gilt das denn auch nachträglich?
bei uns wird die Rechtschreibung erst ausgesetzt, wenn die Diagnose und der Antrag auf Nachteilsausgleich vorliegen, bzw. Letzterer genehmigt wurde.
Da muss gar nichts nachkorrigiert werden
Wie gesagt, hier auch nicht. Damit ist einfach nur die nächste Zeugnis Rechtschreibnote weg und ab da gibt es entsprechende Dinge bei Arbeiten in anderen Fächern, wie z.B. mehr Zeit o.ä. Sonst müsste man die Arbeiten ja nicht nur noch mal korrigieren, sondern neu schreiben lassen.