Klassenarbeiten Aufbewahrungsfristen

  • Moin,


    Klassenarbeiten müssen ja - je nach Bundesland - eine bestimmte Zeit aufbewahrt werden.


    Nachzulesen hier:


    http://schure.de/22560/11,02201,1.htm


    Für Niedersachsen 2 Jahre.


    Angenommen, der unwahrscheinliche Fall tritt ein und man findet beim Aufräumen mal eine ältere Klassenarbeit, die man aus Versehen nicht ins Schularchiv gegeben hat - kann man die dann einfach wegschmeißen?


    LG

    • Offizieller Beitrag

    wenn die Frist vorüber ist, warum nicht? Nicht einfach wegschmeißen, sondern schreddern.


    Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, wie das passieren kann, denn normalerweise sammelt man die doch und hakt ab, welcher Schüler die Arbeit abgegeben hat. Vor der Abgabe im Archiv zähle ich noch einmal durch-- eigentlich sollte das also nicht passieren...

  • wenn die Frist vorüber ist, warum nicht? Nicht einfach wegschmeißen, sondern schreddern.


    Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, wie das passieren kann, denn normalerweise sammelt man die doch und hakt ab, welcher Schüler die Arbeit abgegeben hat. Vor der Abgabe im Archiv zähle ich noch einmal durch-- eigentlich sollte das also nicht passieren...

    Ganz ehrlich, hier werden ja nur Abitur oder Abschlussklausuren ins Schularchiv gepackt und bei allen anderen zähle ich nicht, ob ich sie wirklich alle vollständig habe, wer seinen Ordner bei der nächsten Arbeit nicht hat, hat Pech gehabt. Ich habe sie sogar z.T. einfach in den normalen Ordner mit einheften lassen. Also ich denke, dass kommt darauf an, wie genau die Bundesländer das allgemein nehmen.

    • Offizieller Beitrag

    Ganz ehrlich, hier werden ja nur Abitur oder Abschlussklausuren ins Schularchiv gepackt und bei allen anderen zähle ich nicht, ob ich sie wirklich alle vollständig habe, wer seinen Ordner bei der nächsten Arbeit nicht hat, hat Pech gehabt. Ich habe sie sogar z.T. einfach in den normalen Ordner mit einheften lassen. Also ich denke, dass kommt darauf an, wie genau die Bundesländer das allgemein nehmen.

    da wäre ich vorsichtig.


    Wenn es die Pflicht zum Archivieren gibt, sollte man das natürlich auch tun. Ich möchte in dem unwahrscheinlichen Fall, dass jemand nachträglich Einblick in eine Arbeit haben möchte/muss, nicht diejenige sein, die die Archivierungspflicht zu locker gehandhabt hat.
    Es geht dabei nicht um irgendwelche Ordner für die nächste Arbeit.
    Die werden auf Einzelblätter geschrieben, nicht in Heften oder Ordnern. Und die wiederum müssen in vielen Bundesländern 2 Jahre aufbewahrt werden.
    D.h. ich als Fachlehrer sammele die geschriebenen und unterschriebenen Arbeiten wieder ein und gebe den vollständigen Klassensatz im Sekretariat ab.


    In Bayern gibt man sie dem Fachbetreuer, der dann respiziert. Danach werden die Arbeiten archiviert.


    Archivieren muss man, falls.....s.o.

  • Bei uns sind die Schüler dafür verantwortlich ihre Klassenarbeiten aufzubewahren... Scheint wohl nicht die Regel zu sein.


    Ich würde das Schreddern und gut is. ;)

    Bei uns auch.


    Ist ja aber in Berlin auch so gesetzlich geregelt ;)


    Zitat

    (9) Schriftliche Lernerfolgskontrollen können von der Schule zeitweilig einbehalten werden.


    Sie sind spätestens am Ende des Schuljahres zurückzugeben, sofern nicht wichtige Gründe einen längeren Einbehalt notwendig machen.


    Für Vergleichsarbeiten trifft die Schulaufsichtsbehörde gesonderte Regelungen.

    da wäre ich vorsichtig.


    Wenn es die Pflicht zum Archivieren gibt, sollte man das natürlich auch tun. Ich möchte in dem unwahrscheinlichen Fall, dass jemand nachträglich Einblick in eine Arbeit haben möchte/muss, nicht diejenige sein, die die Archivierungspflicht zu locker gehandhabt hat....
    Archivieren muss man, falls.....s.o.

    Brauche ich nicht vorsichtig zu sein, denn wie gesagt, hier gibt es keine Pflicht zum Archivieren vom Lehrer und daher liegt es dann doch daran, wie genau die Bundesländer das da nehmen.



    Ich glaube, wenn ich in meiner Schule nach einem "Archiv" fragen würde, würden die die Männer mit den Ich-hab-mich-lieb-Jacken holen. Die muss man bei uns als Klassenleiter aufbewahren - und da könnte mir schon passieren, dass ich die nach längerer Zeit mal wiederfinde.

    Und auch das ist dann ja eine schulinterne Lösung, denn sie können einbehalten werden, müssen aber nicht ;)

  • Ich wusste bis eben nicht, dass es so etwas überhaupt gibt und kann es kaum glauben! :staun:

    Ich bin heilfroh darüber...


    Ich lasse jedes Jahr insgesamt an die 30 Klassensätze Klausuren schreiben. Ein Klassensatz im Durchschnitt 25 Schüler. Ich wüsste nicht, WO ich das aufbewahren sollte...

  • Ich bin heilfroh darüber...
    Ich lasse jedes Jahr insgesamt an die 30 Klassensätze Klausuren schreiben. Ein Klassensatz im Durchschnitt 25 Schüler. Ich wüsste nicht, WO ich das aufbewahren sollte...

    Bei uns kommen die am Ende des Schuljahres in den Schulkeller - und nach dem Ende der Aufbewahrungsfrist in den Papiercontainer...

  • Ich finde die Regel in Niedersachsen Unsinn.
    Letztlich dient die Aufbewahrung zur Klärung z.B. bei Klagen. Dann kann doch wohl der Schüler, wenn er klagen möchte, seine Arbeit selbst aufbewahren.


    In der Oberstufe könnten die Klausuren hervorragendes Material zum Wiederholen sein (und die eigene alte Lösung mit den Korrekturen auch).

  • Ich finde die Regel in Niedersachsen Unsinn.
    Letztlich dient die Aufbewahrung zur Klärung z.B. bei Klagen. Dann kann doch wohl der Schüler, wenn er klagen möchte, seine Arbeit selbst aufbewahren.

    Allerdings musst du - gerade bei Abschlussnoten - begründen, weshalb Schüler x Note y bekommen hat. Zwar stellt eine Klassenarbeit (im Gegensatz zur Abschlussarbeit / Abiturprüfung) keinen Verwaltungsakt dar, das Zeugnis selbst aber schon.


    Bei uns an der Schule ist sogar so geregelt, dass Schüler, die ihre Klassenarbeit NICHT zurückgegeben haben, ein Schreiben von den Eltern unterzeichnen lassen müssen, dass die Klassenarbeit verloren gegangen ist. Dieses Schreiben wird den anderen Klausuren beigefügt.

  • Bei uns an der Schule ist sogar so geregelt, dass Schüler, die ihre Klassenarbeit NICHT zurückgegeben haben, ein Schreiben von den Eltern unterzeichnen lassen müssen, dass die Klassenarbeit verloren gegangen ist. Dieses Schreiben wird den anderen Klausuren beigefügt.


    Das ist bei uns auch so.


    Gerade bei Schülern die im Laufe des Schuljahres eine LRS Diagnose bekommen, kann es sein, dass alle betroffenen Arbeiten des Schuljahres nachkorrigiert werden müssen.


    Wir hatten mal einen Schüler bei dem dies so war - leider war er sehr unordentlich und hat die meisten Arbeiten verloren (Die Verlustzettel waren noch da). Da konnte dann leider nichts mehr korrigiert werden.

  • Gerade bei Schülern die im Laufe des Schuljahres eine LRS Diagnose bekommen, kann es sein, dass alle betroffenen Arbeiten des Schuljahres nachkorrigiert werden müssen.

    Wie darf ich mir das vorstellen? Bei uns wird das erst beim Vorliegen berücksichtigt und dann wird die Note komplett ausgesetzt für das ganze Schuljahr, daher muss dann doch gar nichts "nachkorrigiert" werden.

  • Wie darf ich mir das vorstellen? Bei uns wird das erst beim Vorliegen berücksichtigt und dann wird die Note komplett ausgesetzt für das ganze Schuljahr, daher muss dann doch gar nichts "nachkorrigiert" werden.


    Es gibt ja z.B. den Fall, dass Rechtschreibung nicht mehr gewertet wird, dass kann (bzw. konnte) dann z.B. in Deutsch und Englisch für das ganze Schuljahr beantragt werden. Dies bedeutet aber auch, dass Arbeiten aus dem Jahr noch mal korrigiert werden müssen.

  • Es gibt ja z.B. den Fall, dass Rechtschreibung nicht mehr gewertet wird, dass kann (bzw. konnte) dann z.B. in Deutsch und Englisch für das ganze Schuljahr beantragt werden. Dies bedeutet aber auch, dass Arbeiten aus dem Jahr noch mal korrigiert werden müssen.

    Das ist mir immer noch unklar, denn Rechtschreibung ist bei uns eine einzelne Note, die fällt dann einfach weg. Ist das bei euch in einer Gesamtnote drin, so dass man noch mal alles korrigieren muss?

    • Offizieller Beitrag

    Es gibt ja z.B. den Fall, dass Rechtschreibung nicht mehr gewertet wird, dass kann (bzw. konnte) dann z.B. in Deutsch und Englisch für das ganze Schuljahr beantragt werden. Dies bedeutet aber auch, dass Arbeiten aus dem Jahr noch mal korrigiert werden müssen.

    gilt das denn auch nachträglich?


    bei uns wird die Rechtschreibung erst ausgesetzt, wenn die Diagnose und der Antrag auf Nachteilsausgleich vorliegen, bzw. Letzterer genehmigt wurde.
    Da muss gar nichts nachkorrigiert werden

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