Hallo zusammen,
auf unseren Lehrerkonferenzen wurde die Verteilung der Entlastungsstunden, welche die Schule pro Praxissemesterstudent bekommt, länger diskutiert. Die Schulleitung schlug hier vor, dass die beiden Mentorenlehrer (welche den Praktikanten in ihren jeweiligen Fächern mit mehreren Wochenstunden betreuen) und der Ausbildungsbeauftragte der Schule (welcher sich um Praktikanten/Referendare usw. generell kümmert) jeweils ein Drittel der Entlastungsstunden bekommen. Die Mehrheit des Kollegiums - und durch die Verpflichtung dieses Praxissemesters für die Ausbildung hier im Hauptstudium werden da wohl noch einige Praktikanten kommen - fand diese Aufteilung nicht nachvollziehbar, vor allem, da die Kollegen berichteten, dass der Arbeitsaufwand ungleich höher als mit einem Referendar war, so musste jede Stunde vor- und nachbesprochen werden, Unterrichtsmaterialien durchgesehen und korrigiert werden usw. (auf einem anderen Niveau eben als bei einem Referendar) - das Ganze über ein Halbjahr hinweg. Die Beteiligung des Ausbildungsbeauftragten bestand hingegen eher aus "Einführung und Begrüßung", Beisitzen bei den zwei "Unterrichtsbesuchen" und "genereller Zuständigkeit".
Da uns keine konkreten Aufgabenverteilungen genannt wurden und ich bei Google auch nur diesen "nach eigenem Ermessen" Auszug fand
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(13) Über die Grundsätze der Verteilung dieser Anrechnungsstunden ent-scheidet in Angelegenheiten der Schulen die Lehrerkonferenz auf Vor
schlag der Schulleitung und in Angelegenheiten der Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung die Konferenz des Zentrums für schulpraktische
Lehrerausbildung auf Vorschlag der Leitung des Zentrums für schulprakti-sche Lehrerausbildung. Die Verteilung der Anrechnungsstunden im Einzelnen
obliegt in Angelegenheiten der Schulen der Schulleitung und in Angelegenheiten der Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung deren
Leitung. Bei der Verteilung der Anrechnungsstunden an Schulen sollen die beauftragten Lehrkräfte und die Ausbildungsbeauftragten berücksichtigt
werden; bei der Verteilung der Anrechnungsstunden an Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung sollen die beauftragten Ausbildungspersonen
und die Praxissemesterbeauftragten berücksichtigt werden.
frage ich mich, wie das in anderen Schulen (in NRW oder anderswo) aufgeteilt wird oder ob es da doch Anweisungen gibt, die die Mehrarbeit der betreuenden Lehrer berücksichtigt (sofern das nicht den betroffenen Lehrern so vorkommt und wir die Aufgabenmenge des Ausbildungsbeauftragten falsch einschätzen...)
MFG, Sensei