Klassenleitung trotz Schwerbehinderung

    • Offizieller Beitrag

    Hallo potter,


    Kolleginnen mit Schwerbehinderung sollen natürlich Entlastung und Unterstützung erhalten und die Schwerbehinderung soll auch bei der Stundenverteilung beachtet werden. Es findet sich aber nirgendwo die Anweisung/Anregung, schwerbehinderte Kolleginnen nicht als Klassenleitung einzusetzen. Stattdessen gibt es in den Handreichungen den Hinweis, dass ein Anspruch auf die Leitung einer bestimmten Klasse nicht besteht. Damit wäre für mich als Schulleiter auch klar, dass kein Anspruch auf die Nicht-Leitung einer Klasse besteht.
    Den entsprechenden Passus findest du in der folgenden pdf-Datei auf Seite 84: Handreichungen Schwerbehinderte Kolleginnen, NRW


    Im Rahmen der Möglichkeiten der Schule kann der Schulleiter natürlich trotzdem darauf verzichten, dir eine Klassenleitung zu geben, evtl. ist auch ein Klassenleitungsteam möglich. Aber verpflichtet ist er dazu nicht.


    Wenn du genauere Informationen und Beratung möchtest, solltest du dich direkt an die Vertrauensleute wenden. Die Kontakte der Hauptvertrauensleute findest du auf den Seiten des Schulministeriums NRW: https://www.schulministerium.n…werbehinderung/index.html


    Alles Gute dir. Vielleicht lässt dein Schulleiter ja noch mit sich reden. Auch wenn er es nicht müsste.


    kl. gr. frosch

  • Hallo potter
    Frosch hat dir ja die genauen Bestimmung für NRW genannt.
    Ich kann mich dem nur anschließen.
    Es gibt Stundenermäßigung nach Grad der Schwerbehinderung.
    Die Regelung, dass man keine Klasse führen muss, kenne ich nicht.
    Es gibt auch keine Regelung, dass man hier im Saarland als
    Schwerbehinderter keine Nachmittagsbetreuung (Hausaufgabenbetreuung)
    erteilen muss. Das war auch schon ein Thema in der Schwerbehindertenvertretung, wurde aber negativ beschieden.
    Ich würde auf jeden Fall das Gespräch mit der Schwerbehindertenvertretung suchen und auch mit
    der Schulleitung sprechen.
    Liebe Grüße
    Pet

    Ich bin Grundschullehrer, ich muss nicht die Welt retten!!!

  • Es kommt auch immer darauf an, wie sich die 100% Schwerbehinderung äußern. Manchmal ist die Vergabe einer Klassenleitung da auch grenzwertig, auch wenn das Schwerbehindertenvertreter nun nicht gerne hören. Das ist jetzt auch nicht diskreminierend gemeint, aber eine Grundschulklasse mit Inklusionskindern hat zB bei einem blinden oder lahmen Kollegen und Feueralarm, etc. ihre Tücken...
    Ich dachte immer, bei 100% ist man erwerbsunfähig?

  • @'Annie
    Da stimmt natürlich auch in gewissen Maßen. Es kommt auf die "Art" der "Erkrankung" an, die die Höhe des GDB ausmacht.
    Ein GDB kann ja aus mehreren Einzel GDB bestehen und dann zusammenfassend 100 bewirken. Dabei hängt es auch von
    den Wechselwirkungen ab. Ist aber auch ein kompliziertes Feld.
    Aber mit 100 GDB musst du nicht erwerbsunfähig sein. Ich habe eine Bekannt, die hat einen GDB 100 und arbeitet Vollzeit.
    Der GDB ist ein Nachteilsausgleich bzgl. der Teilhabe am Leben.
    Das sollte man sich immer vor Augen halten.

    Ich bin Grundschullehrer, ich muss nicht die Welt retten!!!

  • Bei den meisten Krebserkrankungen/Organtransplantationen ist man danach inkl. Heilungsbewährung auf 100 und je nach Verlauf fast vollkommen arbeitsfähig.


    Ontopic: Klassenleitungen sind definitiv ein Thema, das die Schulleitung bei einem Grad der Behinderung zu beachten hat, steht auch in den meisten Leitfäden für Schulleitungen zu Teilhabegesprächen. (Quelle: Handreichung Schulleitung Schwerbehinderung, alternativ hier). Wenn deine Schulleitung sich stur stellt, lade unbedingt den Schwerbehindertenbeauftragten zu einem gemeinsamen Gespräch ein.

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

    • Offizieller Beitrag

    Valerianus, darauf hatte ich auch schon verlinkt - allerdings mit einem anderen Ergebnis. Siehe weiter oben. Hinweise darauf, dass man eine Klassenleitung nicht machen muss, stehen dort meines Erachtens nicht drin. Welchen Punkt meinst du ? Die Aussagen "Verpflichtung der Schulleitung: berichtigte Wünsche sbM sind weitgehend zu berücksichten, z.B. bei Unterrichtsverteilung und Steundenplangestaltung"? Danke für deine Hinweise darauf.


    kl. gr. frosch

  • Zitat: Fachlicher Einsatz --> Unterrichtsverteilung(mit Blick auf Jahrgangsstufen, Klassenleitung u.a.....)
    Das Zauberwort bei Schwerbehinderung ist immer "das ist meinem Gesundheitszustand nicht zuträglich", optimalerweise bescheinigt durch einen Arzt. Da kann die Schulleitung im Dreieck springen, die Schwerbehindertenvertretung regelt das dann schon.


    P.S.:

    Zitat

    Integrationsvereinbarung Bezirksregierung Düsseldorf
    Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen im Schuldienst sollen entsprechendihren Kenntnissen und Fähigkeiten sowie ihrem Leistungsvermögen eingesetztwerden. Dabei übernehmen die Schulleitungen eine besondere Verantwortungfür die Umsetzung der unter II.1 genannten Richtlinien. Sie sollen jede zugunstender schwerbehinderten Menschen getroffene Bestimmung großzügig anwendenund das ihnen eingeräumte Ermessen großzügig ausüben

    P.P.S.:

    Zitat

    Richtliniezur Durchführung der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen(SGB IX)im öffentlichen Dienst im Lande Nordrhein-Westfalen
    Bei der Unterrichtsverteilung und Stundenplangestaltung einschließlich der Übertragung von Sonder- oder Zusatzaufgaben sowie der Bildung von Lehrerteams für bestimmte Bildungsgänge ist auf berechtigte Wünsche schwerbehinderter Lehrkräfte in der Regel Rücksicht zu nehmen, möglichst unter Berücksichtigung der erworbenen Fähigkeiten.

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    3 Mal editiert, zuletzt von Valerianus ()

    • Offizieller Beitrag

    Danke, Valerianus. Meiner Meinung nach versteht man darunter, dass bei einer Klassenleitung der Unterricht entsprechend sinnvoll verteilt sein muss. Ein grundsätzliches Ausschließen der Klassenleitung sehe ich da nicht.


    Aber deswegen nochmal der Hinweis auf den Schwerbehinderten-Vertreter. Der sollte es genau wissen, was die entsprechenden Rechte / Pflichten sind.


    kl. gr. frosch

  • Es kommt auch immer darauf an, wie sich die 100% Schwerbehinderung äußern. Manchmal ist die Vergabe einer Klassenleitung da auch grenzwertig, auch wenn das Schwerbehindertenvertreter nun nicht gerne hören. Das ist jetzt auch nicht diskreminierend gemeint, aber eine Grundschulklasse mit Inklusionskindern hat zB bei einem blinden oder lahmen Kollegen und Feueralarm, etc. ihre Tücken...
    Ich dachte immer, bei 100% ist man erwerbsunfähig?

    :staun: Willkommen im aktuellen Jahrhundert.


    @TE, was sagt denn die SL? Habt ihr schon konkret darüber gesprochen? Bekommst du Entlastungen an anderer Stelle?

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