Gibt es die Möglichkeit, in die Klausuren des 1. Staatsexamens Einsicht zu nehmen? Wenn ja, wie geht das und welche Fristen müssen dabei berücksichtigt werden?
Weis zufällig auch jemand, ob man juristisch gegen eine Examensnote vorgehen kann? Hintergrund: Eine Freundin von mir hat in ihrer Klausur in Sprachwissenschaft aus nicht nachvollziehbaren Gründen (Fach Deutsch/SII) eine 5 verpasst bekommen und fragt sich nun, was man ggf. dagegen unternehmen kann.
Rechtsmittel gegen Klausurnote?
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Hallo Basti,
es sollte möglich sein, die Klausuren beim Prüfungsamt einzusehen.
Frag dort mal nach.Viel Erfolg!
Melosine
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Ich habe meine Klausuren damals nach der Prüfung am Prüfungsamt eingesehen. Musste telefonisch einen Termin vereinbaren und dann ging das ohne Probleme.
Gruß Annette
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Genau das Gleiche habe ich auch gemacht.
flip
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