Berechnung der Endnote (2. Halbjahr)

  • Hallo!


    Die Zeugnisnote für das 2. Halbjahr ist eine Note, die für das gesamte Schuljahr gegeben wird. Die Berechnung erfolgt, indem die Zeugnisnote des 1. HJ mit der Leistungsnote des 2. Halbjahres gemittelt wird. Beide Noten sind gleich gewichtet, also 50 / 50


    Ein Kollege von mir meint, es sei falsch, mit einer gerundeten Note vom 1. HJ zu rechnen, da es mathematisch nicht korrekt sei. Es könnte zu Notenverzerrungen kommen, wenn man die Nachkommastellen nicht berücksichtigt. Ich habe 2 Gegenargumente, die ich mir hier gerne bestätigen lassen würde.


    1. rein rechnerisch / mathematisch ist es nicht falsch, bwz. es ist sogar irrelevant. Ein Beispiel: Note des ersten HJ war 3 Note des zweiten HJ war 2,8


    Meine Rechnung: (3 + 2,8) : 2 = 2,6 also 3


    Wenn auf dem Zeugnis eine 3 stand, kann theoretisch ein Mittelwert zwischen 2,5 und 3,4 zu Grunde liegen.


    (2,5 + 2,8) : 2 = 2,65 also 3


    (3,4 + 2,8) : 2 = 3,1 also ebenfalls 3




    2. Halbjahresnoten werden doch immer als ganze Zahlen (ohne Nachkommastellen oder Tendenzen) zur Endnotenberechnung genommen oder nicht?


    Dass es rechnerisch sowieso keinen Unterschied macht, habe ich eben gezeigt. Es gibt aber auch Situationen, in denen die "genaue" Halbjahresnote nicht eingesehen werden kann, bzw. wo es einfach nicht praktikabel ist. Bspw. bei Schulwechseln, Lehrerwechseln etc.


    Ich persönlich habe z. B. noch nie von einem neuen Schüler, der bspw. im 2. HJ in eine meiner Klassen kam, eine Note mit Nachkommastellen erfragt, sondern immer einfach auf sein Zeugnis geschaut und die ganze Note als Berechnungsgrundlage genommen.


    Freue mich auf Antworten

  • Ganz generell gesprochen, macht es mathematisch überhaupt keinen Sinn, Noten überhaupt zu mitteln. Ordinalskala und so...


    In welchem Bundesland bist du? Wo steht das, dass so die Jahresendnote ermittelt wird?


    Bei uns werden am Jahresende die Einzelnoten des gesamten Jahres miteinander neu verrechnet. Also beispielsweise vier Klausuren, vier Tests und zwei mündliche Noten.


    Anders wäre der "Fehler" durch die Durchschnittbildung ja noch viel größer...

    • Offizieller Beitrag

    Meine Rechnung: (3 + 2,8) : 2 = 2,6 also 3

    erstens:
    2,6 ????


    zweitens:
    das BL wäre wichtig zu wissen.


    Ich kenne es so, dass alle EINZELnoten beider Halbjahre zusammengerechnet werden. Daraus wird die Endnote errechnet.
    In Bayern z.B. anders als in meinem BL


    drittens:

    Nicht überall dürfen Noten rein arithmetisch errechnet werden. Erkundige dich bei deinen Fachschaftsvorsitzenden.

  • Bei uns werden ebenfalls alle Noten des gesamten Schuljahres zusammengerechnet und daraus wird dann die Endnote gerechnet.


    In welchem Bundesland rechnet man denn mit der Zeugnisnote des 1. Halbjahres?
    Und auch bei Schulwechsel etc. erhält man alle Noten die der Schüler bisher hatte (ob man die dann immer alle übernehmen kann steht auf einem anderen Blatt)

  • Auch hier (RLP) gibt es ein solchen Notenberechnung aus Halbjahresnoten nicht.
    Aber selbst wenn: Dann ist es nicht "egal".


    Beispiel:
    1. HJ 2,4
    2. HJ 2,8


    Wenn ich nun (wie itz itz in ersten Beitrag) die Note des 1. HJ runde, die des 2ten nicht, steht da
    (2+2,8):2=2,4 -> 2


    Rund ich hingegen keine der beiden, so ergibt sich
    (2,4+2,8):2=2,6 -> 3


    Gruß
    Nitram


    (... der Noten nicht ausrechnet)

  • Soweit ich weiß, ist die Findung der Endnote bundeslandabhängig. In vielen Bundesländern ist die arithmetische Berechnung der Note nicht zwingend erforderlich. Im Schulgesetz von NRW steht in §48 (Grundsätze der Leistungsbewertung) beispielsweise lediglich


    Code
    Grundlage der Leistungsbewertung sind alle von der Schülerin oder dem Schüler im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ und im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ erbrachten Leistungen. Beide Beurteilungsbereiche werden bei der Leistungsbewertung angemessen berücksichtigt.


    Ich gehe wie folgt vor:
    1. Obwohl ich kein Freund rein arithmetischer Notenfindung bin, bilde ich zunächst den Durchschnitt der in den Klassenarbeiten erreichten Prozentpunkte des gesamten Schuljahres, um ein möglichst genaues arithmetisches Mittel des Ergebnisses der schriftlichen Arbeiten zu bekommen. Den so ermittelten durchschnittlichen Prozentwert überführe ich gemäß Notenschlüssel in eine Note.
    2. Die Note für die schriftliche Arbeiten verrechne ich paritätisch mit der SoLei-Note.
    3. Dann mache ich mir aber zusätzlich noch pädagogische Gedanken und gleiche die Note gegebenenfalls um +/- 0,5 Notenpunkte an, da die in 1. + 2. genannten Notenbestandteile ja nur die "Grundlage der Leistungsbewertung" darstellen.

  • Oh, Entschuldigung, da habe ich bei meinem Ergebnis die 6 statt der 9 auf dem Ziffernblock erwischt. Das Ergebnis von (3 + 2,8) : 2 ist natürlich 2,9, was aber auch einer 3 entspricht.


    Meine Darstellung war wohl etwas missverständlich. Die beiden Noten, die letztendlich gemittelt werden, sind beides Noten, die sich aus allen Teilleistungen des jeweiligen Halbjahres zusammensetzen.


    Die gemittelte Note von mehreren Klassenarbeiten und die gemittelte Note der sonstigen Leistungen (mündliche Mitarbeit, Lernzielkontrollen, etc.) ergeben eine Zeugnisnote.


    So errechnet man einen Zahlenwert, bspw. 2,8. Auf dem Zeugnis wird in diesem Fall eine 3 stehen.


    Im zweiten Halbjahr beginnt das Spiel von vorne. Es kommt bspw. eine 3,3 zu Stande.


    Jetzt nochmal meine Beispiele, die belegen, dass es völlig egal ist, ob man die "genaue" Dezimalnote des 1. HJ nimmt oder die gerundete Note vom Zeugnis.


    (3 + 3,3) : 2 = 3,15 also 3


    oder


    (2,8 + 3,3) : 2 = 3,05 also auch 3


    einer drei könnte aber auch eine 2,5 bis hin zu einer 3,4 zu Grunde liegen.


    auch hierbei ergibt sich immer dieselbe Endote:


    (2,5 + 3,3) : 2 = 2,9 also 3


    (3,4 + 3,3) : 2 = 3,35 also 3


    Es wird niemals Notenverzerrungen geben, richtig?

    Ganz generell gesprochen, macht es mathematisch überhaupt keinen Sinn, Noten überhaupt zu mitteln. Ordinalskala und so...

    Ich weiß, was Du meinst, jedoch ist die Ordinalskala hierbei nicht das ausschlaggebende Argument. Wir müssen ja nunmal Zahlenwerte ermitteln, die wir in Noten übersetzen. Ob z. B. eine 1,3 dabei tatsächlich sehr gute Leistungen wiederspiegelt, weiß nur der Lehrer, der sie vergeben hat ;)



    Und auch bei Schulwechsel etc. erhält man alle Noten die der Schüler bisher hatte (ob man die dann immer alle übernehmen kann steht auf einem anderen Blatt)

    Das habe ich wahrscheinlich auch nicht ganz klar rübergebracht. Natürlich bekommt man alle bisherigen Noten eines neuen Schülers, aber eben nur als ganze Zahl. Nicht als "genaue", arithmetisch ermittelte Dezimalzahl.

  • Genau, Nitram hat es richtig dargestellt.


    Vielleicht noch einmal mit deinem Beispiel gerechnet, aber nicht mit einer 3,3, sondern mit einer 3,8 als zweite Note:


    (2,5 + 3,8) / 2 = 3,15 -> Note 3


    (3,4 + 3,8) / 2 = 3,6 -> Note 4

  • Rund ich hingegen keine der beiden, so ergibt sich


    (2,4+2,8):2=2,6 -> 3

    Danke Dir für das Beispiel, Nitram. Ich hatte wohl ein dickes Brett vorm Kopf. Peinlich, peinlich. Aber zumindest kommen meine SuS dabei im Zweifelsfall besser weg, richtig? Oder hast Du auch ein Beispiel, bei dem es für einen Schüler schlechter ausgehen würde?


    Nichtsdestotrotz werde ich zukünftig natürlich mit den nicht-gerundeten Werten rechnen. Die Fälle, in denen man keine exakten "Dezimalnoten" von Schülern bekommen kann (bspw. wegen Schulwechsel) deklariere ich mal als "Sonderfälle".

  • Ich würde mich erstmal selbst informieren, was die Notenverordnung sagt und dann danach die Note bilden.


    In BaWü wäre es zum Beispiel nicht erlaubt aus irgendwelchen prozentualen Anteilen in Klausuren ein Mittel zu errechnen und davon dann eine Note zu machen.


    Bei uns MUSS bei jeder Klassenarbeit einen Schulnote bzw die Notenpunkte festgestellt werden.

  • Schlechterstellung der Note bei ungünstiger Rundung für den Schüler:


    Erstes Halbjahr: 2,6, gerundet 3


    Zweites Halbjahr: 2,2


    Rechnung ohne Rundung: (2,6 + 2,2) : 2 = 2,4 -> Note 2


    Rechnung mit Rundung: (3 + 2,2) : 2 = 2,6 -> Note 3

  • Klar kann es für den Schüler auch schlechter ausgehen.


    Erstes Halbjahr 2,7 ; zweites Halbjahr 2,2


    Bei Berechnen mit 3 statt 2,7 bekommt der Schüler eine 3. Mit 2,7 eine 2.


    Außerdem zitiere ich mal das einzig Vernünftige, was mein zweiter FL von sich gegeben hat: "Noten werden nicht berechnet".

  • Bei uns MUSS bei jeder Klassenarbeit einen Schulnote bzw die Notenpunkte festgestellt werden.

    Das ist in NRW auch so. Allerdings sagt das nichts darüber aus, wie daraus eine Gesamtnote zu ermitteln ist. Rein mathematisch ist es in meinen Augen halt am genausten die tatsächliche Leistung durch die durchschnittlich erreichten Prozentpunkte zu ermitteln. Andere Metriken wie Dezimalnoten oder Notenpunkte etc. sind natürlich auch in Ordnung. Vor allem, weil ja auch pädagogische Aspekte bei der Notenfindung berücksichtigt werden.

  • In NDS finden sich durchaus auch offizielle Verbote der doppelten Rundung - z.B. in den Vorgaben zur Berechnung der Gesamtpunktzahl in Klausurergebnissen in der schriftlichen Abiturprüfung.
    Analog sollte es in anderen Bereichen in jüngeren Jahrgängen auch gelten.


    (Solange diese doppelte Rundung zum Vorteil des Schülers ist, wird der sich nicht beschweren... Ein Schüler, der eine mehrfach zum Nachteil gerundete 6 auf dem Zeugnis bekam (statt einer durchaus möglichen 4), ging dann auch mal den Weg über die Landesschulbehörde, Abhilfekonferenz etc...)

  • Das ist in NRW auch so. Allerdings sagt das nichts darüber aus, wie daraus eine Gesamtnote zu ermitteln ist. Rein mathematisch ist es in meinen Augen halt am genausten die tatsächliche Leistung durch die durchschnittlich erreichten Prozentpunkte zu ermitteln. Andere Metriken wie Dezimalnoten oder Notenpunkte etc. sind natürlich auch in Ordnung. Vor allem, weil ja auch pädagogische Aspekte bei der Notenfindung berücksichtigt werden.

    Ich hatte zu genau diesem Thema bereits ein Gespräch mit meinem SL, der sich rechtlich dazu informiert hat.


    In BaWü ist es definitiv nicht erlaubt, die Endnote so zu bilden, wie du es beschreibst. Ich hatte das nämlich genau so gemacht weil ich das auch genauer fand. Ein Vater (auch Schulleiter) hatte sich daraufhin beschwert, weil seine Tochter so schlechter weggekommen wäre.


    In BaWü muss die Gesamtnote als Mittel aus den Einzelnoten berechnet werden.

  • Ich hatte zu genau diesem Thema bereits ein Gespräch mit meinem SL, der sich rechtlich dazu informiert hat.
    In BaWü ist es definitiv nicht erlaubt, die Endnote so zu bilden, wie du es beschreibst. Ich hatte das nämlich genau so gemacht weil ich das auch genauer fand. Ein Vater (auch Schulleiter) hatte sich daraufhin beschwert, weil seine Tochter so schlechter weggekommen wäre.


    In BaWü muss die Gesamtnote als Mittel aus den Einzelnoten berechnet werden.

    Interessanter und wichtiger Hinweis. Danke dir. Ich werde das mal mit unserer SL für NRW abklären und dann das Ergebnis hier kommunizieren. Ich glaube es gab für die Notengebung sogar ohnehin schon einen extra Sammelthread.

  • Das eigentlich entscheidene hat MrsPace bereits geschrieben: Noten sind ordinal skaliert, so dass eine Berechnung von vorneherein gar nicht möglich ist. Aus diesem Grund werden Zeugnisnoten auch (auf Basis einzelner Noten) erteilt, nicht berechnet.


    Während Halbjahreszeugnisse nur Zwischenstände mitteilen, die im übrigen keine Rechtswirkung entfalten (vlt. wichtig zu wissen....gegen diese können Eltern i.d.R. nicht rechtlich vorgehen), ergibt sich die Bewertung des Endjahreszeugnisses aus den gesamten Noten des Schuljahres. Eine pauschale Anwendung 50% 1. Halbjahr und 50% 2. Halbjahr halte ich aus beiden aufgeführten Gründen für unzulässig.

    • Offizieller Beitrag

    In NRW gilt folgendes:
    https://www.schulministerium.n…snote-zustande/index.html


    An unserer Schule haben wir uns darauf geeinigt, dass in den Hauptfächern die Note des ersten Halbjahres ungefähr im Rahmen einer Klassenarbeit in die Endnote miteinfließt. Ausnahmen und Sonderfälle sind explizit erlaubt, wenn sich die Leistungen eines Schülers aus welchen Gründen auch immer extrem nach oben oder nach unten entwickeln.


    Letztlich dürfte es für jedes Bundesland Vorgaben zur Notenbildung, insbesondere für die Zeugnisse am Ende des Schuljahres, geben.
    Das sollte recht leicht zu ergoogeln sein.

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