Hallo!
Ich habe eine Frage zu den Zeugnissen am Ender der Klasse 2 in NRW.
Die Grundschulen können in der Schulkonferenz beschließen, ob es am Ende der zweiten Klasse Notenzeugnisse gibt. Wenn die Schule sich nun für Notenzeugnisse entschieden hat, was ist mit den Kindern, die ein drittes Jahr in der Schuleingangsphase verbleiben? Was für ein Zeugnis / welche Form von Zeugnis erhalten diese Kinder?
In der BASS steht es nicht klar formuliert und wir haben gerade eine Diskussion darüber.
Ich hoffe auf klare Antworten.
Vielen Dank
Yogibär
Zeugnisse am Ende der Klasse 2 NRW
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Kinder bekommen in diesem Fall ein Berichtszeugnis wie die Erstklässler. Notenzeugnis gibt es nur bei Versetzung ins dritte Schuljahr.
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Ja, so haben wir es bisher auch gemacht und für richtig empfunden.
Uns wurde aber gesagt, dass das so nicht richtig / erlaubt ist.
Aussage ist derzeit: Wenn wir Notenzeugnisse gaben, dann für alle Kinder. Das gilt dann auch für die Kiner, die in der Eingangsphase verbleiben. -
Das wäre doch absolut unlogisch. Schuleingangsphase bedeutet doch eben, dass es kein Sitzenbleiben ist sondern dass es auch normal ist, die SEP in drei Jahren zu durchlaufen (oder in einem).
Die Kompetenzerwartungen im Lehrplan beziehen sich auf Ende Klasse 2, also die Kompetenzen, die die Kinder haben müssen, um ins dritte Schuljahr versetzt zu werden.
Das wird dann letztendlich benotet, aber wieso sollte man dann Kinder benoten, die in ihrer Lernentwicklung noch gar nicht so weit sind und nicht versetzt werden sondern in der SEP verbleiben?
Abgesehen davon hielte ich das für sehr unmotivierend für die Kinder. -
Ja, dass sehen wir auch so.
Aber von höherer Ebene wird es nun anders gesagt / verlangt. Weiß jemand, wo es ganz klar steht? Der § wird uns anders ausgelegt, wir verstehen ihn so wie du. -
Ich kann dir leider nicht sagen, wo es offiziell steht, allerdings haben wir uns letztes Jahr beim Schulamt informiert und seitdem haben wir die interne Verabredung:
- Am Ende des zweiten Schuljahres nur bei Versetzung in die dritte Klasse ein Notenzeugnis!
- Wiederholt ein Kind die zweite Klasse --> Berichtszeugnis (wie am Ende des ersten Schuljahres)
Unter Bemerkungen kann dann ggf. stehen, dass die Wiederholung des zweiten Schuljahres auf Wunsch der Eltern und mit Zustimmung der Klassenkonferenz geschieht.
Es gibt in der Eingangsphase prinzipiell kein Sitzenbleiben, da die Kinder diese in einem, in zwei oder in drei Jahren absolvieren können, auch wenn jahrgangsgetrennt gearbeitet wird. Die Zeugniskonferenz kann aber auch ohne Zustimmung der Eltern entscheiden, dass ein Kind nicht in die 3. Klasse versetzt wird. In den Bemerkungen muss dann stehen, dass das Kind in der Schuleingangsphase verbleibt und ab dem 1. August 20xx in seinem 3. Schulbesuchsjahr am Unterricht der Klasse 2 teilnimmt.Würde im Zweifelsfall das Schulamt kontaktieren. Dann habt ihr es offiziell.
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Es ist ja eigentlich so gedacht, dass die Kinder individuell in ihrem Tempo lernen, d.h. dass die Kinder, die nicht mit den anderen mithalten können und nicht ins dritte Schuljahr versetzt werden, auch noch nicht alle Themen bearbeitet haben. Die rechnen dann vielleicht auch am Ende ihres zweiten Schulbesuchsjahrs noch kein Plus und Minus mit zweistelligen Zahlen oder üben noch weiter Groß- und Kleinschreibung während die anderen “Zweitklässler“ da schon weiter sind. Deshalb macht es auch keinen Sinn, denen auf dem Zeugnis zu “bescheinigen“, was sie alles noch nicht können.
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Ach, und was wäre laut eurem Schulamt, wenn ein Kind die SEP in einem Jahr durchläuft? Bekäme es dann ein Berichtszeugnis? Fände ich unlogisch. Die Art des Zeugnisses hängt nicht von der Klassenstufe ab (da es die ja eben bei der SEP in dem Sinne nicht gibt sondern nur Schulbesuchsjahre) sondern davon, ob es ein Versetzungszeugnis ist und versetzt wird nur ins dritte Schuljahr und nicht vom ersten ins zweite.
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Bei uns gibt es da momentan 2 Möglichkeiten, wenn ein Kind nach 1 Jahr die SEP beendet:
1.) Notenzeugnis + Bericht (Kompetenzen zum Ende der SEP müssen beschrieben werden) --> ganz normale Versetzung in die 3
2.) Berichtzeugnis, falls Kompetenzen nicht ganz erreich wurden (wie das 1×1) und Bemerkung, dass das Kind bis xx. zur Probe am Unterricht der Klasse 3 teilnimmt und dass dsnn die Versetzung erfolgt/ nicht erfolgt (kenne gerade leider nicht die exakte Bemerkung).Wir bescheinigen in den Berichten auch nicht, was sie nicht können Ende der Klasse 2. Wenn die Kinder mit Einverständnis der Eltern zurück gehen, muss nicht unbedingt eine Bemerkung drauf. Ohne Einwilligung muss jedoch unten eine Bemerkung drauf.
Edit: Zurück gehen bezieht sich nur auf "in Klasse 2 bleiben". Im Sinne der SEP geht es ja nicht zurück! Finde Klasse 1/2 sehr sinnvoll, dort kann man noch mal bewusster mit der Schuleingangsphase umgehen.
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