Dazu kommt auch Überstundenabbau. Die meisten Schulministerien gehen stillschweigend davon aus, dass während der Unterrichtszeit >41 gearbeitet wird, das muss dann halt in der unterrichtsfreien Zeit abgefeiert werden. Die Maßnahme der SL finde ich jetzt aber auch nicht so dramatisch, man hätte es etwas früher ankündigen können, aber welcher Fachvorsitz legt denn dann den Termin auf die ersten Ferientage?
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Da Fachkonferenzen auch die Beteiligung von Schülern und Eltern vorsehen, ist die Lage in den Ferien problematisch (angefangen bei der Einhaltung einer Ladungsfrist). Fachdienstbesprechungen wären da was anderes...
Ansonsten hilft eine entsprechende Google-Suche:
http://lehrersliebling.de/inde…4-versteckte-praesenztage
oder
https://www.gew.de/aktuelles/d…neuigkeiten/praesenztage/Wichtig ist mMn die langfristige Ankündigung: Wenn jetzt die Festlegung für 2018 käme, wäre das (zumeist) in Ordnung. Für 2017 ist das schon arg kurzfristig... aber man kann sich ja entschuldigen mit der tatsächlich belegten Abwesenheit. Könnte also schlimmer sein.
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Dazu kommt auch Überstundenabbau.
Genau das! Es ist unverschämt zu behaupten ein Lehrer hätte nur Anspruch auf 30 Urlaubstage. Das ist mit anderen Berufen nicht vergleichbar, denn wir müssen einen massiven Überstundenabbau betreiben. Wieviele Wochenenden gehen bei uns wegen Korrekturen und Unterrichtsvorbereitung in Hochphasen drauf. Da kommen jede Woche so viele Stunden zusätzlich dazu (es sei denn man ist Lehrerforentroll wie Trapito).
Klassenfahrten sind ebenfalls Dauerarbeitseinsätze bei denen sehr viele Überstunden entstehen. -
Bei uns sind ja Montag und Dienstag Präsenztage, Mittwoch beginnt die Schule. Das ist okay.
Alles andere sehe ich als problematisch: In den allermeisten Betrieben wird sich darum gestritten, wer in den Sommerferien Urlaub nehmen darf, deshalb kann man nicht frei wählen, sondern man muss entweder in der ersten Hälfte oder in der zweiten Hälfte Urlaub nehmen. Das ist bei meinem Mann nicht anders. Das steht dann auch spätestens im Oktober/November des Vorjahres fest und zu diesem Zeitpunkt buchen wir auch unseren Urlaub.
Wenn wir also unseren 3-wöchigen Familien-Jahres-Urlaub machen wollen, können wir NICHT in der Mitte der Sommerferien fahren. D.h. ich stehe entweder zu Beginn oder Ende der Ferien NICHT zur Verfügung. DAs entscheidet der Arbeitgeber meines Mannes.
Wir Lehrer sind eh schon extrem eingeschränkt bei der Wahl unseres Urlaubs durch Eingrenzung auf die Ferien. Da würde ich es als extreme Gängelung empfinden, wenn mir mein Arbeitgeber jetzt auch noch vorschreibt, wann innerhalb der Ferien ich Urlaub zu nehmen habe und wie lange ich wegfahren darf. Niemand darf mir verbieten, 1x im Jahr 3 Wochen am Stück wegzufahren und das geht nun mal nur in den Sommerferien.
Gottseidank ist das an meiner Schule unproblematisch und wir haben nur diese beiden Präsenztage.
Ich nehme übrigens immer meinen kompletten Jahresurlaub in den Sommerferien. In allen anderen Ferien betreibe ich Überstundenabbau oder korrigiere. Ich kann also gar nicht meinen Urlaub verschieben und in den Sommerferien arbeiten, sonst habe ich ja zu wenig Urlaubstage oder kann meine Überstunden nicht abbauen.
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Genau das! Es ist unverschämt zu behaupten ein Lehrer hätte nur Anspruch auf 30 Urlaubstage. Das ist mit anderen Berufen nicht vergleichbar, denn wir müssen einen massiven Überstundenabbau betreiben. Wieviele Wochenenden gehen bei uns wegen Korrekturen und Unterrichtsvorbereitung in Hochphasen drauf. Da kommen jede Woche so viele Stunden zusätzlich dazu (es sei denn man ist Lehrerforentroll wie Trapito).Klassenfahrten sind ebenfalls Dauerarbeitseinsätze bei denen sehr viele Überstunden entstehen.
Naja, dein Anspruch bleiben trotzdem 30 Urlaubstage und im Durchschnitt auf das Jahr gesehen eine 41 Stunden Woche.
Dass wir einen Teil unserer Arbeitszeit frei legen können, ist gleichzeitig Vorteil und Nachteil unseres Jobs.Bezüglich des eigentlichen Themas:
Lasst euren Lehrerrat doch einen für euch passenden Termin für die Fachkonferenzen vorschlagen.
Eure Schulleitung wird über jedem Vorschlag, der allgemeine Zustimmung findet, froh sein. -
Da niemand die ganzen Ferien wegfahren darf, möchte er eben einen Nachweis haben, wenn man zu den Konferenzterminen verhindert ist.
ich könnte doch alle meine Urlaubstage in den Sommerferien nehmen, abzüglich in meinem BL die Vorbereitungswoche.
Dann muss ich natürlich die restlichen Ferien für dienstliche Belange zur Verfügung stehen, ist klar. -
Friesin, wir sind uns sicherlich einig, dass dieses Szenario eher theoretischer Natur ist und die kurzen Ferien - einmal abgesehen von Korrekturen, die aber bis auf Ausnahmen nicht die ganzen Ferien als Arbeitstage in Anspruch nehmen - durchaus für Urlaub verwendet werden.
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Friesin, wir sind uns sicherlich einig, dass dieses Szenario eher theoretischer Natur ist und die kurzen Ferien - einmal abgesehen von Korrekturen, die aber bis auf Ausnahmen nicht die ganzen Ferien als Arbeitstage in Anspruch nehmen - durchaus für Urlaub verwendet werden.
natürlich.
Aber wenn ca 30 Tage zur Verfügung stehen, könnte ich die doch auf einmal nehmen?
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Da Fachkonferenzen auch die Beteiligung von Schülern und Eltern vorsehen, ist die Lage in den Ferien problematisch (angefangen bei der Einhaltung einer Ladungsfrist). Fachdienstbesprechungen wären da was anderes...
Ansonsten hilft eine entsprechende Google-Suche:
http://lehrersliebling.de/inde…4-versteckte-praesenztage
oder
https://www.gew.de/aktuelles/d…neuigkeiten/praesenztage/Wichtig ist mMn die langfristige Ankündigung: Wenn jetzt die Festlegung für 2018 käme, wäre das (zumeist) in Ordnung. Für 2017 ist das schon arg kurzfristig... aber man kann sich ja entschuldigen mit der tatsächlich belegten Abwesenheit. Könnte also schlimmer sein.
Auch das ist unterschiedlich. In HH sind weder bei den Zeugniskonferenzen noch bei Fachkonferenzen Eltern dabei.
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natürlich.
Aber wenn ca 30 Tage zur Verfügung stehen, könnte ich die doch auf einmal nehmen?In den Bundesländern, in denen es Präsenzzeiten am Ende der Ferien gibt, nicht. Das ist bei uns in der ADO explizit geregelt. Ich habe damals, als ich eine Fernreise gemacht habe, um meinen todkranken Vater zu besuchen, meinen Schulleiter gefragt, ob ich innerhalb dieser Zeit noch verreisen darf. Natürlich hat er es genehmigt, aber als selbstverständlich habe ich das aus dienstrechtlicher Sicht nicht erachtet.
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In den Bundesländern, in denen es Präsenzzeiten am Ende der Ferien gibt, nicht. Das ist bei uns in der ADO explizit geregelt. Ich habe damals, als ich eine Fernreise gemacht habe, um meinen todkranken Vater zu besuchen, meinen Schulleiter gefragt, ob ich innerhalb dieser Zeit noch verreisen darf. Natürlich hat er es genehmigt, aber als selbstverständlich habe ich das aus dienstrechtlicher Sicht nicht erachtet.
Du meinst, an den Präsenztagen kann man keinen Urlaub nehmen? Das ist logisch, darum ging es hier ja auch gar nicht. Es ging doch genau um die anderen Tage, nämlich die Tage außerhalb der Präsenzzeit in den Ferien, die der Schulleiter auch noch blockieren will.
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Friesin ging es um die theoretische Möglichkeit, alle 30 Urlaubstage in den 6 Wochen Ferien zu nehmen - rein rechnerisch würde das ja auch aufgehen.
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Friesin, wir sind uns sicherlich einig, dass dieses Szenario eher theoretischer Natur ist
Also in den letzten 4 Jahren war das zweimal nicht nur ein theoretisches sondern ein ganz praktisches Szenario. ich wollte nämlich etwas weiter weg (Australien) und da macht es wenig Sinn nur für 2 Wochen ans andere Ende der Welt zu fliegen. Waren aber auch die einzigen beiden Urlaubsreisen. Kurzurlaube in Europa habe ich dann keine mehr gemacht.
Bin am ersten Ferientag abgeflogen und nach 5,5 Wochen, am letzten Tag vor der Präsenzphase in der letzten Woche der Sommerferien wieder in D gelandet. Die Flüge habe ich frühestmöglich, also 11 Monate vor Abflug gebucht.
Wenn ihr also von frühzeitiger Terminierung sprecht und mich auch noch in den ersten Ferientagen für Konferenzen haben wollt, müßtet ihr jetzt schon die Termin für Sommer 2019 ankündigen. Nur mal so, damit wir uns richtig verstehen, was "frühzeitig" heißt.
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