freiwilliger Rücktritt am Anfang der 4. Klasse zurück in Klasse 3 möglich? NRW

  • Hallo zusammen,


    Eltern von mir möchten am Anfang des 4. Schuljahres einen Antrag auf freiwilligen Rücktritt in Klasse 3 stellen, was ich auch unterstützen würde (komplizierte Geschichte). Nun ist die Frage ob das rein rechtlich überhaupt möglich ist?


    Benötige dringend eine Aussage von jemandem der sich ganz sicher ist. Was in der Bass steht weiß ich :


    (5) Eine Schülerin oder ein Schüler kann auf Antrag der Eltern im Verlauf des Schuljahres von der Klasse 3 indie Schuleingangsphase,von der Klasse 4 in die Klasse 3 zurücktreten, wenn sie oder er in der bisherigen Klasse nicht mehr erfolgreich mitarbeiten kann. Darüber entscheidet die Versetzungskonferenz. Zum nächsten Versetzungstermin wird eine Versetzung nicht erneut ausgesprochen.


    Allerdings gibt es ja noch die Ausführungsbestimmung der AO-GS. Und an die komme ich leider nicht ran. Da unsere Schulleitung schon seit längerem erkrankt ist kann ich auch niemanden in der Schule ansprechen, der es wissen könnte.


    Ich hoffe sehr, dass mir jemand ein genaue Auskunft dazu geben kann.


    Liebe Grüße
    Kruemmelfee

  • Die gesamte Schulleitung ist langfristig erkrankt? Kann ich mir irgendwie nicht so ganz vorstellen .....

  • Erstmal vielen Dank für die Antworten!


    @ Strubbelsuse. Danke dir aber das was du gepostet hast ist der entsprechende Auszug aus der Bass. Zusätzlich dazu gibt es wohl, wurde mir gesagt, noch Ausführungsbestimmungen. Und diese Ausführungsbestimmungen meine ich. Laut Bass steht ja ganz eindeutig da, dass es erlaubt ist. Jetzt ist die Frage, ob es dafür noch irgendwelche Einschränkungen gibt? ( sprich Ausführungsbestimmungen)


    @ Nordseekrabbe ja leider ist das so. Auf die Konrektorenstelle bewirbt sich leider keiner und die Schulleitung ist schon länger krank!


    @ Danke stille Mitleserin! Es geht um NRW.

  • Ich kenne Fälle, bei denen das so gemacht wurde am Anfang Kl. 4 (NRW).
    Das geht aber ja nur, wenn das Kind nicht schon einmal eine Klasse wiederholt hat. Dann dürfte doch nichts dagegen sprechen.

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