Hallo,
ich habe einige Fragen an euch, die ich so im ZALG und der LPOII nicht finden konnte:
Ich bin leider hinsichtlich der Lehrprobennote durchgefallen und darf nicht am zweiten Staatsexamen teilnehmen. Dennoch muss ich weiterhin Unterricht halten. Darf ich das?
Da ich das Ref nochmals wiederholen möchte, stellt sich mir die Frage: bekomme ich dasselbe Gehalt oder nur einen Bruchteil davon?
Ich dreh gerade ein bisschen durch...
Vielen Dank
StealD