Kann das jemand bestätigen? mit Paragrafen im Gesetz?
Oder kann ein Lehrer wie ein Prof an der Universität einen Studenten einstellen, der das macht?
Kann das jemand bestätigen? mit Paragrafen im Gesetz?
Oder kann ein Lehrer wie ein Prof an der Universität einen Studenten einstellen, der das macht?
Kann das jemand bestätigen? mit Paragrafen im Gesetz?
Oder kann ein Lehrer wie ein Prof an der Universität einen Studenten einstellen, der das macht?
Aufgrund der Fragestellung i.V.m. der unmittelbar vorher erfolgten Anmeldung, gehe ich davon aus, dass die Forenregeln hier nicht eingehalten wurden und die Frage nicht von einer Lehrkraft oder angehenden Lehrkraft stammt. Ungeachtet dessen: eine solche Einschränkung existiert m.E. nicht und wäre insbesondere dann problematisch, wenn eine Lehrkraft krankheitsbedingt ausfällt. Hier ist es regelmäßig erforderlich, dass andere Personen Korrekturen übernehmen.
Welchen Hintergrund hat die Fragestellung? Um welches Bundesland geht es hier?
weeki, wenn du eine rechtlich abgesicherte Aussage bekommen möchtest, solltest du dein Bundesland angeben.
kl. gr. frosch, Moderator
Ich weiß nicht, ob es irgendwo einen Passus gibt, der das Korrigieren durch die Lehrkraft schwarz auf weiß festhält. Es ist aber doch so, dass der Lehrer herausfinden muss, was seine Schüler an Lernzielen erreicht haben. Dafür muss er soundsoviele Klassenarbeiten schreiben. Er/sie legt dafür einen Bewertungsmassstab fest, berücksichtigt verschiedene Operatoren usw., es ist also theoretisch gar nicht möglich, dass ein Student/Fremder korrigiert. Multiple Choice o.ä., was jeder mit einer Schablone auswerten könnte (zudem noch anonym, was geht den Student die Leistungen Einzelner an) ist definitiv nicht adäquat für eine Klassenarbeit.
Die Frage ist m.E. so, als ob jemand fragte "steht irgendwo schwarz auf weiß, dass der Schornsteinfeger nicht die Laborergebnisse meines Abstrichs auswerten darf?"
weeki:
Dir geht es wohl darum, ob ein nicht-Lehrer Korrekturen für einen Lehrer übernehmen könnte - quasi outsourcing - auch wenn Du das nicht genannt hast. Das Lehrer für Kollegen einspringen müssen wurde ja bereits genannt.
Ich finde keinen Text, in dem das explizit genannt wird. Das liegt sicher auch daran, dass das selbstverständlich ist und sich auch aus anderen Zusammenhängen ergibt, wie z.B. dass die Bildung von Noten eine hoheitliche Aufgabe oder in z.B. in der Notenbildungsverordnung von B.-W. die Rede ist von den "Leistungsfeststellungen der einzelnen Fachlehrer".
Stell Dir selbst die Frage: Müssen Polizisten selber verhaften? Oder kann ein Polizist, so wie ein Prof. an der Uni einen Studenten einstellen, der das macht? Kann das jemand bestätigen? Mit Paragrafen im Gesetz?
(Hoffe natürlich insgeheim, dass jmd. nun das Gegenteil belegt - das wäre schon lustig)
Ergibt sich der Logik nach unter anderem aus den Schulgesetzen und den Verordnung der Gestaltung des Schulverhältnisses, in denen in den meisten BL mehr oder weniger ähnlich steht "der Lehrer unterrichtet, bewertet und berät (...) in pädagogischer Freiheit (...) Auf der Grundlage der entsprechenden Gesetze, Verordnungen und Konferenzbeschlüsse" - das heißt in der Konsequenz, er tut es selbst. Dazu kommen noch Verordnungen oder Erlasse, die regeln, dass bei der Benotung und Bewertung der Unterrichtsstoff in bestimmter Weise mit einbezogen oder Aufgaben auf einer Unterrichtsreihe basieren müssen und Ähnliches. Das geht ja logisch nur, wenn man darum weiß,. i.e selbst unterrichtet hat.
Delegiert werden kann es im Notfall, also wenn jemand ausfällt und es sonst gar keine Noten oder unzulässig zustande gekommene Noten (kein schriftlicher Leistungsnachweis o.ä.) gäbe, aber dann übernimmt der vertretende Kollege ja auch meist den Unterricht / die Verantwortung für die Lerngruppe. Externe Auslagerung ist nicht zulässig.
Weiß ich genau, hab zu Zeiten mit vollem Deputat D/E Oberstufe und mehr als 1000 Stunden Korrekturen im Jahr schon mal daran herumgeforscht, weil ich diese endlosen Qualkorrekturen zugunsten besserer Unterrichtsvorberitung/Beratung und Lebensqualität nur ZU GERNE ausgelagert hätte. Zur Not hätt ich auch wen dafür bezahlt
Ist nich.
weeki, bsit du Lehrer/in?
In der ADO NRW in §10 wird die Korrektur von Klassenarbeiten als eine unserer Aufgaben bezeichnet.
Das Verbot der Weitergabe von Klassenarbeiten an Dritte, womöglich außerschulische Personen dürfte durch die Datenschutzverordnung geregelt sein.
Würde jemand Drittes die Arbeiten korrigieren und Leistungsnoten vergeben, dann hätte er auch Einblick in die entsprechenden Daten - ein Schutz derselben wäre dann nicht mehr möglich.
Mögliche Problemfelder:
- Datenschutz
- Weniger Übersicht über Leistungen von deiner Seite
- Sicherstellung fairer Benotung (wenn du dem "Studenten" auch ein Beurteilungsschema gibst kannst du es ja gewissermaßen fast gleich wieder selbst machen)
- Was tun bei Reklamationen? Wie begründest du, warum du wie benotet hast?
- Ideologische Retouren ("Wie können Sie nur!")
Gesetzlich fällt mir zumindest in Österreich nichts konkretes dagegen ein, aber es dürfte weniger Aufwand sein, sich die Beurteilung der Klausuren vor der Klausur schon klar durchzuüberlegen und dann ein einfaches Schema zu haben diese zu bewerten, so hab ichs immer gemacht.
Ein Bunterrichter
@ morse : ja ein Polizist darf jemand anders zum verhaften schicken. Die geschickte Person muss nur auch die Qualifikation haben.
Bolzbold: danke nach sowas habe ich gesucht.
@ Meike: was im Notfall gilt, gilt auch regulär. Das Gesetz unterscheidet ja nicht zwischen " Arm gebrochen und nicht Arm gebrochen".
Bunterrichter: man kann kann den namen einer Klassenarbeit auch schwärzen.
a) du bräuchtest auskünfte für jede schulform in jedem bundesland extra. so pauschal ist das käse. lies dich doch mal in die grundlagen des schulrechts ein.
b) bist du die nase, die auf fb das als lehrerdienstleistung verkaufen will? die dann von usern auf die rechtliche problematik hingewiesen wurde? falls ja - du bist hier nicht schreibberechtigt.
c) zumindest in deutsch ab mittelstufe am gymnasium halte ich es für unmöglich bis sehr schwierig, ernsthaft jemand anderen als die unterrichtende lehrkraft mit der korrektur zu beauftragen. du kannst nicht wirklich ein faires, qualifiziertes wortgutachten backen, wenn du die reihe nicht unterrichtet hast, selbst wenn du deutschlehrer im selben bundesland in derselben schulform mit unterrichterfahrung wärst. und in deutsch fallen die am meisten nervenden korrekturberge an.
Im Hochschulgesetz NRW habe ich einen direkten Passus dieser Art nicht gefunden.
Die Aufgabenfelder der wissenschaftlichen Mitarbeiter und die Kompetenzbereiche der Professoren legen jedoch nahe, dass die Professoren ihren WM die Korrektur von Klausuren oder Hausarbeiten übertragen können.
Dein Argument zu Bolzbold ist nicht passend, was sich aus den Dienstpflichten- und Rechten von Professoren relativ einfach herleiten lässt. Die Pflicht zur Korrektur von Prüfungen ergibt sich aus der Lehrverpflichtung zu der auch die Abnahme von Prüfungen gehört. Gleichzeitig ist ein Professor (im Gegensatz zu einem Lehrer) weisungsfrei in Bezug auf Forschung und Lehre und hat ein Anrecht auf (auch personelle) Grundausstattung seines Lehrstuhls, die er zur Erfüllung seiner dienstlichen Pflichten benötigt. Da Prüfungen eine dienstliche Pflicht sind, darf er seine Grundausstattung (Postdocs, Doktoranden, SHKs) auch zur Korrektur von Klausuren nutzen, ist aber letztlich für die korrekte Durchführung dieser Klausur dennoch persönlich verantwortlich. Datenschutzrechtlich ist das auch kein Problem, da all diese Personen genauso wie der Professor Angestellte im öffentlichen Dienst sind, die den Datenschutz befolgen müssen. Wenn du das Land also dazu bekommst dir einen Korrekturassistenten anzustellen, sollte da nichts dagegen sprechen.
Dein Argument zu Meike ist aus den o.g. Gründen nicht stichhaltig, da immer andere Angestellte/Beamte des ÖD übernehmen (und sie das auf Weisung des Dienstvorgesetzten (Schulleitung) tun).
Dein Argument zu morse passt ebenfalls nicht, da in Deutschland zwar jede Person vorläufig festnehmen darf (§127 Stpo), aber ein Polizist darf diese hoheitliche Aufgabe nicht einfach an jemand anderen delegieren. Vielleicht verwechselst du das mit den USA, da darf ein Sheriff in manchen Bundesstaaten tatsächlich Zivilisten kurzzeitig zu Deputies ernennen, womit sie dann hoheitlich tätig werden dürfen.
Und wer - außer einem Lehrer - hat nun die volle Qualifikation für die Korrektur einer Klassenarbeit?
Namen schwärzen? Erscheint mir jetzt wenig praktikabel.
@ morse : ja ein Polizist darf jemand anders zum verhaften schicken. Die geschickte Person muss nur auch die Qualifikation haben.
Falls Du überhaupt Lehrer bist, weeki, dann hoffentlich kein Deutschlehrer. Oder Du schreibst im Netz mit "angepasster" Grammatik, Rechtschreibung und Zeichensetzung.
Namen schwärzen? Erscheint mir jetzt wenig praktikabel.
Wie sieht es denn in den Bundesländern aus, die ihre Abiturarbeiten durchs Land zur Zweit- und Drittkorrektur schicken? Da wird doch bestimmt kein Name geschwärzt, sondern die SuS sind durchnummeriert, sonst gäbe es hier doch auch dasselbe Datenschutzproblem wie von Bunterrichter bereits angesprochen?
Man darf übrigens seine Korrekturen - zumindest in meinem Bundesland - auch nicht an Referendare abgeben, nur falls dieser Vorschlag hier bald als nächstes kommen sollte.
So oder so erscheint es mir müßig, über weekis Frage zu diskutieren, da wir ohne die Angabe des Bundeslandes 16 verschiedene Verordnungen zitieren könn(t)en. Das wäre weeki wahrscheinlich nur recht (sollte kecks' Behauptung stimmen), aber ich denke, weeki ist schon groß und kann sich die 16 unterschiedlichen LVO selbst durchlesen, gell?!
Dead Poet, das ist ja gerade der Knackpunkt.
Wenn Referendare im Rahmen ihres Ausbildungsunterrichts (nicht bdU!) eine Klausur schreiben lassen, dann liegt es aus den genannten Gründen nahe, dass sie diese auch selbst korrigieren.
Das ist in manchen Bundesländern aber gar nicht erlaubt, Bolzbold. Also zumindest in einem nicht.
ich denke nicht, dass jemand, der nicht vereidigt ist, ernsthaft eine schülerarbeit korrigieren darf?! selbst jede aushilfskraft wird vereidigt...
ad referendare korrigieren: in bayern erlaubt. wie sollen sie es denn sonst lernen? wird natürlich nachkorrigiert, aber das wird hier jede schriftliche arbeit (außer an manchen schulen exen in kernfächern), auch von fertigen lehrkräften, einmal von der fachleitung, einmal vom chef, dann u.u. nochmal vom ministerialbeauftragten. bei refis halt vor der herausgabe durch die betreuungslehrkraft, bei fertigen nach herausgabe stichprobenartig (eine gute, eine schlechte, eine mittlere arbeit).
ad schwärzen der namen: dann muss ich jeweils 10-15 seiten schülertext x 33 kopieren, den namen schwärzen, das dann an den externen dienstleister schicken (bis ich das gemacht habe, habe ich fünf klausuren korrigiert...), dann bekomme ich die korrigierten kopien wieder und gebe die raus, oder wie soll das gehen? nicht praktikabel. nein, schulen haben keine hilskräfte für sowas, das müssten die lehrer selbst machen.
weekly, du hast offenbar keine vorstellung von den internen abläufen einer schule. ich glaube, die von dir angedachte dienstleistung sollte man, wenn schon, leuten überlassen, die selber im schuldienst waren, und das nicht nur drei wochen.
Dead Poet, das ist ja gerade der Knackpunkt.
Wenn Referendare im Rahmen ihres Ausbildungsunterrichts (nicht bdU!) eine Klausur schreiben lassen, dann liegt es aus den genannten Gründen nahe, dass sie diese auch selbst korrigieren.
Jein ... die letzte Verantwortung für die Korrektur (ihre Richtigkeit etc) liegt beim Lehrer. Ich schau mir immer die korrigierten Arbeiten meiner Referendare stichprobenartig an (wenn ich merke, das passt, bleibt es bei der Stichprobe).
Außerdem: wenn der Referendar die Klasse unterrichtet, die Arbeit erstellt etc., dann ist er da auch der "Lehrer" ... da er noch in Ausbildung ist - siehe oben.
deadpoet, bei einsatzrefis liegt die verantwortung für die klausur beim refi, nicht bei dir, wenn ich nicht völlig falsch informiert bin. das ist ja kein "zusammenhängender unterricht" mehr wie bei refis im ersten oder letzten ausbildungsabschnitt an seminarschulen. freilich schaut man sich den kram trotzdem stichprobenartig an (eben wie respizienz), oder alles, je nach aktuellem refi-können. aber verantwortlich im rechtlichen sinne ist der refi, nicht du oder ich.
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