Hallo zusammen,
kann mir jemand die Rechtmäßigkeit für folgendes Szenario nennen: Lehrkraft wurde im 2.Halbjahr inkl. Sommerferien als Vertretungslehrkraft eingestellt. Durch die flexiblen Landesmittel NRW wurde der bestehende befristete Vertretungsvertrag nahtlos für weiteres komplettes Schuljahr verlängert/verändert. Nun liegt ein anderes Jobangebot außerhalb von NRW vor.
Welche Kündigungsfrist zählt nun? Wird die tatsächliche zurückliegende Beschäfigungszeit <6 Monate = 4 Wochen bis zum Kündigungsdatum oder die noch bis dahin unerfüllte Vertragslaufzeit von 1,5 Jahren = 6 Wochen als Kündigungsfrist herangezogen?
Danke und Grüße!