Kompetenzüberschreitung der Schulleitung ?

  • Hallo,


    ich habe eine Frage, die ich mal in diese Runde bringen möchte, weil es mich mittlerweile seit einigen Jahren ärgert.


    In der Vergangenheit gab es an unserer Schule mehrfach Vorfälle hinsichtlich meiner Notengebung bzw. Leistungsbewertung. So hat z.B. der stellvertretende Schulleiter im Zusammenhang mit mündlichen Abiturprüfungen oder Klausuren hinter meinen Rücken Fachkollegen gefragt, ob sie diese im Niveau für angemessen halten. Auf Zeugniskonferenzen wurde ich mehrfach angegangen, weil ich angeblich bei der Notenvergabe Noten geschenkt habe. Mit anderen Worten die derzeitige Schulleitung hat in den letzten Jahren meine fachliche und pädagogische Kompetenz mehrfach angezweifelt bzw. mich auch vor anderen Kollegen schlecht gemacht. Allerdings habe ich von den Fachbereichsleitern niemals gehört, dass Klausuren oder Prüfungsaufgaben zu einfach gewesen seien. Von Ihnen habe ich bestätigt bekommen, dass sie meine Anforderungen für angemessen halten. Andere Kollegen haben mir dann auch manchmal gesagt, dass ich doch sehr geduldig bin, wenn ich so etwas schlucke. Ich muss gestehen, dass es vielleicht ein Fehler war, dass ich mich nicht entscheiden gewehrt habe, aber ich wollte einfach den Kollegiumsfrieden wahren. Nun ist es so, dass unser Schulleiter am Schuljahresende in Pension geht. Der Stellvertreter ist bereits im Ruhestand.
    Mich beschäftigt nun die Frage, wie ich mich in Zukunft verhalte, damit so etwas nicht weitergeht. Ich will ja nun auch nicht von Anfang an auf Krawall aus sein. Was ich mir allerdings vorgenommen habe ist, dass ich nach den Sommerferien einmal die Einsicht in meine Akte beantrage.

  • Hallo,


    das hört sich so an, als würdest du schon Probleme mit der neuen Schulleitung erwarten. Warum? Du machst dir unnötig Sorgen. Genieß erstmal die Ferien und lass alles auf dich zukommen.


    Wieso willst du dann Einsicht in deine Akte. Willst du dich nächstes Schuljahr auch noch über deinen SL ärgern, obwohl er im Ruhestand ist? Überlüssig.


    Vielleicht sind SL an Gymnasium überpingelig. Keine Ahnung. Ich kenne nur Grundschule, Gesamtschule und Hauptschule.


    LG M.

  • Grundsätzlich ist es meines Wissens nach schon Aufgabe der Schulleitung, sich zu vergewissern, dass die Kollegen pädagogisch und fachlich korrekt arbeiten (weiß gerade die genaue Formulierung nicht, bei uns steht das im Schulgesetzt unter Aufgaben der Schulleitung, meine ich - oder in der Allgemeinen Dienstordnung), das sieht an unterschiedlichen Schulen unterschiedlich aus, bei uns z.B. ist dies dadurch "gewährleistet", dass die Klassenarbeiten/Klausuren beim Schulleiter eingereicht werden müssen (die Nebenfachlehrer arbeiten anscheinend per se korrekt :P ), an anderen Schulen kommt der Schulleiter immer mal wieder in den Unterricht.
    Rein formal gesehen ist das also meines Wissens nach durchaus seine Aufgabe.


    Die Art und Weise, wie das im oben beschriebenen Fall scheinbar abgelaufen ist, ist natürlich mindestens ungeschickt.
    Ich würde aber auch einfach mal abwarten, wie die neue Schulleitung so tickt, bevor du dich schon vorher kirre machst. Freu dich doch einfach drauf, dass jetzt was Neues kommt und du damit wieder eine neue Chance bekommst.

    "Et steht übrijens alles im Buch, wat ich saje. ... Nur nit so schön." - Feuerzangenbowle

  • Das ein stellvertretender SL, die selbst "fachlich keine Ahnung hat", eine Fachlehrkraft nach einer Einschätzung des Niveaus fragt, halte ich nicht für verwerfliche.
    Hier in RLP ist es Aufgabe der Schulleitung, für die Einhaltung des Lehrplans und die Koordination der Notengebung zu achten. Wie soll das gehen, wenn die SL nicht innerhalb der Fachkonferenzen vergleicht?


    Du schreibst, du habest "von den Fachbereichsleitern niemals gehört, dass Klausuren oder Prüfungsaufgaben zu einfach gewesen seien." Wenn die Fachbereichsleitungen das auch so an die SL weiter geben: Wo ist das Problem?


    Gruß
    Nitram

  • Das die Schulleitung für die ordnungsgemäße Einhaltung der Lehrpläne muss, ist selbstverständlich. Selbstverständlich ist auch, dass eine Schulleitung sicherstellen muss, dass der Unterricht ordentlich durchgeführt wird und dass innerhalb des Kollegiums die Standards bei der Notengebung eingehalten werden. Das ist absolut richtig.


    Es gibt allerdings im Schulgesetz in Hessen die "pädagogische Freiheit", die gemäß §86 Hessisches Schulgesetz ausdrücklich geschützt ist. Darin steht auch, dass diese nicht in "unzumutbarer Weise" eingeschränkt werden darf. Wenn ich z.B. einem Schüler, der zwischen 04 und 05 Punkten steht, 05 Punkte gebe, dann liegt das in meinem Ermessensspielraum. Da hat auch die Schulleitung kein Recht, diese Entscheidung anzuzweifeln und schon gar nicht mir - wie geschehen - vor anderen Kollegen vorzuwerfen, ich hätte eine Fehlentscheidung getroffen. Das ist nicht nur einmal passiert, sondern solche Vorhaltungen wurden mir mehrere Jahre lang gemacht.

  • Jetzt bist du doch beide los, freu dich und mach keinen Aufstand vor dem neuen Schulleiter! sonst gerätst du bloß gleich ins Blickfeld.


    Sich wehren ist ja ne wichtige und richtige Sache, aber das würde ich nun wirklich abhaken. Warum auch immer der SL sich seltsam verhalten hat, jetzt kommt was ganz Neues, auf das man unvoreingenommen zugehen darf :top:

  • Naja, das Problem ist einfach, dass die Nachfolge mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit hausintern besetzt wird, da es angeblich nur einen Bewerber gab. Ich muss sagen, dass ich das für äußerst schwierig halte, zumal dieser Kollege auch nicht gerade zimperlich in seinen Ansprüchen gegenüber den Schülern ist und u.U. Konflikte durchaus in der Luft liegen, obwohl er sich zumindest in den letzten Konferenzen schon etwas moderater gegeben hat.

  • Warte es doch erst einmal ab...... neues Spiel, neues Glück.
    Als neuer Sl hast du erst mal andere Probleme, als dir permanent Gedanken darüber zu machen, ob Kollege XY angemessene Ansprüche an die Schüler stellt.
    Stell doch erst mal innerlich alles auf Null und arbeite einfach nach bestem Wissen und Gewissen weiter.


    Panama

    "Du musst nur die Laufrichtung ändern..." sagte die Katze zur Maus, und fraß sie.

  • Bei neuer Kritik:
    1. Bitte geben Sie es mir schriftlich.
    2. Bitte geben Sie es mir schriftlich, damit ich es rechtlich prüfen lassen kann.
    3. Bitten geben Sie mir es schriftlich, damit ich rechtlich dagegen vorgehen kann.


    Bei aller Sorgfaltspflicht eines Schulleiters, hat er zusätzlich noch eine Fürsorgepflicht seiner Untergebenen auzuüben.
    Wenn so eine Kritik "öffentlich" in einer Konferenz fallen sollte, freundlich aber bestimmt darauf hinweisen, dass man das auch unter 6 Augen besprechen könnte. Bei Dienstgesprächen sollte man eine Vertrauensperson mitnehmen, egal ob Mama, Personalrat oder Anwalt. Danach sich das Protokoll des Gesprächs geben lassen und ggf. eine Stellungnahme dazu abgeben und daruf bestehen, dass die auch in die Personalakte kommt.


    Aufpassen, dass Schulleiter nicht die Noten dann auch tatsächlich ändern, denn in Hessen darf dies nur vom Schulamt aus gehen!

  • Mama oder Anwalt darfst du nicht mitnehmen, betriebsfremde Personen sind in Personalgesprächen nicht teilnahmeberechtigt (es gibt ein paar Ausnahmen, aber nicht für Standardgespräche), falls das für Beamte anders sein sollte, bitte Rechtsquelle angeben (das wäre aber extrem komisch, weil z.B. Schüler bei Disziplinarkonferenzen auch keinen Anwalt mitbringen dürfen)...den Personalrat mitzunehmen wäre allerdings eine kluge Idee...

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Aufpassen, dass Schulleiter nicht die Noten dann auch tatsächlich ändern, denn in Hessen darf dies nur vom Schulamt aus gehen!

    Das würde ich mir mit Sicherheit nicht bieten lassen. Dann würde es eine Mitteilung an die Schulaufsicht geben, und zwar von mir.

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