Entlassung einleiten, um Bundeslandwechsel zu machen?

  • Hallo Ihrs,


    ich bin seit Februar diesen Jahres im Norden Deutschlands verbeamtet - natürlich auch Probe. Dies geht, soweit ich das gehört habe, 3 Jahre lang so.
    Jetzt möchte ich das Bundesland wechseln - aber nicht erst in 3 Jahren!


    Frage: Könnte man seine Entlassung beantragen, dann in dem Bundesland nicht mehr verbeamtet sein und sich dann in einem neuen Bundesland nach erfolgreicher Bewerbung verbeamten lassen? Ginge das generell oder heißt es: einmal quasi-gekündigt, Beamtenstatus adé - Deutschlandweit!?


    Bitte keine Kommentare wie "Das hätteste dir mal früher überlegen müssen/sollen/können etc." - ist jetzt halt so, wie es ist.


    Freue mich über eure Antworten.
    P.S.: neues Bundesland sollte eher Richtung Süden gehen...

  • Soweit ich weiß geht das grundsätzlich durchaus (manchmal sogar im gleichen Bundesland!). Die Frage ist nur, wie groß Deine Chancen stehen, woanders überhaupt verbeamtet zu werden.

  • Ich würde eher anfragen, ob es nicht trotz Verbeamtung auf Probe mit dem Wechsel geht. Denn im Süden sehe ich die Chancen eher als gering an, dort noch mal verbeamtet zu werden.


    Und nein, nicht "hättest du dir früher überlegen soll", sondern eher überlege gut, ob du nicht im Zweifelsfall die drei Jahre doch in Kauf nehmen kannst.

  • Normalerweise sollte das gehen. Du verlierst dabei wahrscheinlich deine Erfahrungsstufen und bisherigen Pensionsansprüche, was als Berufsanfäger ja noch nicht so wild ist. Ich würde mich aber nicht auf die Einschätzungen in einem anonymen Forum verlassen, sonder nochmal bei der Rechtsberatung deines Verbands nachfragen, um eine verlässliche Auskunft zu bekommen.


    Der "normale" Weg geht so:
    1.) Ländertauschverfahren: Hier muss dich dein Bundesland freigeben, dann kommst du in einen Pool von Tauschwilligen und die Bundesländer tauschen so lange fröhlich herum, bis (in der Regel) jedes Bundesland so viele Leute bekommt, wie es auch abgibt. D.h., wenn du in Niedersachsen bist und nach Bayern willst, dann muss kein direkter Tauschpartner für dich aus Bayern gefunden werden, sondern Bayern gibt vielleicht jemanden an Berlin ab, Berlin jemanden an Hessen und Hessen jemanden an Niedersachsen. Und dann könntest du die freie Stelle in Bayern besetzen (vereinfacht gesagt). Das ist häufig recht langwierig, weil der Prozess sehr intransparent ist. Ohne den Versetzungsgrund "Familienzusammenführung" ist es oft schwer. Außerdem ist es fraglich, ob dich dein Bundesland innerhalb der Probezeit dafür freigibt, da es sich formal um eine Versetzung handelt.


    2.) Du beantragst eine Freigabeerklärung bei deinem Dienstherrn. Damit erlaubt er dir quasi, dich in anderen Bundesländern zu bewerben und garantiert dir, dass du auch gehen darfst, falls du etwas findest. Und dann nimmst du einfach am normalen Stellenvergabeverfahren im Zielbundesland teil und hoffst, dass es klappt.


    Der Vorteil dieser beiden Wege ist, dass du deinen Beamtenstatus durchgängig behältst und dass du Erfahrungsstufen und Pensionsansprüche mitnehmen kannst. Der Nachteil ist, dass dein Dienstherr dir die Freigabe versagen kann.

  • Was die Pensionsansprüche angeht:
    Die Zeit, die man als verbeamteter Lehrer verbracht hat, wird angerechnet. Wenn man kündigt, verliert man die Pensionsansprüche, aber wenn man wieder eine neue Beamtenstelle antritt, wird die Zeit, die man im Beamtenverhältnis verbracht hat, angerechnet. Wenn man zwischendurch mal nicht verbeamtet war, wird eben nur die "Lücke" nicht berechnet.
    Die Erfahrungsstufen bleiben gleich.



    Frage: Könnte man seine Entlassung beantragen, dann in dem Bundesland nicht mehr verbeamtet sein und sich dann in einem neuen Bundesland nach erfolgreicher Bewerbung verbeamten lassen? Ginge das generell oder heißt es: einmal quasi-gekündigt, Beamtenstatus adé - Deutschlandweit!?

    Ob das wirklich deutschlandweit gilt, weiß ich nicht. Wie schon in einem anderen Thread geschrieben: Es ist ein Ammenmärchen, dass man nicht mehr verbeamtet werden kann, wenn man einmal raus ist.
    Das ist - für NRW weiß ich es sicher - problemlos möglich, natürlich sofern Stellen vorhanden sind. Und man muss eben den gesamten Verbeamtungsprozess neu durchlaufen. Viel Glück!

  • Die Zeit, die man als verbeamteter Lehrer verbracht hat, wird angerechnet. Wenn man kündigt, verliert man die Pensionsansprüche, aber wenn man wieder eine neue Beamtenstelle antritt, wird die Zeit, die man im Beamtenverhältnis verbracht hat, angerechnet. Wenn man zwischendurch mal nicht verbeamtet war, wird eben nur die "Lücke" nicht berechnet.
    Die Erfahrungsstufen bleiben gleich.

    Bist du dir sicher, dass das auch gilt, wenn man nach einer Entlassung aus dem Dienst ein neues Dienstverhältnis in einem anderen Bundesland aufnimmt? Dafür gibt es ja aonst eigentlich gerade die KMK-Vereinbarungen zu den speziellen Verfahren (Länderaustauschverfahren etc.).

  • Hm, eigentlich sollte der Bundeslandwechsel dafür keine Rolle spielen. Aber du hast recht, da sollte sich der Threaderöffner auf jeden Fall nicht drauf verlassen, sondern an den entsprechenden Stellen nachfragen.

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