Aufhebungsvertrag...Wie läuft das ab?

  • Grüße euch zum Abend,


    kurze Frage, hat Jemand von Euch schon einmal Erfahrung mit einem "Aufhebungsvertrag" gemacht?


    Sprich, derjenige ist an einer Schule als "nicht-verbeamtete" Lehrkraft z. B. Vertretungslehrer tätig! Hat einen laufenden Vertrag und möchte an eine andere Schule, aufgrund von besseren Konditionen und Zukunftschancen wechseln.
    Ist es richtig, dass man dann - innerhalb der womöglich gleichen Bezirksregierung in NRW - eine formlosen Aufhebungsantrag stellen kann und dies eigentlich keine Schwierigkeit darstellt, dass man dann an die andere Schule wechseln kann/darf zum Tag X? :D


    Freue mich von Euch zu lesen und wünsche ein gute Nacht!

    • Offizieller Beitrag

    Bei (beiden) befristeten Verträgen: Von Teilzeit auf Vollzeit soll es gerüchteweise funktionieren. Bei (oftmals nur subjektiven) 'besseren Bedingungen/Aussichten' wäre ich widerum sehr unsicher.
    Feste Stelle (wozu ein Seiteneinsteigervertrag auch gehört) schlägt auf jeden Fall einen befristeten Vertrag. Innerhalb von ganz NRW.

  • Danke Dir@chilipaprika für die schnelle Antwort!


    Grundsätzlich, erstmal nur ausgehend von Vertretungsverträgen, ist wohl die Möglichkeit der "Vertragsaufhebung" - um möglicherweise Unterrichtserfahrungen im Hinblick auf ein OBAS Verfahren in einem speziellen Schultyp zu sammeln - wohl eher gering?


    Wollte mich einfach nur mal ein wenig vergewissern, da ich mal eine anderweitige Aussage mitbekommen habe; dass dies sozusagen "das tägliche Brot der Bezirksregierungen" wäre und man somit auch einen "Aufstiegs- oder Neigungswechsel" vollziehen kann!


    Viele Grüße ;)

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