast den Link doch selbst gepostet. APO-BK § 10 (4):


    "Das Berufskolleg informiert die Eltern gemäß § 50 Absatz 4SchulG in der Regel zehn Wochen vor der Zeugnisausgabe, wenn dieVersetzung durch bis zu diesem Zeitpunkt erkennbare Leistungsschwächengefährdet ist."




    Zitat von Valerianus

    Am Berufskolleg können die Warnungen in den meisten Fällen aber wohl unterbleiben, weil die Schüler bereits 18 sind?

    Dazu gibt es seit Erfurt neue Regeln, so dass nun auch die Eltern von volljährigen Schülern informiert werden. :(

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