Guten Abend,
habe an Euch mal eine kurze Frage hinsichtlich meines geplanten OBAS & Co.
Habe von einer Schule heute, dies wußte ich aber schon aufgrund einer Mail, eine Absage für meine Bewerbung im OBAS-Verfahren erhalten. Okay...
In jenem Schreiben steht sogar der Name der Dame, welche die Stelle aufgrund Ihres Anforderungsprofils erhält (typischer Standardsatz...)
ABER ich werde darauf aufmerksam gemacht, wenn ich gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen würde, diesen umgehend suchen müßte, da die Stelle schnellstmöglich besetzt werden soll.
Was ist damit gemeint? Wenn ich die Stelle einklagen will via Rechtsanwalt o.ä.?
Habe ich doch ´eh keine Chance, da es sich wohl um eine - gehe ich von aus - Ersterfüllerin handelt?
Oder ist da mit einer Gleichstellung im Sinne der Schwerbehinderung und der GEW etwas zu machen?
Wünsche eine gute Nachtruhe, mit Dank für Rückmeldungen...