Auszug aus der Ausbildungsordnung Grundschule (NRW, AOGS):::
(5) Eine Schülerin oder ein Schüler kann auf Antrag der Eltern im Ver-lauf des Schuljahres von der Klasse 3 in die Schuleingangsphase,von der Klasse 4 in die Klasse 3 zurücktreten, wenn sie oder er in derbisherigen Klasse nicht mehr erfolgreich mitarbeiten kann. Darüberentscheidet die Versetzungskonferenz. Zum nächsten Versetzungstermin wird eine Versetzung nicht erneut ausgesprochen.
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