...ich grüße Euch
im Zuge meiner Recherchen, Hospitationen und Lehrergespräche bin ich nun auf die Begrifflichkeit "Feststellungsverfahren" in NRW gestossen!
Mir wurde - Schulform Berufskolleg - zugetragen, dass jenes wohl die nicht so extrem belastende Chance wäre, ebenso als vollwertige Lehrkraft zugelassen zu werden und sogar eine Verbeamtung zu erlangen. Ist dies so?
Ich habe mich mal in den Rechtsgrundlagen NRW durchgeforstet und "rein" die Bedingungen zum Feststellungsverfahren erblickt...
Hat jemand von Euch diesbezüglich Erfahrungen?
Welche Vor- und vor allem Nachteile bietet dies gegenüber dem OBAS?
Ist jenes Feststellungsverfahren in jeder Schulform möglich?
Danke für Eure Inspirationen und sonnige Grüße von mir