...nun habe ich gleich doch nochmals eine Frage an euch!
Momentan arbeite ich ja schon seit 1,5 Jahren als Vertretungslehrer in NRW, jedoch nicht am Berufskolleg.
Möchte aber in der Schulform "Berufskolleg" Fuß fassen - in Aussicht gestellt ist mir eine OBAS-Stelle an einem privaten Berufskolleg.
Dort bekomme ich wohl auch einen Vertrag als "Lehrkraft", nach einem sehr guten Prognosegespräch. Aber ich kann dieses Schuljahr noch nicht mit OBAS anfangen - der "bekannte" Grund noch keine zwei Jahre nach dem Abschluss in "Berufstätigkeit"!
Da für mich diese Stelle einen Wohnortwechsel und viele andere Dinge bedeutet, möchte ich, verständlicherweise, die richtige Entscheidung treffen!
Bedeutet entweder, weiterhin an meiner jetzigen Schule als Vertretungsleher bewerben; wo ich mit großer Wahrscheinlich auch im kommenden Jahr als Vertretungslehrkraft arbeiten darf. Die Bewerbungszeit läuft dafür!
Oder halt das Risiko von diesem Berufskolleg angehen, wobei es mir ja nicht schwarz auf weiß vertraglich unterzeichnet wird, dass ich das OBAS im Schuljahr 2017/18 starten kann. Dies segnet mir ja niemand vertraglich ab
Nun meine Frage!
Kann ich nicht den Vertrag des Berufskollegs unterschreiben und trotzdem bei der gleichen Bezirksregierung - aber einer ANDEREN Schulform - mich um die Vertretungsstelle bewerben? Geht das?
Sind ja auch zwei unterschiedliche Personlräte etc.
Oder wird dies sofort von einer Seite aus geblockt?!
Habe nämlich auch sonst die Angst, ohne etwas dazu stehen
Viele unentschlossene Grüße
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Insofern die zwei Jahre Berufstaetigkeit nicht vorhanden ist, macht man zuerst die paedsgogische Einfuehrung dann im Anschluss die OBAS. Einfach.
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@Callum: Besten Dank für jene Hinweis, dies stimmt so auch! Und wäre eine Möglichkeit...
ABER meine Frage bezog sich hauptsächlich darauf, ob ich sozusagen einen Vertrag bei einem kirchlichen Träger in einer Schulform unterschreiben darf, aber mich parallel noch bewerbe - um an meiner Schule, einer anderweitigen Schulform, bleiben zu können. Zwar innerhalb der identischen Bezirksregierungen!Dies deshalb, damit ich nicht plötzlich mit leeren Händen darstehe, da womöglich die Stelle am Berufskolleg im Sinne einer "Pädagogischen Einführung o.ä." von mir zwar per Vertrag unterschrieben, aber noch nicht - so denke ich - bisweilen von der Bezirksregierung geprüft - und dann doch nicht ermöglicht wird. Ich bin beim Wort "Bezirksregierung" mehr als skeptisch
Was kann ich da tun? Ätzende Situation...
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Hallo,
ich habe mich parallel auf verschiedene OBAS Stellen beworben. Hatte dann drei Auswahlgespräche an einem Tag und alle drei Schulen wollten mich einstellen. Auch bei mir sind die zwei Jahre Berufserfahrung noch nicht voll. Also PE.
Eine Schule hat meine Unterlagen ohne Rücksprache direkt an die BR weitergeleitet. Da ich aber auch einer anderen Schule nicht abgeneigt war, hat der zweite Schulleiter die Unterlagen ebenfalls weitergereicht.
Darauf habe ich mir Sorgen gemacht weil quasi 2 Verfahren gleichzeitig bei der BR eingeleitet werden. Ich habe dann dort den Sachbearbeiter angerufen und gefragt ob das denn geht oder wie ich mich verhalten soll.
Er meinte, dass es für ihn und mich kein Problem sein. Er würde einfach beide Verträge aufsetzten und mir zusenden.Letztlich darf ich nur einen unterschreiben. Für die Schulen ist das was Anders. Die dürfen der BR nur einen Kanidaten vorschlagen. Dadurch wird eine der beiden Stellen nun definitiv leer laufen.Noch ein Hinweis aus dem Verfahren:
Wenn man dir OBAS anträgt es dann aber PE wird, wirst du bei PE mit einem unbefristeten Vertrag eingestellt. Wenn aus welchen Gründen auch immer nach der Zeit x die dir fehlt um mit OBAS zu starten kein OBAS mehr möglich sein sollte, hast du immerhin einen unbefristeten Vertrag im Angestelltenverhältnis und musst dich nicht mehr von einer Vertetung zur nächsten hangeln.Derzeit warte ich auf die Post von der BR.
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Danke Dir@Josch82...Deine Infos helfen mir total weiter! Dann werde ich mich auch weiterhin auf meine Vertretungslehrerstelle JETZT bewerben, an der Schule wo ich schon seit über 1,5 Jahren arbeite und ebenso auch den Vertrag für das Berufskolleg unterzeichnen; da dies ´eh erst noch von der BR geprüft werden muss. Denn was mache ich, wenn die etwas DAGEGEN hätte? Dann würde ich ganz ohne darstehen...
Wie meinst Du das, dass wenn man für ein OBAS-Gespräch -> Prognosegespräch vor Ort war, daraufhin festgestellt wird, dass die 2 Jahre noch nicht voll sind und ich an der Schule schon einmal im PE, also als Lehrkraft arbeite, um die zwei Jahre voll zu bekommen. Dann bewerbe ich mich an genau dieser Schule für einen OBAS nach z. B. einem Schuljahr, es wird mir mitgeteilt, geht definitiv jetzt nicht, dann habe ich ohne weiteres Vorgehend einen unbefristeten Arbeitsvertrag im TVL-L?! Wirklich?! Denn mein Vertrag vom Berufskolleg in privater Trägerschaft ist auf 2 Jahre ausgelegt mit dem Entfristungsgrund, dass ich ins OBAS einsteige...Merkwürdig
Freue mich von Dir / Euch zu lesen...viele Grüße
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Wie Josch es berichtet, habe ich es Dir ja auch schon mal erzählt. Bei uns gibt es die Fälle ja auch. Allerdings ist es natürlich kein privater Träger bei uns. Daher wird es bei Deinem Träger wohl anders sein.
EDIT: Hier wars: Fragen...was kommt nach dem Prognosegespräch in NRW?!
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