Moin,
Klassenarbeiten müssen ja - je nach Bundesland - eine bestimmte Zeit aufbewahrt werden.
Nachzulesen hier:
http://schure.de/22560/11,02201,1.htm
Für Niedersachsen 2 Jahre.
Angenommen, der unwahrscheinliche Fall tritt ein und man findet beim Aufräumen mal eine ältere Klassenarbeit, die man aus Versehen nicht ins Schularchiv gegeben hat - kann man die dann einfach wegschmeißen?
LG