Welche Versicherung nach einer Verlängerung sinnvoll?

  • Hallo zusammen,


    ich weiß nicht, ob die Frage bereits gestellt worden ist (die Suche hat nichts dazu gefunden), jedoch hoffen wir, dass uns jemand weiterhelfen kann.


    Zu unserem Fall:
    Ich bin Beamter (Lehrer in BW) im höheren Dienst und seit 5 Jahren privatversichert. Meine Frau hat vor eingier Zeit eine Verlängerung im Referendariat bekommen und ist mittlerweile im zweiten Ausbildungsabschnitt. Ihr Referendariat endet nach den Lehrproben im Januar 2018.
    Wir gehen davon aus, dass sie im September 2018 eine Stelle als Beamtin (in Probe) bekommen wird. Die Frage ist, wie sie von Februar 2018 bis September 2018 versichert sein soll. Soll sie weiterhin in der PKV bleiben oder temporär in die gesetzliche wechseln?


    Was würde es ungefähr kosten, wenn sie in der PKV bleibt? Derzeit zahlen wir für die PKV ca 75€, jedoch gehen wir davon aus, dass wir bei dieser Überbrückung (Februar 2018 bis September 2018) mehr zahlen müssen.


    Viele Grüße
    Azami

  • sofern deine Frau in der Zwischenzeit sozialversicherungspflichtig arbeiten geht muss sie in die gesetzliche.
    Dann wäre eine Anwartschaft sinnvoll.
    Ansonsten wäre sie wohl weiterhin beihilfeberechtigt. Allerdings muss dann wohl der reguläre Beitrag gezahlt werden, nicht mehr der Ausbildungstarif

  • Manchmal bieten private Krankenversicherungen Übergangstarife für die Zeit zwischen Ref und Planstelle an. Sprecht am besten mit der KV deiner Frau, ob dies auch bei ihr möglich wäre. Der von dir angegebene Zeitraum ist aber leider schon recht lange.
    Falls deine Frau jedoch einen Vertretungsvertrag (oder einen anderen Job als Angestellte unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze) ergattern kann und daher sozialversicherungspflichtig wird, kommt erstmal nur eine GKV in Betracht. Phanthasan hat schon einen sehr wichtigen Aspekt genannt: Im Falle einer Mitgliedschaft in einer GKV sollte deine Frau ihre PKV für wenige Euro im Monat ruhen lassen, damit sie später ohne erneute Gesundheitsprüfung in ihre PKV zurückkehren kann.
    War deine Frau vor dem Ref in einer GKV?

  • Wenn deine Frau nichts/wenig verdient, gilt sie in NRW als beihilfeberechtigte Ehefrau und hat 70% Beihilfe. Vielleicht geht das in BW auch?

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Vielen Dank für die Antworten.


    So wie es aussieht, wird sie nach dem Referendariat bis zum Schuljahresende vorübergehend im Angestelltenverhältnis arbeiten und daher in die GKV wechseln. Zudem lassen wir die PKV in diesem Zeitraum ruhen, damit sie wieder zurückwechseln kann.

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