Umfang von Tests? Klasse 5 Gymnasium (NRW)

  • Das Ganze ist ein typisches NRW-Problem.
    In nahezu allen anderen Bundesländern werden auch in den "Kurzfächern" ganz reguläre Klassenarbeiten geschrieben. Normalerweise ist das eine pro Halbjahr, die dann auch den Stoff des Halbjahres abprüft. Wenn ich die Arbeit nach ca. 2/3 des Halbjahres schreibe, bezieht sie sich also auf 10 bis 12 Doppelstunden. Auch in Klasse 5 ist das völlig normal und auch nicht problematisch.


    Mir ist klar, dass die Bedingungen in NRW andere sind und dass die Lehrer das sich nicht ausgesucht haben sondern die Problematik auf das Bestreben der gerade abgewählten Landesregierung zurückzuführen ist, das Niveau im Gymnasium so weit abzusenken, dass auch ein durchschnittlicher Golden Retriever das Abitur erreichen kann. Mit dem Ergebnis, dass das NRW-Abi (ebenso wie das Berlin-Abi) außerhalb des eigenen Bundeslandes von niemandem mehr ernst genommen wird.
    Aber man muss ja als Lehrer nicht jeden noch so großen Blödsinn auch noch auf die Spitze treiben, eine selbst gegebene Beschränkung, Tests nur auf maximal 4 Doppelstunden zu beziehen, hat mit gymnasialer Bildung auf jeden Fall nichts mehr zu tun.

  • Mit Verlaub, aber was das ganze mit der letzten NRW-Regierung zu tun hat oder der Qualität der gymnasialen Bildung zu tun hat, erschließt sich mir nicht wirklich.


    Im "gelobten Land" Bayern, seit Jahrzehnten ohne Unterbrechung CSU-regiert und in der öffentlichen Betrachtung wohl das Land mit dem Ruf des schwierigsten Abiturs, gibt es bis einschließlich der 10. Klasse in den Nebenfächern keine verpflichtenden Klassenarbeiten. Es besteht (neben einigen Mischformen wegen Modus-Maßnahmen) lediglich die Möglichkeit unangekündigte Tests (= Stegreifaufgaben) oder angekündigte Tests (= Kurzarbeiten) zu schreiben.


    Stegreifaufgaben dürfen sich jedoch aber höchstens auf die zwei direkt vorangegangenen (Einzel-)Unterrichtsstunden plus "Grundwissen". Kurzarbeiten beziehen sich auf maximal zehn direkt vorangegangene (Einzel-) Unterrichtsstunden plus "Grundwissen", müssen aber verpflichtend mindestens (!) eine Woche vor dem Termin angekündigt werden. Diese zehn Stunden werden aber in der Unterstufe, sofern dort überhaupt Kurzarbeiten geschrieben werden (üblicherweise erst ab ca. 7./8. Klasse, je nach Schule und Fach) nur sehr selten ausgereizt.


    Als "Grundwissen" werden diejenigen Fachinhalte bezeichnet, die für das Fach essentiell wichtig sind. In Mathe könnte man bspw. in jeder Stegreifaufgabe auch eine Aufgabe zur schriftlichen Multiplikation stellen, auch wenn diese nicht explizit in den letzten beiden Stunden Thema war.


    Die Regelung ist im übrigen im Grundsatz seit 1983 (!) in Kraft, es wurde im Laufe der Jahre lediglich die Zahl der erlaubten Unterrichtsstunden bei der Stegreifaufgabe (von 1 auf 2) und der Kurzarbeit (von 6 auf 10) erhöht (!)


    Insofern kann ich den Ärger der TE aus der bayerischen Sicht durchaus verstehen, und halte es persönlich für einen Fünftklässler schon unangemessen, den Inhalt der letzten sieben Doppelstunden (also 14 (!) Einzelstunden) mit zweitägigem Vorlauf zu verlangen.

    • Offizieller Beitrag

    hat die Lehrerin vielleicht auch die Themen wiederholt? und ein Thema, das eine Doppelstunde füllt und 7 davon nacheinander, das klingt ehrlich gesagt nicht nach Themen sondern nach einer schönen runden Reihe, in welcher die Themen immer wieder zusammen vernetzt sind.

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