Ich werde wohl eine Gleitsichtbrille brauchen, habe aber erst vor ca. einem Jahr eine 'normale' Brille bekommen.
Mit meiner Brille von vor einem Jahr kann ich nicht mehr lesen, ich muss sie abziehen oder aber darunter her schielen, danach habe ich aber solche Augenschmerzen, dass ich die Brille ganz abziehen muss. Ein ständiges Auf- und Abziehen der Brille im Unterricht geht nicht und das Darunterhergucken sieht blöd aus.
Nun steht in der Beihilfeverordnung zum Thema Erstattung von Brillen Folgendes: "Die Ersatzbeschaffung von 2 Brillengläsern/Kontaktlinsen ist bei Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, erst ab einer Änderung der Sehschärfe um mindestens 0,5 Dioptrien beihilfefähig." Die Refraktion beim Optiker hat ergeben, dass das eine Auge um 0,25 Dioptrin "nach oben", das andere um 0,25 Dioptrin "nach unten" gegangen ist, also zusammengerechnet hat sich der Wert um 0,5 Dioptrin verändert.
Hat jemand von euch Erfahrungen, ob das im Sinne der Beihilfe eine ausreichende Veränderung ist?