Folgender Fall:
Eine Person hat ihr Referendariat in NRW fürs Gymnasiallehramt erfolgreich beendet. Jetzt kann sich die Person auf Stellen bewerben, die zur Verbeamtung und zur Einstellung als Angestellter ausgeschrieben sind.
Das Problem ist, dass diese Person vor genau 4 Jahren eine Verurteilung (erste und letzte bis dahin) zu 20 Tagessätzen wegen Nötigung im Straßenverkehr hatte.
Dass diese Verurteilung für die Einstellung in den Schuldienst als Angestellter nicht hinderlich ist, ist klar, weil dafür das erweiterte Führungszeugnis Belegart OE verlangt wird, wo eine solche Tat nicht aufgelistet ist.
Unklar ist allerdings, ob bei einer Verbeamtung auf Probezeit (die vor der Verbeamtung auf Lebenszeit kommt) auch "nur" das erweiterte Führungszeugnis verlangt wird, oder direkt ins BZR geschaut wird, wo eine solche Tat aufgelistet ist und dazu führen könnte, dass die charakterliche Eignung für eine Verbeamtung nicht gegeben ist.
Da die Person dies nicht weiß (trotz umfangreicher Recherche), bewirbt sie sich auf eine Stelle in NRW, die für eine Verbeamtung ausgeschrieben ist.
Ist es hierbei möglich, diese Stelle umwandeln zu lassen in ein Angestelltenverhältnis und ab dem 5. Jahr nach der Straftat (weil die Straftat ab da getilgt ist) eine Beamtenstelle zu nehmen?
Man würde also die Verbeamtung ablehnen und erstmal sich einstellen lassen und später eine Verbeamtung beantragen. Wäre das überhaupt möglich? Wie würde das ablaufen?
Würde, wenn festgestellt würde, dass die Verbeamtung der Vorstrafe wegen nicht geht, automatisch eine Umwandlung ins Angestelltenverhältnis bestehen?
Ich schreibe das übrigens so hypothetisch, weil ich zur Zeit im 5. Semester studiere, aber eine solche Verurteilung befürchte...
Auch eine bereits von mir gestellte Frage beantwortete das Anliegen, das hier geschildert wird, nicht ausreichend.