Teilzeitantrag abgelehnt

  • Hallo,
    ich habe schon mehrfach gehört,
    dass Teilzeitanträge in NRW momentan abgelehnt werden.
    Wundere mich, hierüber nichts in diesem Forum zu lesen ...
    Weiß jemand mehr darüber?

    • Offizieller Beitrag

    Das kann man so pauschal nicht sagen und kommt mit Sicherheit auf den Einzelfall an.


    https://www.gew-nrw.de/schulle…gung-und-beurlaubung.html


    Mit Kindern unter 18 müssten schon "zwingende dienstliche Belange" entgegenstehen. Und selbst dann kann man mit dem Personalrat noch etwas erreichen.
    Bei Teilzeitanträgen aus anderen Anlässen kann es gemäß GEW schon ganz anders aussehen.


    Würde das Land jetzt - in diesem Fall - die Mütter nicht mehr TZ arbeiten lassen, fiele auch ein zentrales Argument, das für unseren Beruf spricht, weg - nämlich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

  • Man ist auf Lebenszeit verbeamtet und bekommt einen Teilzeit Antrag nicht bewilligt? Owei, sowas würde bei manch einem Kollegen zu enormem psychischem Druck führen, schließlich stellt der Kollege oder Kollegin so einen Antrag ja meistens nicht aus Jux und Dallerei. Belastungen äußern sich oft in einer Infektanfälligkeit, Migräne, bei anderen durch periodisch auftretenden Schwindel. Im Zweifel hat der Dienstherr, der so einen Antrag nicht bewilligt hat, also nachher einen Lehrer oder Lehrerin höher zu alimentieren für dieselben effektiv gegebenen Stunden, die auch bei Bewilligung des Antrages für weniger Geld abgeleistet werden würden.
    Es gibt jetzt schon Nachwuchsmangel in vielen Fächern (v.a. Naturwissenschaften). Wenn man nun auch noch anfängt an so Möglickeiten wie Teilzeit- oder Sabbatjahren oder all den Dingen, die ein wenig über das geringe Gehalt und fehlende WEihnachtsgeld hinwegtrösten, zu sägen, dann wirds irgendwann eng.
    Unbedingt beim Philologenverband oder bei der GEW rechtlich beraten lassen und im Zweifel Doc Holiday parat haben.

  • Es gibt jetzt schon Nachwuchsmangel in vielen Fächern (v.a. Naturwissenschaften). Wenn man nun auch noch anfängt an so Möglickeiten wie Teilzeit- oder Sabbatjahren oder all den Dingen, die ein wenig über das geringe Gehalt und fehlende WEihnachtsgeld hinwegtrösten, zu sägen, dann wirds irgendwann eng.
    Unbedingt beim Philologenverband oder bei der GEW rechtlich beraten lassen und im Zweifel Doc Holiday parat haben.

    Geringes Gehalt? :D


    Ich wünsche mir den Tag herbei, an dem (manche) Kollegen aufhören, über ihr Gehalt zu mosern und nicht mehr so tun, als bekäme jeder in der freien Wirtschaft mindestens 5000 netto.

    • Offizieller Beitrag

    Die Empfehlung zu einem Dienstvergehen bitte ich hier in aller Deutlichkeit zu löschen. Für ein solches Vorgehen gibt es keine rechtliche oder moralische Legitimation.


    Rosinenpickerei nach der Verbeamtung mutet schon etwas merkwürdig an. Man wusste, oder hätte wissen können, worauf man sich einlässt. Die Verbeamtung ist eben mehr als Alimentation, Unkündbarkeit und solides Gehalt. Beamter zu sein ist nicht nur Privileg auf Lebenszeit sondern in gewissem Rahmen eben auch Verpflichtung auf Lebenszeit.


    Und was das Weihnachtsgeld angeht, so ist das auch außerhalb des öffentlichen Dienstes keinesfalls eine Selbstverständlichkeit. Vielleicht hat man sich in den letzten Jahrzehnten, als das noch flächendeckend üblich war, zu sehr daran gewöhnt.


    yestoerty:


    Die Bezirksregierung wird die Ablehnung des TZ-Antrags sicherlich begründet haben. Möglicherweise GIBT es ja zwingende dienstliche Gründe.

  • Klar, gibt es die, Lehrermangel. Hilft der Dame, die gerne für ihre Tochter einen Tag in der Woche das Enkelkind hüten würde, aber halt nicht. Wollte auch nur sagen, dass es so Fälle gibt und das kein Ammenmärchen ist.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Ich finde, dass jeder ein Recht darauf hat/haben sollte, Teilzeit zu arbeiten.
    Solange er/sie mit seinem (Teilzeit-)Gehalt zufrieden ist, ist doch alles in Butter.
    Menschen - auch Beamte - dazu zu verpflichten, Vollzeit zu arbeiten, mutet wie moderne Sklaverei an.
    Ich arbeite, um zu leben, nicht umgekehrt.
    Und warum soll ich den momentanen Lehrermangel ausbaden?
    Den habe ICH nicht verschuldet.

  • Hallo alle zusammen, :)


    die Suchfunktion hat mich hierher gebracht, also äußere ich mal hier mein Anliegen:


    Der Antrag, den man für das Sabbatjahr an die Bezirksregierung schicken muss, muss ja auch von der Schulleitung gegengezeichnet werden. Hat die Schulleitung das Recht, diesen Antrag abzulehnen? Noch bin ich damit nicht an meine Schulleitung herangetreten, aber ich möchte gerne vorbereitet sein. Darf meine Schulleitung sagen, dass sie das nicht genehmigt und sie auf meinen Einsatz angewiesen ist? Wenn Teilzeitanträge abgelehnt werden , so wie ich es hier lese, frage ich mich, welche Gründe ausreichen, damit ein solcher Antrag durchgeht.


    Ich wäre euch dankbar, wenn ihr mich dahingehend beraten könntet. Ich wohne in Leverkusen (NRW).


    LG

  • Bei uns an der Schule gibt es auch zig Lehrer die Teilzeit wollen (oder mehr Teilzeit) - wird alles abgelehnt. Klar, Personalmangel herrscht bei uns auch. Aber der ist ja hausgemacht. Man könnte mehr Lehrer einstellen. Es gibt massig hier die gerne würden, aber nicht dürfen weil irgendein offensichtlich schlecht gewählter Schlüssel das nicht zulässt.


    Erst wenn sich mehr Lehrer trauen krank zu Hause zu bleiben, dann wird etwas geändert. Von nix kommt nix, hat meine Oma immer gesagt. Wie recht sie hatte...

  • In manchen Bundesländern muss der Personalrat einer Ablehnung eines Teilzeitantrags zustimmen. Wenn er diese Zustimmung verweigert - unter Einhaltung der formalen Bestimmungen - kann man vielleicht noch etwas bewirken, und sei es nur, weil der Schulleiter/das Amt/das Ministerium etc. (wer halt in dem BL zuständig ist) keine Lust auf auf die Auseinandersetzung hat.

    • Offizieller Beitrag

    Aber der ist ja hausgemacht. Man könnte mehr Lehrer einstellen.

    ‚Haushemacht‘ kann in NRW die schlechte Fächerabdeckung sein, eine Entscheidung, OB man überhaupt ausschreiben darf, unterliegt aber nicht der Schulleitung... und wenn die BR eine reinrechnerische über 100%ige Unterrichtsabdeckung sieht, dann kann man nichts machen, außer viel schieben...

    und Daumen drücken...

    • Offizieller Beitrag

    Einige von Euch sehen das Grundproblem nicht. Jede Lehrkraft belegt formal eine volle Stelle. Geht diese Lehrkraft nun in Teilzeit, stehen der Schule bzw. der BR weniger Stunden zur Verfügung - aufgrund des Stellenschlüssels kann dafür aber keine weitere Stelle geschaffen bzw. ausgeschrieben werden, weil die Teilzeitkraft theoretisch auch wieder die Stunden erhöhen könnte. Dann hätte man einen Stellenüberhang. Stellenüberhänge führen dann zu Versetzungen oder (Teil)Abordnungen.
    Deswegen spreche ich immer von der Teilzeitfalle an Schulen. Ab einem gewissen Anteil an Teilzeit müssen die fehlenden Stunden über Vertretungskräfte aufgefangen werden. Dies führt zwangsläufig zu einem in meinen Augen viel zu hohen Anteil an Fluktuation, da über die Teilzeitanträge jedes Jahr neu entschieden wird bzw. das Ganze jedes Jahr eine Wundertüte ist.

    Wenn man als Lehrkraft jederzeit das Recht haben möchte, in Teilzeit zu gehen, Stunden auf- oder abzustocken und auch nur an seiner Stammschule zu arbeiten, dann kann das nicht funktionieren. Es empfiehlt sich hier ein Blick über den eigenen Tellerrand der individuellen Teilzeitbedürfnisse.

  • Über die Konsequenzen bzw. evt. folgende Abordnung aufgrund einer Rückkehr von Teil- in Vollzeit kann die SL die Lehrkräfte vorher informieren, die dann ggfs. Ihren Entschluss ändern - oder auch nicht.

    Der Witz ist doch, dass sie diese Wahl gar nicht mehr haben!


    Wg. "Grundproblem":

    die Teilzeit wurde nicht gestrichen, weil zu hohe Fluktuation herrscht, sondern wg. Personalmangels bzw. um Kosten zu sparen. (An mancher Schule würde man "Fluktuation" gerne in Kauf nehmen, wenn dafür überhaupt mal bestimmte Stellen/Fächer besetzt würden.)

    Das ist das "Grundproblem" und nicht der vermeintliche Egoismus einzelner Kollegen ( "eigenen Tellerrand der individuellen Teilzeitbedürfnisse").


    Diejenigen, die durch den Personalmangel geschädigt werden, durch Mehrarbeit wie Vertretungen, soll hier auch noch der Schwarze Peter zugeschoben werden.

  • Dann muss der Stellenüberhang einfach anders definiert werden. Problem gelöst. Umso mehr Lehrer sich trauen, ehrlich krank zu feiern umso eher wird reagiert(werden müssen). Ich hoffe 2020 kommt der große Crash. Den SuS und Lehrern auch - würde ich es gönnen. Ich glaube jedenfalls nicht, dass die Automobilindustrie uns da schon irgendwie rausfischen wird...

  • Einige von Euch sehen das Grundproblem nicht. Jede Lehrkraft belegt formal eine volle Stelle. Geht diese Lehrkraft nun in Teilzeit, stehen der Schule bzw. der BR weniger Stunden zur Verfügung - aufgrund des Stellenschlüssels kann dafür aber keine weitere Stelle geschaffen bzw. ausgeschrieben werden, weil die Teilzeitkraft theoretisch auch wieder die Stunden erhöhen könnte. Dann hätte man einen Stellenüberhang. Stellenüberhänge führen dann zu Versetzungen oder (Teil)Abordnungen.
    Deswegen spreche ich immer von der Teilzeitfalle an Schulen. Ab einem gewissen Anteil an Teilzeit müssen die fehlenden Stunden über Vertretungskräfte aufgefangen werden. Dies führt zwangsläufig zu einem in meinen Augen viel zu hohen Anteil an Fluktuation, da über die Teilzeitanträge jedes Jahr neu entschieden wird bzw. das Ganze jedes Jahr eine Wundertüte ist.

    Wenn man als Lehrkraft jederzeit das Recht haben möchte, in Teilzeit zu gehen, Stunden auf- oder abzustocken und auch nur an seiner Stammschule zu arbeiten, dann kann das nicht funktionieren. Es empfiehlt sich hier ein Blick über den eigenen Tellerrand der individuellen Teilzeitbedürfnisse.

    Das Problem sehe ich ehrlich gesagt weniger, da bei uns abhängig von Schüler- und Klassenzahlen keine Lehrerstellen, sondern Lehrersollstunden zugeteilt werden. Wenn Lehrkräfte dann in Teilzeit gehen, können die fehlenden Sollstunden durchaus durch Neueinstellungen (natürlich zeitlich versetzt ;) ) aufgefangen werden. Die Rückkehr in Vollzeit führt dann nicht zu Überhängen, sondern, wie du bereits angesprochen hast, zu Abordnungen. Das bringt zwar Fluktuationen in das System, das kann aber im Sinne der Unterrichtsversorgung aller umliegenden Schulen in allen Fächern auch gewünscht sein, bietet das System doch die nötige Flexibilität, um auch seltene Fächer mit wenigen Sollstunden an mehreren Schulen gleichzeitig abzudecken.

  • Deswegen spreche ich immer von der Teilzeitfalle an Schulen. Ab einem gewissen Anteil an Teilzeit müssen die fehlenden Stunden über Vertretungskräfte aufgefangen werden. Dies führt zwangsläufig zu einem in meinen Augen viel zu hohen Anteil an Fluktuation, da über die Teilzeitanträge jedes Jahr neu entschieden wird bzw. das Ganze jedes Jahr eine Wundertüte ist.

    Wenn man als Lehrkraft jederzeit das Recht haben möchte, in Teilzeit zu gehen, Stunden auf- oder abzustocken und auch nur an seiner Stammschule zu arbeiten, dann kann das nicht funktionieren. Es empfiehlt sich hier ein Blick über den eigenen Tellerrand der individuellen Teilzeitbedürfnisse.

    DAs sehe ich anders, in Berlin funktioniert es doch auch, wir haben das Recht alle, der Schule werden aber nicht die Stellen, sondern die Stunden zugeordnet und das mit dem Überhang hatten wir seit ich seit 6 Jahren da bin in keinem Jahr, wir hatten immer zu wenig, schon alleine dadurch, dass Referendare fertig werden und die dann ja nicht mehr der Schule zugeordnet sind.


    Also wenn man nicht nach Stellen, sondern nach Stunden besetzt, dann geht das problemlos und gibt auch nicht oft wirklich Probleme.

  • Das könnte man auch lösen, indem man vorausschauend plant. Die meisten Lehrkräfte wechseln ja nicht von Jahr zu Jahr sprunghaft ihre Stundenzahl. Oft bleiben sie z.B. jahrelang bei der halben Stelle. Und wenn, dann wird schrittweise erhöht, oder ab einem bestimmten Datum (z.B. Einschulung der Kinder, Wechsel auf die weiterführende Schule etc.). Das kann man alles vorher besprechen und planen. Dafür weiß man ja auch, wer in Pension geht, wer schwanger ist und in 6 Monaten ausfällt, wer ins Sabbatjahr geht etc.


    Selbst wenn also mal eine Lehrkraft plötzlich und unerwartet von 50 % Teilzeit auf Vollzeit aufstocken sollte (das geht ja eh nur mit 6 Monaten Vorlaufzeit), dann gibt es doch meist einen Ausgleich im Kollegium (s.o. oder weggehende Referendare oder Vertretungslehrkräfte).


    Wie gesagt, ich kenne keinen Teilzeitler, der von Jahr zu Jahr extreme Schwankungen in der Stundenzahl hat (in beide Richtungen). Daher sehe ich da auch keinerlei Egoismus.


    Im Gegenteil, es ist eher fair: Wenn man weiß, dass man kleine Kinder hat, die auch oft krank werden etc., ist es doch besser Teilzeit zu arbeiten, dann ist der Vertretungsbedarf nicht so hoch und die Schule hat viel weniger Verlust.

    Oder wenn man gesundheitlich nicht so fit ist. Mit Teilzeit kann man das ja vielleicht gut auffangen. Viele gehen für 2 Stunden in die Schule und kurieren sich am nächsten (freien) Tag aus. Bei Vollzeit würden sie sich vielleicht für 2 Tage krank melden.

    Das ist sehr fair.

  • Selbst wenn also mal eine Lehrkraft plötzlich und unerwartet von 50 % Teilzeit auf Vollzeit aufstocken sollte (das geht ja eh nur mit 6 Monaten Vorlaufzeit), dann gibt es doch meist einen Ausgleich im Kollegium (s.o. oder weggehende Referendare oder Vertretungslehrkräfte).

    DAs geht ja auch deutlich kürzer durch Elternzeit und da kann und muss der AG das ja auch ab können, also warum sollte es nicht bei anderen auch gehen.

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