Short forms in Englisch-Abiturklausuren NRW

  • Hallo an alle,
    ich beanstande immer am Rand der Klausur ("No short forms") und meine mich zu erinneren, dass wir vor zwei Jahren auch Korrekturvorgaben hatten, die das vorgeben. Sie scheinen aber zumindest online nicht mehr auffindbar zu sein.
    Wie handhabt ihr das bei den aktuellen Abiturklausuren? Dabei meine jetzt nicht diejenige (meist letzte) Klausuraufgabe, die dialogisches oder sonstwie fiktional-kreatives Schreiben erfordert, sondern die zusammenfassenden und analysierenden Aufgaben. Ich habe ein Koreferat, und der Kollge hat nicht nur alle short forms unbeanstandet gelassen, sondern hat auch selbst welche in seinen Randkommentaren benutzt.
    Bin dankbar für eure Meinungen.


    putzi

    "I think it would be a great idea." (Mohandas Karamchand Gandhi when asked what he thought of western civilization)

  • Ist in euren Bildungsstandards in irgendeiner Form formuliert, dass Short Forms unerwünscht sind? Zumindest aus meiner eigenen Fremdsprachenlernhistorie weiß ich, dass die Short Forms äußerst früh eingeführt und die ganze Schulzeit lang zumindest toleriert wurden. Erst im Studium (!) erfuhr ich, dass diese informell sind und man zumindest in offiziellen und wissenschaftlichen Kontexten die Long Form verwendet. Da habe ich mir dann auch gedacht, dass man mir das Ganze auch etwas früher hätte sagen können...

  • Danke Nitram! Ja, da steht es unter Punkt 2, Konventionen der geforderten Zieltextformate. Das war es, was ich im Sinn hatte.
    Nur findet es sich nicht mehr für 2017. Dort steht unter dieser Datei jetzt "Ab Abitur 2017", und dann kommen nur die Bewertungskriterien, aber nicht mehr diese detaillierten Erläuterungen. Fragt sich, ob das heißen soll, dass sie nun nicht mehr gelten?


    @ Lehramstsstudent: Ja, dass es einen Unterschied zwischen formalem und nichtformalem Englisch gibt, muss man als Lehrer seinen Klassen beibringen. Die Englischbücher helfen da leider nicht wirklich, weil sie es nicht ausdrücklich thematisieren. Zwar enthalten sie durchaus Sachtexte ohne short forms, aber sie weisen nicht darauf hin. Ich weiß auch nicht, ob die Lehrerausbildung diese Sache thematisiert.



    putzi

    "I think it would be a great idea." (Mohandas Karamchand Gandhi when asked what he thought of western civilization)

  • Mir geht es wie dem Lehramtsstudent, auch ich habe in der Schule nicht gelernt, dass short forms in manchen Textformaten nicht angemessen sind und habe nicht schlecht gestaunt, als ich dies nach der ersten Hausarbeit an der Uni erfuhr. Da ich mich darüber geärgert habe, stelle ich sicher, dass meine Schüler über die Konventionen informiert sind und werte entsprechend ab, wenn short forms im Abitur an unpassender Stelle verwendet werden. Ich schreibe dann 1x "Stil: Keine Kurzformen" an den Rand und unterschlängele (wenn nötig) im weiteren Verlauf der Arbeit alle weiteren Kurzformen.


    Als Zweitkorrektor bin ich hier ggf. vorsichtiger - meine eigene Bildungshistorie belegt, dass zumindest manche Lehrer dieses Thema nicht mit ihren Schülern besprechen. Wenn der Erstkorrektor Kurzformen dann nicht anstreicht, lasse ich es als Zweitkorrektor ebenfalls - der Schüler kann schließlich nichts dafür, wenn er über diese Anforderung des Zieltextformates nicht aufgeklärt wurde. Formal ist das sicher nicht ganz korrekt (Fehler ist Fehler), aber ich gehe in diesem speziellen Falle nach der Devise "im Zweifelsfall für den Schüler" vor.

    Warum Trübsal blasen, wenn man auch Seifenblasen kann?

  • Fürs BK haben wir Excel-Sheets, da werte ich beim letzten Punkt (aufgabenformat-typischeVersprachlichung) dann ab. Die sehen so aus, müssen zur Sorachbewertung genutzt werden: https://www.standardsicherung.…lisch-Bewertung-Druck.pdf


    Und ich höre auch immer in der 11. Klasse: das mussten wir aber an der altern Schule immer so machen...

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

    • Offizieller Beitrag

    Mir geht es wie dem Lehramtsstudent, auch ich habe in der Schule nicht gelernt, dass short forms in manchen Textformaten nicht angemessen sind und habe nicht schlecht gestaunt, als ich dies nach der ersten Hausarbeit an der Uni erfuhr. Da ich mich darüber geärgert habe, stelle ich sicher, dass meine Schüler über die Konventionen informiert sind und werte entsprechend ab, wenn short forms im Abitur an unpassender Stelle verwendet werden. Ich schreibe dann 1x "Stil: Keine Kurzformen" an den Rand und unterschlängele (wenn nötig) im weiteren Verlauf der Arbeit alle weiteren Kurzformen.


    Als Zweitkorrektor bin ich hier ggf. vorsichtiger - meine eigene Bildungshistorie belegt, dass zumindest manche Lehrer dieses Thema nicht mit ihren Schülern besprechen. Wenn der Erstkorrektor Kurzformen dann nicht anstreicht, lasse ich es als Zweitkorrektor ebenfalls - der Schüler kann schließlich nichts dafür, wenn er über diese Anforderung des Zieltextformates nicht aufgeklärt wurde. Formal ist das sicher nicht ganz korrekt (Fehler ist Fehler), aber ich gehe in diesem speziellen Falle nach der Devise "im Zweifelsfall für den Schüler" vor.

    Es ist als Zweitkorrektor nicht unsere Aufgabe, über die Gründe für ein stilistisches Manko zu spekulieren. Die Zweitkorrektur ist ja gerade dazu da, einheitliche Korrekturen auf Landesebene zu gewährleisten. Insofern kannst Du Dich da auch nicht eigenmächtig über die Vorgaben hinwegsetzen, nur weil es sein könnte, dass die Schüler das nicht wussten.
    Wo würde man denn dann da bei den Dingen, die die Schüler womöglich "nie gelernt haben", die Grenze ziehen?

  • Du hast absolut Recht, Bolzbold, ich schrieb ja selbst schon "Formal ist das sicher nicht ganz korrekt (Fehler ist Fehler)". Aber in diesem Fall ticke ich einfach so. Wo ich die Grenze ziehe zum "das haben die Schüler womöglich nie gelernt"? -> bei "diesem speziellen Fall". Wie gesagt, ich bin mir absolut im Klaren, dass das so nicht ganz korrekt ist, aber - wohl gebrandmarkt durch meine eigene Erfahrung - finde ich es den Schülern gegenüber so einfach fairer.

    Warum Trübsal blasen, wenn man auch Seifenblasen kann?

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