Prüfer bei Industrie und Handelskammer (IHK) als Nebentätigkeit Pflicht oder Kür?

  • Hallo Zusammen,


    ich bin Berufsschullehrer und derzeit in der Berufsausbildung sowie am Beruflichen Gymnasium (11, 12, 13) eingesetzt. Als ich noch neu im Job war wurde ich von der Schule gefragt ob ich Prüfer bei der IHK werden möchte. Ich habe sofort "ja" geantwortet weil ich wusste, dass Kollegen das auch machen. Für die Tätigkeit als Prüfer gibt es keinen Ausgleich (ein paar Euro aber die brauche ich nicht). Es ist enorm viel zusätzliche Arbeit in der Freizeit. Meines Wissens handelt es sich um eine Nebentätigkeit und ein Ehrenamt. Ich bin glücklich und ausgelastet mit meinen dienstlichen Aufgaben, sodass ich darauf und auf einen weiteren externen Chef verzichten kann.


    Meine Frage: "Ist die Nebentätigkeit als Prüfer für Lehrer dienstliche Verpflichtung oder ist es komplett freiwilliges zusätzliches Engagement?"


    Auf diese Frage habe ich bis heute noch keine zufriedenstellende Antwort erhalten. Aber möglicherweise weiß ja die/der ein oder andere hier im Form mehr...


    Viele Grüße

  • Faustregel: Für eine dienstliche Verpflichtung bekommst Du keine gesonderte Vergütung, auch keine "paar Euro".

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Das beantwortet leider meine Frage nicht. Wir erhalten schließlich alle ein Gehalt/Besoldung, wodurch alle dienstlichen Aufgaben (Unterricht, Korrekturen, Prüfungsausschüsse, Konferenzen, etc.) abgedeckt sind. Die damit verbundenen ganzen außerunterrichtlichen Tätigkeiten bezeichne ich auch nicht als Freizeit, da sie ganz normal zum Beruf eines Lehrers dazugehören.


    Die Frage war: "Ist die Nebentätigkeit(!) als Prüfer für Lehrer dienstliche Verpflichtung oder ist es komplett freiwilliges zusätzliches Engagement?"

  • Die Frage war: "Ist die Nebentätigkeit(!) als Prüfer für Lehrer dienstliche Verpflichtung oder ist es komplett freiwilliges zusätzliches Engagement?"

    Und die Antwort war durchaus eine Antwort auf Deine Frage...


    Nochmal: Wäre es eine dienstliche Verpflichtung, wäre sie mit Deinem Gehalt abgegolten (und wäre auch keine Nebentätigkeit). Du würdest dafür nichts (zumindest kein Geld) extra kriegen - wie eben auch für Korrekturen, Pausenaufsichten und Konferenzen.


    Im Übrigen ist die IHK keine Behörde, sondern eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und damit definitiv keine Stelle, bei der Du eine Dienstpflicht im Rahmen Deines Amtes ableisten könntest.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Moin!


    Laut BBiG § 40 Zusammensetzung, Berufung


    "(2) Dem Prüfungsausschuss müssen als Mitglieder Beauftragte der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in gleicherZahl sowie mindestens eine Lehrkraft einer berufsbildenden Schule angehören. Mindestens zwei Drittel derGesamtzahl der Mitglieder müssen Beauftragte der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sein. Die Mitglieder habenStellvertreter oder Stellvertreterinnen.


    (4) Die Tätigkeit im Prüfungsausschuss ist ehrenamtlich. Für bare Auslagen und für Zeitversäumnis ist, soweiteine Entschädigung nicht von anderer Seite gewährt wird, eine angemessene Entschädigung zu zahlen, derenHöhe von der zuständigen Stelle mit Genehmigung der obersten Landesbehörde festgesetzt wird. "


    Lehrkräfte berufsbildender Schulen sind also Teil des Prüfungsausschusses, es handelt sich grundsätzlich um eine ehrenamtliche Tätigkeit. In Bremen (http://www.vlb-bremen.de/index…sausschuessen-der-kammern) ist man da beispielsweise sehr deutlich, was die Übernahme und Verweigerung dieses Ehrenamtes bedeutet - dort wird mit einer Disziplinarstrafe gedroht. Andere Länder dürften ähnliche Vorschriften haben (bspw. http://www.schulrecht-sh.de/texte/b/berufsbildungsgesetz.htm).


    Losgelöst davon, dass ich es für sinnvoll erachte, als Lehrkraft im Prüfungsausschuss aktiv mitzuwirken (Kontakt zu den Betrieben, Schüler bei dieser schwierigen Phase begleiten, usw.), kann ich es verstehen, dass vor dem Hintergrund der Doppelbelastung durch Abiturprüfungen am Beruflichen Gymnasium sowie Zwischen-, Abschluss- und gegebenenfalls Meisterprüfung für die Kammer, es irgendwann reicht.
    Im Berufungszeitraum wird dieses Ehrenamt wohl fortgeführt werden müssen, um den Ablauf der Prüfungen nicht zu gefährden. Danach wäre es gegebenenfalls möglich, ob man mit der zuständigen Stelle sowie dem Vorgesetzten darüber spricht, künftig nicht mehr berufen zu werden.

  • Hallo Zusammen, danke für eure Beiträge. Wer noch mehr Infos zum Thema hat oder weiß, bitte hier posten...


    Folgende Passage aus dem Nieders. Landesbeamtengesetz scheint in dieser Beziehung eher eine Pflicht anstatt der Kür zu sehen, denn IHK-Prüfer ist rechtlich als Nebentätigkeit deklariert:


    § 71:
    Pflicht zur Übernahme einer Nebentätigkeit


    Beamtinnen und Beamte sind verpflichtet, auf schriftliches Verlangen
    1. eine Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst,
    2. eine Nebentätigkeit im Vorstand, Aufsichtsrat, Verwaltungsrat oder
    in einem sonstigen Organ einer Gesellschaft, Genossenschaft oder eines in einer
    anderen Rechtsform betriebenen Unternehmens, wenn dies im öffentlichen Interesse
    liegt,
    zu übernehmen und fortzuführen, soweit diese Tätigkeit ihrer
    Vorbildung oder Berufsausbildung entspricht und sie nicht über Gebühr in
    Anspruch nimmt.

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