Moin,
ich habe mich hier angemeldet, weil ich von meiner Einsatzplanung so langsam den Kaffee auf habe. Konkret sieht mein Stundenplan so aus, daß ich zweimal in der Woche von morgens 7.30 Uhr bis abends 21.00 Uhr unterrichten darf. Wir haben bei uns am Berufskolleg noch die Fachschule (für Techniker) abends. Außerdem werde ich wiederholt für einzelne Stunden zur Nachbarschule abgeordnet.
Gespräche mit Schulleitung und Personalrat sind erfolglos. Als männlichem Single können sie einem wohl allen Scheiß reindrücken, den Eltern nicht haben wollen.
Ok, dank des Abendeinsatzes habe ich eine 4-Tage Woche, aber wenn ich da z.B. dienstags an meinen Stundenplan denke: Morgens 7.30-9.00 Uhr und dann nochmal 17.45-21.00 Uhr, mit entsprechend 8.45 Stunden Pause dazwischen oder donnerstags 12 Stunden (8 Schulstunden morgens, 4 abends) und dann hinten drauf nochmal 8 Schulstunden morgens am Freitag, frage ich mich schon, wann wie und wo ich da rechtlich mal ansetzen kann. Gerade der Freitag, also der Tag nach dem Abendschuleinsatz, tut richtig weh. So ist es mir schon passiert, daß ich vor den Schülern am besagten Tag auf dem Pult eingepennt bin.
Dienstags zwischen den Einsätzen heimzufahren ist auch keine Option, da ich über 100km weit vom Einsatzort weg wohne.
In den letzten Jahren habe ich die Klappe gehalten, ich war ja noch in der Probezeit, aber damit ist es jetzt vorbei. Was mich zudem noch mehr auf die Palme bringt ist, daß das Kollegium Friede-Freude-Eierkuchen spielt, sie haben ja alle super Stundenpläne, also auch eine 4-Tage Woche ausschließlich mit Vormittagseinsätzen, erst zur 3. Stunde kommen, weil man den Nachwuchs ja noch zum Kindergarten bringen muß usw. usw. ...
Also, welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich, mich zu wehren?
Wo finde ich im Gesetz:
- maximale Dauer der Zwangsabordnung? --> Landesbeamtengesetz NRW §29 Abs. 3 --> maximal 5 Jahre ohne Einwilligung?
- maximale tägliche Einsatzdauer? 9 Zeitstunden = 12 Schulstunden gemäß EU-Arbeitszeit-Richtlinie2003/88/EG?
- minimale Ruhezeit? 11 Stunden?
Außerdem haben die beiden Schulen, in denen ich tätig bin, noch unterschiedliche Ferientermine (bewegliche Ferientage). Nachdem mir der Schulleiter zugesagt hatte mich im kommenden Jahr nicht wieder abzuordnen (was er nun doch getan hat), habe ich Urlaub gebucht. Von wem muß ich mir jetzt den Schadenersatz holen, weil ich dank der Abordnung den Urlaub nicht antreten kann? Während alle anderen Kollegen eine Woche in Urlaub sind, muß ich mittendrin drei Stunden unterrichten.