Konferenztag am Freitagnachmittag?

  • Also bei uns die TZ-Leute müssen nicht zu jeder Sitzung erscheinen. Wer 50% macht, muss auch nur z.B. zu 50% der FK.

    Bei uns beruft sich die Schulleitung darauf, dass es eine unteilbare Aufgabe sei.
    Generell haben bei uns TZ nur weniger Unterrichtsverpflichtung und bekommen im Stundenplan ein paar Vorteile (freier Tag je nach Stunden etc.), alles andere machen sie zu 100%, sogar Klassenfahrten. Der Personalrat kann nichts machen, die Schulleitung verweist immer wieder darauf, dass es Dienstpflichten sind. Regelungen wie man sie bei Tresselt findet haben keine gesetzliche Grundlage, so heißt es.
    Als TZ Kraft ist man bei uns an der Schule in den A***** gekniffen, ein Grund, warum viele Vollzeit arbeiten. Lediglich die Frauen mit besserverdienendem Mann (und das sind allerdings sehr viele) können sich so viel unbezahlte Zusatzarbeit leisten und gehen in TZ.

  • Bei uns beruft sich die Schulleitung darauf, dass es eine unteilbare Aufgabe sei.Generell haben bei uns TZ nur weniger Unterrichtsverpflichtung und bekommen im Stundenplan ein paar Vorteile (freier Tag je nach Stunden etc.), alles andere machen sie zu 100%, sogar Klassenfahrten. Der Personalrat kann nichts machen, die Schulleitung verweist immer wieder darauf, dass es Dienstpflichten sind. Regelungen wie man sie bei Tresselt findet haben keine gesetzliche Grundlage, so heißt es.
    Als TZ Kraft ist man bei uns an der Schule in den A***** gekniffen, ein Grund, warum viele Vollzeit arbeiten. Lediglich die Frauen mit besserverdienendem Mann (und das sind allerdings sehr viele) können sich so viel unbezahlte Zusatzarbeit leisten und gehen in TZ.

    Das sieht bei uns ebenso aus. Da ist nichts mit weniger Konferenzen oder Reduzierung anderer dienstlicher Verpflichtungen, die neben dem Unterricht laufen.
    Ob man sich das leisten kann oder vielleicht auf andere Dinge wie Urlaub, teure Klamotten, Essen gehen u.s.w. verzichtet, um mehr Zeit für die noch kleinen Kinder zu haben, sei dahin gestellt. Gerne macht das wohl niemand. Deshalb ist es an der Zeit, dass sich an den Arbeitsbedingungen für Teilzeitkräfte gesetzlich etwas ändert, damit Schulleitungen sich nicht mehr rausreden können.


    Eine Bekannte von mir, die an einer anderen Schule arbeitet, hat z.B. mit einer (Teilzeit-)Kollegin ein "Konferenztandem". Sie haben zumindest ein Hauptfach gleich und wechseln sich bei allen Konferenzen (außer den Fachkonferenzen im zweiten Fach) ab und berichten einander. Das klappt prima und ist eine gute Lösung, wie ich finde.

  • Wenn bei uns alle TZ-Kräfte nach der Hälfte der Konferenz gehen dürften, säßen wir noch zu zwölft da. Inklusive SL. Alle anderen Kolleginnen und Kollegen sind Teilzeitler...

    Wenn bei uns das alle TZ Leute machen würden, säße ich alleine da ;)

    "Du musst nur die Laufrichtung ändern..." sagte die Katze zur Maus, und fraß sie.

  • Finchen: Diese gesetzliche Grundlage gibt es und es gibt auch hierzu schon ein höchstrichterliches Urteil:


    Zitat

    BVerwG 2 C 16.14


    Teilzeitbeschäftigte Beamte haben einen Anspruch darauf, nicht über ihre Teilzeitquote hinaus zur Dienstleistung herangezogen zu werden. Deshalb dürfen teilzeitbeschäftigte Lehrer in der Summe ihrer Tätigkeiten (Unterricht, Vor- und Nachbereitung des Unterrichts, Teilnahme an Schulkonferenzen etc., aber auch Funktionstätigkeiten, d.h. nicht unmittelbar unterrichtsbezogene schulische Verwaltungsaufgaben, wie z.B. die Leitung der Schulbibliothek) nur entsprechend ihrer Teilzeitquote zur Dienstleistung herangezogen werden.


    Wenn euer Personalrat nicht den Mut hat eurer Schulleitung Kontra zu geben, geh eine Stufe höher (Bezirkspersonalrat/Gewerkschaft) oder wenn du es selbst regeln möchtest auf dem Dienstweg ans Schulamt, bzw. die Bezirksregierung.

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Ist bei uns genauso. Also: sehr viele TZ Kräfte und Konferenztandems sind mittlerweile verboten. Manchmal, ganz manchmal dürfen die TZ Leute, die nur Fachunterricht machen früher gehen (was im Prinzip noch ungerechter ist, da die mit Klassenleitungen alleine durch die Klassenleitung grundsätzlich schon sehr viel mehr Arbeit haben).
    Jedenfalls ist das Problem die Formulierung: da steht nämlich “in der Summe“, es ist nicht festgeschrieben, dass außerunterrichtliche Tätigkeiten alle genau der Reduzierung entsprechen sondern nur alles insgesamt, d.h. als TZ Kraft sollst du halt einfach deinen Unterricht schneller vor- und nachbereiten. ;( :autsch: So wird es zumindest in der Praxis durch Schulleitungen gerne gesehen.


    Genauso bescheiden sind Regelungen, wo es heißt: ab 18 Stunden muss man 2 Aufsichten machen, immer zu Konferenzen etc. Darunter nur eine Aufsicht und jede 2' Konferenz o.ä. , denn dann arbeiten die mit 18 von 28 Stunden viel zu viel...
    Gerechte Regelungen zu finden ist schwierig. Bei uns ist bei TZ alles mögliche dabei: von 8 bis 24 Stunden von 28). Eigentlich ist das einzig sinnvolle dabei individuelle Regelungen, aber dabei ist es immer so, dass manche viiel fordern (und oft bekommen) während andere “bescheidener“ sind und dann im Endeffekt gearscht sind.

  • personalrat! wenn der nichts taugt oder der chef besonders stur ist --> hauptpersonalrat oder eben dienstweg über die schulleitung an die nächsthöhere instanz. alles schriftlich. der schulleiter steht nicht über recht und gesetz.

  • eben dienstweg über die schulleitung an die nächsthöhere instanz

    Das ist ja wohl Selbstmord. Da kann man sich sicher sein, dass man auf der schwarzen Liste der Schulleitung landet. Glaube ja nicht, dass eine Schulleitung, die TZ Kräfte ausbeutet, ein Menschenfreund ist, die auf so etwas völlig professionell reagiert. Diejenigen SL, die nach so etwas nicht bossing betreiben, sind SL, bei denen eine Beschwerde über den Dienstweg gar nicht erst nötig wäre.

  • Glaube ja nicht, dass eine Schulleitung, die TZ Kräfte ausbeutet, ein Menschenfreund ist, die auf so etwas völlig professionell reagiert.

    Mit Verlaub ... auf so eine Schulleitung kannste dann auch einfach sch***.

  • Jedenfalls ist das Problem die Formulierung: da steht nämlich “in der Summe“, es ist nicht festgeschrieben, dass außerunterrichtliche Tätigkeiten alle genau der Reduzierung entsprechen sondern nur alles insgesamt, d.h. als TZ Kraft sollst du halt einfach deinen Unterricht schneller vor- und nachbereiten. ;( :autsch: So wird es zumindest in der Praxis durch Schulleitungen gerne gesehen.

    Es empfiehlt sich Buch zu führen über die eigenen Arbeitszeiten (alle Tätigkeiten). Wenn diese dann in der Summe über der Teilzeitquote liegen, den Sl zur verbindlichen Auskunft auffordern, auf welche Tätigkeiten du verzichten sollst. Dabei das Urteil vom Bundesverwaltungsgericht am besten ausgedruckt dabei haben. Natürlich unter Zeugen (Personalrat). Gleichzeitig Überlastungsanzeige stellen. Wenn eurer Personalrat nur aus Luschen besteht, Berzirkspersonalrat einschalten, ggf. sogar Fachwanwalt für Verwaltungsrecht. Notfalls auf Eskalation setzen: Die wenigsten SL haben das rechtliche Wissen, die Zeit oder die Lust, sich auf eine rechtliche Auseinandersetzung einzulassen.


    Und: Man muss nicht bei jeder Veranstaltung als TZ-Kraft dabei sein: Ggf. an schulinternen Fortbildungen, Dienstbesprechnungen u.ä. nicht teilnehmen. Oder am Sommerfest. Oder am Weihnachtsfest. Oder nur alle vier Jahre auf Klassenfahrt fahren. Wenn eure SL meint, dass gehe nicht wg. Personalknappheit, dann ist das Fahrten- / Schulfest- oder was auch immer für ein -konzept eurer Schule für die Tonne, da es auf Selbstausbeutung der Lehrkräfte beruht: Dann ganz schnell auf der nächsten Gesamtkonferenz auf die Tagesordnung setzen und mit der Mehrheit der Lehrerstimmen das Konzept kippen. Und immer wieder auf das Urteil des BVerwG verweisen!


    Gruß !

  • doch, das löst immerhin das problem der angst ("waaah, ich komme auf eine schwarze liste der schulleitung!"), wenn man den konflikt nach oben eskaliert, wenn vor ort nichts mehr zu lösen ist. viele beamte haben irre viel angst, vor allem vor vorgesetzten. wir fragen uns immer, ob das ref-spätfolgen sind, oder woran das liegt. man kann doch miteinander sprechen. und wenn das nichts mehr bringt, die zustände aber untragbar (und vermutlich nicht rechtens sind), muss man halt eine instanz weitergehen.

    • Offizieller Beitrag

    @kecks


    Das ist sogar noch extremer, wie ich finde.
    Bei uns Deutschen findet man eine paradox anmutende Haltung zu Autorität.


    Auf der einen Seite wünschen wir uns eine übergeordnete Instanz, die bei Streitigkeiten, bei denen wir selbst nicht weiterkommen, selbstverständlich in unserem Sinne entscheidet (bzw. zu entscheiden hat) und an deren "Urteil" sich dann alle halten müssen und wodurch wir dann unserem Kontrahenten eine "von oben sanktionierte" Überlegenheit demonstrieren können.
    Auf der anderen Seite misstrauen wir per se jedem, der Autorität bzw. Macht hat, weil er sie ja (zumindest in unserer Verschwörungstheorie) missbrauchen und gegen uns verwenden könnte.


    Letztlich ist es wieder die alte opportunistische Ich-Bezogenheit. Solange Macht und Autorität mir zum Vorteil gereichen, sind sie gut. Falls sie es nicht sind, dann sind sie per se zu hinterfragen.

  • und wenn das nichts mehr bringt, die zustände aber untragbar (und vermutlich nicht rechtens sind), muss man halt eine instanz weitergehen.

    ... oder in letzter Konsequenz die Versetzung beantragen.

  • ... oder in letzter Konsequenz die Versetzung beantragen.

    Das Problem ist, dass Teilzeitkräfte im Lehrerberuf grundsätzlich ausgebeutet werden. Selbst mit entgegenkommenden Schulleitungen ist man ja noch weit davon entfernt, dass man auch wirklich den Gehaltseinbußen entsprechend weniger arbeitet.
    Aber es stimmt zumindest, dass es eventuell Schulen gibt, wo die Ausbeutung deutlich geringer ist als an anderen Schulen.

  • Genauso bescheiden sind Regelungen, wo es heißt: ab 18 Stunden muss man 2 Aufsichten machen,

    Gerade die Aufsichtsregelung ist doch einfach.


    Bei uns müssen Vollzeitkräfte maximal 60 Minuten Aufsicht machen pro Woche. TZ dann entsprechend anteilig ihrer Reduzierung, d.h. Leute mit 75%-Stelle dann halt 45 Min.

  • Mein Mann ist Bauleiter in einem großen Hamburger Tiefbauunternehmen. Er hat regelmäßig Sitzungen mit seinen Chefs oder den Mitarbeitern, für die er zuständig ist...


    Niemand würde auf die Idee kommen am Freitag nachmittag so eine Sitzung machen. Das Wochenende ist zur Erholung da und viele nutzen da den Freitagnachmittag mit. 14 Uhr ist für alle! Feierabend.

  • Mein Mann ist Bauleiter in einem großen Hamburger Tiefbauunternehmen. Er hat regelmäßig Sitzungen mit seinen Chefs oder den Mitarbeitern, für die er zuständig ist...


    Niemand würde auf die Idee kommen am Freitag nachmittag so eine Sitzung machen. Das Wochenende ist zur Erholung da und viele nutzen da den Freitagnachmittag mit. 14 Uhr ist für alle! Feierabend.

    Das ist ja schön für deinen Mann. Daraus kannst du aber nicht ableiten, dass das überall so gehandhabt wird. Vor meinem Seiteneinstieg ins Lehramt hatte ich regelmäßig am Freitagnachmittag/-abend noch Meetings oder Webkonferenzen. Wie hier viele schon gesagt haben, ist der Freitag ein ganz normaler Arbeitstag. Wenn der Freitag in eurem Kollegium aber als kritisch angesehen wird, wäre es vielleicht sinnvoll, einfach im Rahmen einer Konferenz darüber zu diskutieren...

  • Ich kenne sehr viele Firmen in Hamburg in denen Freitag 14 Uhr spätestens Schluss ist (Schichtdienst ausgeschlossen). Das gilt auch für fast alle Behörden übrigens. Nochmal: Es gibt nicht umsonst das Sprichwort: "Freitag um 1 macht jeder seins".


    Konferenzen am Freitagnachmittag sind im Schuldienst eben nicht üblich. Das lässt sich nicht daherreden.


    Meine Schule macht Mittwochs Konferenzen.


    INteressanter Artikel:
    https://www.computerwoche.de/a/endlich-freitag-oder,2353047

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