Hallo ihr Lieben,
ich bin im 1. Referendariatsjahr an einem Sonderpädagogischen Förderzentrum in München und bin mit meinem Freund seit 9 Jahren zusammen.
Da wir während der Studiumszeit getrennt voneinander waren, würden wir dies nun gerne nach dem Referendariat verhindern. Irgendwann wollten wir sowieso heiraten
Nun muss man ja (ich glaube) im März den Zettel ausfüllen, auf dem man sich auf einen Regierungsbezirk / Schule bewirbt für die Zeit nach dem Referendariat. Könnt ihr mir sagen, ob es eine offizielle Frist gibt, bis zu der man offiziell verheiratet sein muss, um es für die Stellenwahl nach dem Referendariat berücksichtigt wird?
Ich finde leider keine eindeutige Daten dazu im Netz. Ich hoffe ich habe es nicht einfach überlesen, obwohl es irgendwo ausdrücklich erwähnt wird.
Liebe Grüße
Nadja