(1) Der Personalrat bestimmt mit bei allen personellen, sozialen, organisatorischen und sonstigen innerdienstlichen Maßnahmen, die die Beschäftigten der Dienststelle insgesamt, Gruppen von ihnen oder einzelne Beschäftigte betreffen oder sich auf sie auswirken. Das gleiche gilt, wenn die Dienststelle Maßnahmen für Personen trifft, die der Dienststelle nicht angehören, jedoch für sie oder die ihr angehörenden Beschäftigten tätig sind und die innerhalb der Dienststelle beschäftigt werden. Die Mitbestimmung findet nicht statt bei Weisungen an einzelne oder mehrere Beschäftigte, die die Erledigung dienstlicher Obliegenheiten oder zu leistender Arbeit regeln.
Bestimmt gibt es hier KollegInnen, die besser informiert sind als ich und/oder mir sagen können, wo ich dazu verlässlich nachlesen kann. Leider habe ich nämlich schon verschiedene Statements dazu gefunden...
Konkret interessiert mich, ob der Personalrat ein Recht darauf hat, bei der (halb-)jährlichen Verteilung der Klassen/Fächer bzw.der Gestaltung des Stundenplanes mitzubestimmen. Und wenn ja: was genau bestimmt er mit, bzw. worauf sollte er achten. Ich mit meinem laienhaften Verstand würde sagen, dass er dabei nicht mitbestimmen kann, weil es sich um "die Erledigung dienstlicher Pflichten oder zu leistender Arbeit" handelt und die LDO ja auch sagt, dass keiner einen Anspruch auf eine bestimmte Klasse oder auf Klassenführung hat.
Danke