Hallo, ihr!
Raufe mir gerade die Haare!!!
Warum?
Also:
Ich bin Klassenlehrerin einer 6.Klasse Oberschule ( ohne gymnasialen Zweig). Zu Beginn der 5.Klassebekam ich einen Schüler als Wiederholer. Die 5.Klasse bei mir schaffte er notentechnisch wieder nicht. An der Oberschule in Niedersachsen kann man aber nicht zwei Mal nacheinander "sitzen bleiben", man "rückt" dann auf. Das geschah dann auch. Nun ist es wieder so, dass das Notenbild eine reguläre Versetzung ausschliesst. Da er aber schon so alt ist und ich in einem erneuten Wiederholen für diesen Jungen keinen Sinn/Erfolg sehe, möchte ich ihn erneut in den Folgejahrgang aufrücken lassen. Das kann man, das ist geklärt.
ABER....Angeblich soll es so sein, dass ein Schüler nach zweimaligem Aufrücken keinen (Haupt)Schulabschluss mehr erlangen kann....?!
Diese Möglichkeit möchte ich ihm nicht nehmen. Dann lieber klassisches Sitzenbleiben. Allerdings kommen die Kollegen mit ihm nicht gut aus. Und ein wirklicher Lernerfolg ist bei ihm auch nicht zu erwarten, dafür dann viel Ärger mit den Kollegen im Jahrgang drunter.
Ich komme recht gut mit ihm aus.
Habe im Netz wie blöd gesucht...Voris, Schure...MKNiedersachsen....Erlasse...
Nirgends gibt es einen konkreten Hinweis auf die mögliche Konsequenz von mehrfachem Aufrücken...
Im Kollegium /SL gibt es auch keine Einigkeit dazu...
Am Montag ist aber die Zeugniskonferenz und bis dahin muss ich einen " Marschplan" haben...
Wer weiß mehr???
Oder wer kennt jemanden, der es zuverlässig weiß ???
S O S...
Danke!