Hallo,
wie ihr vielleicht schon gelesen habt, gibt es in Niedersachsen einen neuen Erlass, der es Teilzeitbeschäftigten nicht mehr ermöglicht ein Recht auf ausschließlichen Vor- bzw. Nachmittagsunterricht geltend zu machen.
Im Klartext heißt das also für mich mit meinen 14 Stunden an der Oberschule, dass ich zusätzlich zu den Konferenzen am Mittwochnachmittag auch noch ein oder zweimal nachmittags unterricht soll. Ich habe zwei Kindergartenkinder und niemanden in der Familie, der die Kinder abholen kann. Mein Mann ist selbständig und es beudetet für uns nicht unerhebliche finanzielle Einbußen, wenn er nachmittags frei macht. Ich muss jetzt ernsthaft darüber nachdenken, ob ich weiterhin in der Schule arbeiten kann
Mich würde interessieren, ob es anderen (Ober-)schulen anders geregelt wird. Wer ist in einer ähnlichen Situation und wie geht ihr damit um?
LG Isi