Jein ... die letzte Verantwortung für die Korrektur (ihre Richtigkeit etc) liegt beim Lehrer. Ich schau mir immer die korrigierten Arbeiten meiner Referendare stichprobenartig an (wenn ich merke, das passt, bleibt es bei der Stichprobe).Außerdem: wenn der Referendar die Klasse unterrichtet, die Arbeit erstellt etc., dann ist er da auch der "Lehrer" ... da er noch in Ausbildung ist - siehe oben.
Natürlich ist ein Referendar "der Lehrer" - allerdings nur im evU, nicht im aU! Da obliegt die Klassenzimmerhoheit klar dem anleitenden Fachlehrer, also hat dieser auch die anfallenden Arbeiten zu korrigieren. Selbst wenn der Referendar die Klasse / den Kurs vor und nach einer Kursarbeit im aU unterrichtet, so hat er im Normalfall die anfallende Kursarbeit nicht aufgesetzt und hat sie auch nicht zu korrigieren. Wie gesagt, zumindest in meinem Bundesland ist dies klar geregelt und wird auch so durchgesetzt. Im evU ist der Fall natürlich anders; dort liegt die Klassenzimmerhoheit beim Referendar, also muss er auch alle anfallenden Kursarbeiten / Tests, etc. korrigieren.
Aber ehrlich, das zeigt doch, dass weeki entweder sein Bundesland angeben muss oder wir aufhören sollten, seine Arbeit zu machen. 16 Bundesländern haben nun mal (mindestens) 16 unterschiedliche LVO und Schulgesetze, dazu kommen noch die unterschiedlichen Schulformen, etc. pp.