Beihilfe Antrag

    • Hey zusammen,

    ich bin seit diesem Jahr als Beamtin an einer Schule angestellt. Nun habe ich bis jetzt schon einige Rechnungen von Ärzten erhalten, alle von diesem Jahr. Wenn ich diese nun jetzt einreiche, im Laufe des Jahren aber noch mehr Rechnungen erhalte, werden diese dann trotzdem für dieses Jahr angerechnet oder sollte ich das ganze Jahr abwarten und die Rechnungen bis Ende des Jahres sammeln? Das kann man doch nicht alles vorstrecken...

  • Du kannst jetzt schon einreichen.
    Aber so kompliziert ist das doch mit der Beihilfe gar nicht...
    Als ich angefangen habe, gab es eigentlich kein google und Internet, es gab ein Infoschreiben von der Beihilfe und fertig.
    Was ist denn an der Beihilfe so schwierig, dass Junglehrer/Referendare dafür ständig im Forum nachfragen müssen?
    Ich meine das jetzt auch nicht ironisch oder gemein, ich verstehs nur nicht...
    Die Staatsexamensprüfung und Studienordnung sind doch tausendmal komplexer...

  • Die "Jugend von heute" ist es gewohnt, Informationen auf dem Silbertablett serviert zu bekommen. Sich selbst in die Thematik "reinzufuchsen" ist viel zeitaufwändiger und mühsamer. Weiterhin müsste man ja selbst eine Denkleistung erbringen. Da frägt man doch lieber schnell im Forum nach.

  • Es wird leider nirgends geschrieben, ob man Rechnungen von laufenden Jahr nachreichen kann. Mn muss ja einen gewissen Betrag erreichen um überhaupt etwas zurückzubekommen. Wenn ich immer erst einen neuen Antrag stellen muss und bei jeder Rechnung diesen Betrag erreichen muss ist es etwas doof...deswegen habe ich gefegt. Ich weiß ja vorher nicht ob ich mir dieses Jahr noch ein Bein breche oder einen Unfall etc. habe und dann nochmals einen neuen Antrag stellen muss.
    @MrsPace
    Ich habe kein problem mich in etwas reinzufuchsen, ich habe schon das Internet abgesucht und nichts gefunden. Ein infoschreiben der Beihilfe habe ich keins und meiner Meinung nach ist ein Forum da, um fragen zu stellen und sich auszutauschen. Du musst die Posts ja nicht lesen wenn du sie für überflüssig hältst.


    An alle anderen Danke für die Hilfe!

  • Ja, die 200 Euro musst du bei jeder Einreichung dann überschreiten oder eben zum Ende des Jahres nachreichen, dann geht es meist auch mit weniger. Es geht eben wirklich darum, dass du nicht jede Rechnung einzeln einreichst und da durch so viele Anträge gestellt werden.

  • Behaltet die Beihilfe dann auch bei jeder Einreichung die 150€ Bearbeitungsgebühr ein, weil diese 200€ die eine Rechnung überschreiten muss hat man ja schnell zusammen. Danke Susannea

  • Behaltet die Beihilfe dann auch bei jeder Einreichung die 150€ Bearbeitungsgebühr ein, weil diese 200€ die eine Rechnung überschreiten muss hat man ja schnell zusammen. Danke Susannea

    Dies ist die Kostendämpfungspauschale, keine Bearbeitungsgebühr und die gibt es natürlich nur einmal pro Jahr.

  • Ich warte immer, bis sich einige Rechnungen angesammelt haben und reiche sie dann ein. Je nach Höhe einmal pro Halbjahr. Da in NRW das Weihnachtsgeld in eine monatliche Pauschale umgewandelt wurde, werde ich einen dicken Batzen an Rechnungen erst im November einreichen um das Gefühl eines warmen Geldregens im Dezember zu behalten :stumm: :cash: :autsch: .
    Eine Kollegin erzählte mir einmal, dass sie bis zum Ende des Jahres wartet und bei kleineren Beträgen nur Rechnungen bei der Beihilfe einreiche, da sie von der PKV dann einen Teil ihrer Jahresbeiträge wiederbekäme. Ob das immer noch so und bei allen PKV funktioniert, kann ich allerdings nicht sagen, das müsste in deinem Vertrag stehen.

  • Ich habe anfangs auch immer gesammelt. Mittlerweile sind die Rechnungen aber zu hoch ^^
    Normalerweise bekommt man doch von der Versicherung immer im Vorfeld ein Schreiben, wo der Betrag drin steht.
    Dann kann man sich ausrechnen, ob es sich lohnt, die Rechnungen einzureichen, oder nicht.

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