müssen Lehrer Klassenarbeiten selber korrigieren?

  • Jein ... die letzte Verantwortung für die Korrektur (ihre Richtigkeit etc) liegt beim Lehrer. Ich schau mir immer die korrigierten Arbeiten meiner Referendare stichprobenartig an (wenn ich merke, das passt, bleibt es bei der Stichprobe).Außerdem: wenn der Referendar die Klasse unterrichtet, die Arbeit erstellt etc., dann ist er da auch der "Lehrer" ... da er noch in Ausbildung ist - siehe oben.

    Natürlich ist ein Referendar "der Lehrer" - allerdings nur im evU, nicht im aU! Da obliegt die Klassenzimmerhoheit klar dem anleitenden Fachlehrer, also hat dieser auch die anfallenden Arbeiten zu korrigieren. Selbst wenn der Referendar die Klasse / den Kurs vor und nach einer Kursarbeit im aU unterrichtet, so hat er im Normalfall die anfallende Kursarbeit nicht aufgesetzt und hat sie auch nicht zu korrigieren. Wie gesagt, zumindest in meinem Bundesland ist dies klar geregelt und wird auch so durchgesetzt. Im evU ist der Fall natürlich anders; dort liegt die Klassenzimmerhoheit beim Referendar, also muss er auch alle anfallenden Kursarbeiten / Tests, etc. korrigieren.


    Aber ehrlich, das zeigt doch, dass weeki entweder sein Bundesland angeben muss oder wir aufhören sollten, seine Arbeit zu machen. 16 Bundesländern haben nun mal (mindestens) 16 unterschiedliche LVO und Schulgesetze, dazu kommen noch die unterschiedlichen Schulformen, etc. pp.

    I wonder which mistake I'm going to try to learn from today.

    • Offizieller Beitrag


    Aber ehrlich, das zeigt doch, dass weeki entweder sein Bundesland angeben muss oder wir aufhören sollten, seine Arbeit zu machen. 16 Bundesländern haben nun mal (mindestens) 16 unterschiedliche LVO und Schulgesetze, dazu kommen noch die unterschiedlichen Schulformen, etc. pp.


    Volle Zustimmung!

  • - Sicherstellung fairer Benotung (wenn du dem "Studenten" auch ein Beurteilungsschema gibst kannst du es ja gewissermaßen fast gleich wieder selbst machen)

    Erstellst Du keine Erwartungshorizonte für Deine Arbeiten? Zwischen Erwartungshorizont erstellen und 32 Hefte korrigieren ist ja schon ein gewisser Unterschied.


    Bei den zentralen Klausuren wird der Erwartungshorizont ja mitgeliefert. Das ist doch eigentlich genau der Fall. Eine Klausur wird extern erstellt und mithilfe der Musterlösung von anderer Seite korrigiert.


    Zum Namen schwärzen: Dann schreiben die SuS halt nicht ihren Namen auf die Zettel (das Heft), sondern nur ihre Nummer. Wo ist das Problem?

  • in bayern z.b. ist der kopf für schriftliche prüfungsarbeiten - die auf prüfungspapier geschrieben werden, nicht in hefte - vorgegeben. da kann man nicht einfach namen durch nummern ersetzen.

  • Gut, aber das sollte ja das geringste Problem sein, da eine Art Matrikelnummer zu schaffen, die eine eindeutige Zuordnung bei gleichzeitiger Wahrung des Datenschutzes ermöglicht.

    • Offizieller Beitrag

    b) bist du die nase, die auf fb das als lehrerdienstleistung verkaufen will? die dann von usern auf die rechtliche problematik hingewiesen wurde?

    DAS würde mich auch mal sehr interessieren.
    Nochmal: weeki, bist du Lehrer??

  • Hey,


    Bin ich lehrer? Ja ( jetzt könnt ihr es glauben oder nicht)


    Vereidigung: es gibt Lehrer im angestellten Verhältnis ohne Vereidigung.


    Bundesland: NRW


    Aber bolzbold hat die Frage doch schon beantwortet ADO NRW §10.


    Wenn du n Brot stiehlst, ist es verboten. Egal ob du hungerst oder Spaß an der Sache hast. Bei der Verurteilung wird es berücksichtigt, aber es ist erst mal verboten.



    Ein KA in Mathe: 12+5 = 16 f,
    Ist ohne pädagogischen Hintergrund zu korrigieren.

  • Ich halte es schlichtweg für Unsinn Klassenarbeiten / Klausuren fremdkorrigieren zu lassen (bis auf die Abiklausuren, soweit vorgegeben).
    Auch in Mathe obliegt es päd. Entscheidungen wie man z.B. eine Textaufgabe oder teilweise richtige Lösungen bewertet.
    Es ist gehört zu den Dienstpflichten der Lehrer Arbeiten zu korrigieren.

  • Was ist denn ein angestelltes Verhältnis?


    ...Ein KA in Mathe: 12+5 = 16 f,
    Ist ohne pädagogischen Hintergrund zu korrigieren.

    Damit hast du bewiesen, dass du keinen Kommentar hier verstanden hast.


    Vielleicht fällt dir noch ein anderes Geschäftsmodell ein? Ich hätte zum Beispiel gern Massage in der Hohlstunde. Massageservice mit Liege und Duftöl Punkt 10.45 Uhr :baden:

    • Offizieller Beitrag

    Ein KA in Mathe: 12+5 = 16 f,
    Ist ohne pädagogischen Hintergrund zu korrigieren.

    das ist das simpelste denkbare Beispiel, das, welches an jedem Stammtisch überzeugen würde.


    Im echten Lehrerdasein entpuppen sich Korrekturen als deutlich komplexer, vielfältiger und (ja, tatsächlich!) individueller.

  • Zitat von weeki

    Ein KA in Mathe: 12+5 = 16 f,
    Ist ohne pädagogischen Hintergrund zu korrigieren.


    Aber KA mit nur solchen Aufgaben stelle ich 1. nie und korrigiere ich 2. in ca. 30 min. Diese Arbeiten zu kopieren, die Namen zu schwärzen und zu verschicken ist deutlich aufwändiger.

    • Offizieller Beitrag

    Es gibt zig Regelungen in unserem System, die nur im Not/Ausnahmefall gelten und nicht in der Regel.
    Von diversen Formen der Mehrarbeit bis zu Fragen der Aufsicht bis hin zu bestimmten Formen von Einstellungen.
    Korrekturen gehören laut Dienstodnungen / Schulgesetz zu deinen Aufgaben und können im Notfall - qua Weisung des SL! - delegiert werden. Du selber kannst es nicht.

  • Die steht in jedem TV-L Vertrag, egal ob Gärtner, Lehrer oder Sekretärin...

    Zitat

    Die arbeitsvertraglich geschuldete Leistung ist gewissenhaft und ordnungsgemäß auszuführen. Die Beschäftigten müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen.

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

    • Offizieller Beitrag

    Meines Wissens werden Angestellte Lehrer nicht "vereidigt", sondern man spricht da von "Gelöbnis". Bzw. sprach, denn das Gelöbnis ist inzwischen im TV-L auch nicht mehr grundsätzlich vorgesehen. An die Stelle des Gelöbnisses tritt im Arbeitsvertrag das Bekenntnis zur freiheitlichen, demokratischen Rechtsordnung im Sinne des Grundgesetzes. (Siehe: http://www.dbb.de/lexikon/themenartikel/g/geloebnis.html). (WIe Valerianus schreibt)
    Eine förmliche Verpflichtung von Angestellten ist darüber hinaus in einigen Fällen nötig, z.B. wenn man "bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, beschäftigt oder für sie tätig ist,"


    Weeki hat also sicherlich recht mit der Behauptung, dass angestellte Lehrer keinen Amtseid sprechen - aber diese förmliche Verpflichtung ist das passende Gegenstück bei Angestellten. Diese stehen daher in einem ähnlichen "Verantwortungs-Verhältnis" wie Beamte, im Unterschied zu einem "Nicht-im-öffentlichen-Dienst-Angestellten".


    kl. gr. frosch


    ---
    Edit: Nach kecks Anmerkung habe ich meinen Satz "Eine förmliche Verpflichtung von Angestellten ..." konkretisiert. Unter "förmliche Verpflichtung" versteht man nicht die Unterschrift unter dem Arbeitsvertrag sondern eine explizite Aussage gegenüber dem Vorgesetzten / der einstellenden Person / ....

  • Ich halte es schlichtweg für Unsinn Klassenarbeiten / Klausuren fremdkorrigieren zu lassen (bis auf die Abiklausuren, soweit vorgegeben).

    Das sehe ich anders. Durch Curricula, Bildungsstandards, zentrale Abschlussprüfungen etc. sollten die Anforderungen und Inhalte so vergleichbar sein, dass es eigentlich keine Rolle spielen sollte, wer den Kurs vorher unterrichtet hat. Ich musste schon mehrfach Klausuren korrigieren, zu denen ich die Klasse nicht unterrichtet habe und die ich nicht erstellt habe. Im Abi ist das ja bei Zweitkorrekturen auch nichts Ungewöhnliches, das schreibst du ja auch selbst. Man erkennt normalerweise recht schnell, wo der Unterricht andere Schwerpunkte gesetzt hat und kann sich darauf einstellen. Das Problem sehe ich nicht so.


    Es ist gehört zu den Dienstpflichten der Lehrer Arbeiten zu korrigieren.

    Das hingegen ist nicht zu bestreiten.

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