Vielen Dank für eure Antworten und die vielen Infos! Liebe Grüße
Rückerstattung durch Verischerung und Beihilfe - wie?
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Ich weiß nicht mehr, wo ich das herhabe, aber der Mindestbetrag der bei der Beihilfe eingereicht wird, sollte glaube ich über 200€ liegen. Bei so "geringen" Beträgen dauert es dann auch u.U. etwas länger, bis sie ausbezahlt werden.
Und vergiss auch die Kostendämpfungspauschale (300€) nicht. Erst wenn du sie überschreitest, werden deine Beträge erstattet. -
Ich weiß nicht mehr, wo ich das herhabe, aber der Mindestbetrag der bei der Beihilfe eingereicht wird, sollte glaube ich über 200€ liegen. Bei so "geringen" Beträgen dauert es dann auch u.U. etwas länger, bis sie ausbezahlt werden.
Und vergiss auch die Kostendämpfungspauschale (300€) nicht. Erst wenn du sie überschreitest, werden deine Beträge erstattet.diese Kostendämpfungspauschale gibt aber wohl nicht in allen BL.
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Die Kostendämpfungspauschale ist vor allem abhängig vom Dienstgrad.
In BaWü liegt sie bei A13 bei 180€, d.h. wenn man weniger als 360€ Arztkosten im Jahr hat, braucht man gar keine Rechnungen einzureichen.
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Sie ist in NRW abhängig von der Besoldungsstufe und der Zahl der Kinder. Jedes über den Antragsteller beihilfeberechtigte Kind senkt die KDP um 60 Euro.
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In Bayern gibt es diese Kostendämpfungspauschale gar nicht. Es werden nur - analog zur Rezeptgebühr - bei jedem verschriebenem Medikament 3 € nicht erstattet.
Sarek
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