Kündigungsfrist/Widerruf Arbeitsvertrag flexible Mittel NRW

  • Hallo zusammen,
    kann mir jemand die Rechtmäßigkeit für folgendes Szenario nennen: Lehrkraft wurde im 2.Halbjahr inkl. Sommerferien als Vertretungslehrkraft eingestellt. Durch die flexiblen Landesmittel NRW wurde der bestehende befristete Vertretungsvertrag nahtlos für weiteres komplettes Schuljahr verlängert/verändert. Nun liegt ein anderes Jobangebot außerhalb von NRW vor.


    Welche Kündigungsfrist zählt nun? Wird die tatsächliche zurückliegende Beschäfigungszeit <6 Monate = 4 Wochen bis zum Kündigungsdatum oder die noch bis dahin unerfüllte Vertragslaufzeit von 1,5 Jahren = 6 Wochen als Kündigungsfrist herangezogen?


    Danke und Grüße!

  • Befristete Arbeitsverträge können nicht vorzeitig gekündigt werden.

    Doch! Zumindest wenn man in NRW eine feste Stelle findet, kommt man sofort aus dem befristeten Vertrag heraus.
    Wenn man in einem anderen BL eine feste Stelle findet, müsste man bei der BezReg erfragen.


  • Welche Kündigungsfrist zählt nun? Wird die tatsächliche zurückliegende Beschäfigungszeit <6 Monate = 4 Wochen bis zum Kündigungsdatum oder die noch bis dahin unerfüllte Vertragslaufzeit von 1,5 Jahren = 6 Wochen als Kündigungsfrist herangezogen?

    Wenn explizit drin steht, dass der Vertrag trotz Befristung kündbar ist, dann ist die tatsächlich zurückliegende Beschäftigungsfrist entscheidend. Sonst ist der Vertrag nicht kündbar.

  • Doch! Zumindest wenn man in NRW eine feste Stelle findet, kommt man sofort aus dem befristeten Vertrag heraus.Wenn man in einem anderen BL eine feste Stelle findet, müsste man bei der BezReg erfragen.

    Aber dann wird der Vertrag ja nicht gekündigt, sondern es gibt einen Auflösungsvertrag (im beiderseitigen Einvernehmen), oder?

    Sei immer du selbst! Außer, du kannst ein Einhorn sein - dann sei ein Einhorn! :verliebt:

  • Nun, der TV-L NRW gibt ja ganz normale Kündigungsfristen vor (eben 4 Wochen oder länger). Warum sollte ein Arbeitsverhältnis nicht einseitig vom Arbeitnehmer kündbar sein? Die Zeiten der Leibeigenschaft sind vorbei
    Hat jemand zu der benannten Situation bereits Erfahrungen gemacht?

  • §15 Absatz 3 TzBfG: Ein befristetes Arbeitsverhältnis unterliegt nur dann der ordentlichen Kündigung, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist.
    §30 Absatz 5 TVL: Eine ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit ist nur zulässig, wenndie Vertragsdauer mindestens zwölf Monate beträgt.


    Das sollte bei dir der Fall sein (Vertrag über gesamtes kommendes Schuljahr), d.h. die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen. Falls es nicht der Fall ist (es muss wirklich ein komplettes Jahr sein), kommst du nur durch einen Aufhebungsvertrag raus. Probezeit hast du bei einer direkt anschließenden Verlängerung i.d.R. nicht.

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Nun, der TV-L NRW gibt ja ganz normale Kündigungsfristen vor (eben 4 Wochen oder länger). Warum sollte ein Arbeitsverhältnis nicht einseitig vom Arbeitnehmer kündbar sein? Die Zeiten der Leibeigenschaft sind vorbei
    Hat jemand zu der benannten Situation bereits Erfahrungen gemacht?

    Na wenn du das alles so toll weißt, warum fragst du dann?!?


    DAs hat nichts mit Leibeigenschaft, sondern dem Vertragsrecht zu tun und auch der TVL schränkt eine Kündigung bei befristeten Arbeitsverträgen klar ein (schließt sie aber nicht ganz aus). Auch dir kann nicht gekündigt werden, also das ist in der Regel zum Vorteil des AN!


    Also die wesentliche Frage ist ja dann befristet mit oder ohne Grund, aber das weißt du ja, steht ja alles im TVL!


    Ansonsten sehe ich da eher schwarz mit der Kündigung, denn ein Schuljahr sind in der Regel keine 12 Monate und eine Kündigung nach Ende der Probezeit ist nach Absatz 6 (§30TVL) nur bei einer Vertragsdauer von länger als 12 Monaten möglich.


    Somit wären wir dann wieder an dem Punkt, dass der Vertrag nicht kündbar ist!

  • Das sollte bei dir der Fall sein (Vertrag über gesamtes kommendes Schuljahr),

    Bei uns werden die Ferien am Ende des Vertrages immer rausgenommen, womit man eben nicht auf 12 Monate kommt. Also da muss wirklich genau geguckt werden, wann Vertragsbeginn und wann Ende sein soll.

  • Doch! Zumindest wenn man in NRW eine feste Stelle findet, kommt man sofort aus dem befristeten Vertrag heraus.
    Wenn man in einem anderen BL eine feste Stelle findet, müsste man bei der BezReg erfragen.

    Das ist aber dann der selbe Arbeitgeber (falls Tarifangestellter) bzw. Statusänderung (falls Verbeamtung). Man muss hier nicht kündigen.

  • Leute, macht mir keine Panik Hab mich gerade echt erschrocken.
    Also, der ursprüngliche Vertrag von 09.01.-29.08.17, Befristungsgrund: Vertretung Elternzeit, Probezeit: 6 Monate; Zusatzvertrag zum Arbeitsvertrag: Weiterbeschäftigung bis 29.08.2018
    Entsprechend eine 4-wöchige Kündigungsfrist in meinen Fall, oder?

    Danke euch!

  • Leute, macht mir keine Panik Hab mich gerade echt erschrocken.
    Also, der ursprüngliche Vertrag von 09.01.-29.08.17, Befristungsgrund: Vertretung Elternzeit, Probezeit: 6 Monate; Zusatzvertrag zum Arbeitsvertrag: Weiterbeschäftigung bis 29.08.2018
    Entsprechend eine 4-wöchige Kündigungsfrist in meinen Fall, oder?


    Danke euch!

    Genau, Vertrag genau ein Jahr und somit eine vierwöchige Kündigungsfrist außerhalb der Probezeit. In der Probezeit (und darin sollte man dann ja noch sein), sind es nur 2 Wochen, aber zum Monatsschluss.

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