Bundeslandwechsel als befristet angestellte Lehrkraft - SOS

  • Hallo zusammen,



    ich habe folgendes Problem bzw. bräuchte Informationen zu einem eventuellen Bundeslandwechsel von NRW nach Schleswig-Holstein, Hamburg oder Mecklenburg-Vorpommern.

    Folgende Situation:
    - Referendariat im Oktober 2016 beendet


    - Festeinstellung ausgeschlagen


    - Als Vertretungslehrkraft einen, bis zum 31.08.2017 befristeten, Vertrag unterschrieben.

    Könnte ich theoretisch das Bundesland zum 01.09, bzw. nach einer Kündigung auch früher, problemlos wechseln? Oder brauche ich ebenfalls die Freigabe des Landes NRW um in einem der drei Bundesländer anfangen zu können (Achtung: aktuell ein befristeter Vertrag)? Somit wäre ein Bundeslandwechsel erst 2018 möglich. Die Frist für den Wechsel zum neuen Schuljahr habe ich versäumt/damals war der Drang nach einem Bundeslandwechsel noch nicht vorhanden.

    Irgendwie werde ich aus den Unterlagen im Internet nicht schlau. In Bezug zum Tauschverfahren/Freigabeerklärung wird irgendwie immer nur von "unbefristeten Angestellten" und eben "Beamten" gesprochen. Zu befristet Angestellten Lehrkräften habe ich bisher nichts gefunden.

    Freue mich über jede hilfreiche Antwort.

    Grüße aus Duisburg

    Finn

  • Ich kann dir nur bedingt weiterhelfen. Ich habe vor ein paar Jahren als Vertretungskraft in Niedersachsen gearbeitet und dann einen Festvertrag in HH angeboten bekommen. Damals galt Festvertrag geht vor befristet. Der wird dann in Niedersachsen immer aufgelöst. Aber ob das auch bei deinem Bundesland so ist, weiß ich leider nicht.

  • Natürlich kannst du zum 1.9.17 wechseln. Dein Vertrag ist dann ausgelaufen, du kannst tun und lassen was du willst. Da du dann in keinem Arbeitsverhältnis zum Land NRW stehst brauchst du auch keine Freigabe.
    Schwierig könnte nur eine vorzeitige Kündigung sein. Schau mal in deinen Vertrag, da sollte drin stehen unter welchen Bedingungen du vor Vertragsende kündigen kannst. Achso: Innerhalb von NRW gilt auch Festanstellung sticht Vertretungsstelle: Soll heißen für eine Festanstellung kommst du problemlos aus dem Vertretungsvertrag raus. Wie das länderübergreifend ist kann ich dir allerdings nicht sagen.

  • Ich fasse mal zusammen: du hast einen befristeten Vertrag von 10/16 bis 08/17 und würdest gerne zu 09/17 in ein anderes Bundesland wechseln? -> kein Problem, da im September keinerlei Vertragsverpflichtung mehr besteht. Du brauchst keinerlei Freigabe o.ä. weil der Ablauf der Befristung schon die "Freigabe" ist.


    Falls du vorher schon aus deinem Vertrag raus willst, dann wird es schwieriger. Da kommt es auf deine individuelle Vertragssituation an. Normalerweise liegt den Verträgen der TV-L (Tarifvertrag der Länder) zu Grunde. Laut diesem ist eine Kündigung bei Befristungen < 1 Jahr nicht möglich. Es können aber vertraglich andere Kündigungsmodalitäten vereinbart werden. Für alle Fragen rund um Verträge im öffentlichen Dienst kann ich die Seite http://www.oeffentlicher-dienst.info sehr gut empfehlen. Da gibt es (bei entsprechend höflich und fehlerfrei formulierten Anfragen) sehr kompetente User, die auch auf die speziellste Frage noch Antworten wissen.
    Allgemein würde ich erwarten, dass man für eine Planstelle auch aus "Kulanz" aus seinem Vertrag gelassen wird, aber es gibt bestimmt irgendwo einen Idioten, der nur die §§ sieht und nicht menschlich handelt.

    Sei konsequent, dabei kein Arsch und bleib authentisch. (DpB):aufgepasst:

  • Riesen DANKE an euch alle!


    Nehmt mir ein wenig die "Angst" was die gesamte Bürokratie angeht. Dann werde ich mich mal bei ein paar Schulen bewerben und hoffe auf das Beste.


    Schönen Abend euch allen.

  • Allgemein würde ich erwarten, dass man für eine Planstelle auch aus "Kulanz" aus seinem Vertrag gelassen wird, aber es gibt bestimmt irgendwo einen Idioten, der nur die §§ sieht und nicht menschlich handelt.

    Da ist die Sicht vielleicht ein wenig einseitig: Vielleicht gibt es auch in manchen Fächern einfach nur nicht ausreichend Lehrer , so dass man diejenigen, die man hat, nicht einfach wieder ziehen lassen kann.
    Trotzdem würde ich mir natürlich von meinem Arbeitgeber auch so viel Empathie und Kulanz wünschen, dass er mich für einen besseren Vertrag ziehen lässt. Nur, falls das halt nicht geschieht, muss es nicht gleich ein "Idiot" sein, der "nur die §§ sieht".

  • Ich fasse mal zusammen: du hast einen befristeten Vertrag von 10/16 bis 08/17 und würdest gerne zu 09/17 in ein anderes Bundesland wechseln? -> kein Problem, da im September keinerlei Vertragsverpflichtung mehr besteht. Du brauchst keinerlei Freigabe o.ä. weil der Ablauf der Befristung schon die "Freigabe" ist.


    Falls du vorher schon aus deinem Vertrag raus willst, dann wird es schwieriger. Da kommt es auf deine individuelle Vertragssituation an. Normalerweise liegt den Verträgen der TV-L (Tarifvertrag der Länder) zu Grunde. Laut diesem ist eine Kündigung bei Befristungen < 1 Jahr nicht möglich. Es können aber vertraglich andere Kündigungsmodalitäten vereinbart werden. Für alle Fragen rund um Verträge im öffentlichen Dienst kann ich die Seite http://www.oeffentlicher-dienst.info sehr gut empfehlen. Da gibt es (bei entsprechend höflich und fehlerfrei formulierten Anfragen) sehr kompetente User, die auch auf die speziellste Frage noch Antworten wissen.
    Allgemein würde ich erwarten, dass man für eine Planstelle auch aus "Kulanz" aus seinem Vertrag gelassen wird, aber es gibt bestimmt irgendwo einen Idioten, der nur die §§ sieht und nicht menschlich handelt.

    Nein in Niedersachsen ist das nicht so. Mein Vertrag ging sogar nur 6 Monate. Und wie gesagt dort gilt fest geht vor befristet.

  • Hallo,


    als ich vor ein paar Jahren noch auf der Suche nach einer festen Stelle war, habe ich mich auch in NRW und Niedersachsen parallel beworben. Das ist gar kein Problem.


    Bevor ich meine jetzige Stelle bekommen habe, hatte ich auch einen Vertretungsvertrag, beides allerdings in NRW. Da wurde dafür ein Aufhebungsvertrag gemacht. War alles kein Problem.


    Viel Glück!

Werbung