Folgender Fall: Jemand wird im April 2017 in NRW mit seinem Referendariat (Lehramt Gymnasium) fertig. Nun kann er sich für Stellen bewerben, die für eine Beamtung (zunächst auf Probe) oder eine Festeinstellung im Angestelltenverhältnis ausgeschrieben ist. Das Problem ist, dass er noch bis Oktober 2017 im BZR eine Straftat stehen hat (Verurteilung wegen Nötigung im Straßenverkehr zu 20 Tagessätzen), welche die erste und bis dahin auch letzte Verurteilung ist. Gibt es eine Möglichkeit, sich auch auf eine Stelle zu bewerben, die eine Verbeamtung auf Probezeit vorsieht, da die Eintragung im BZR bald getilgt wird, bzw. gibt es Möglichkeiten, mit der Schulleitung zu sprechen, erst nach Oktober 2017 die Verbeamtung einzuleiten und vorher eventuell als Angestellter zu arbeiten, oder die Prüfung des BZR erst nach Oktober vorzunehmen etc. ? Die Frage läuft also darauf hinaus, ob 1. Es vorstellbar ist, dass die Schulleitung diesbezüglich mit sich reden lässt 2. es eine Möglichkeit gibt, die Sache, wie vorgeschlagen oder eventuell anders, zu lösen.
Gibt es ansonsten die Möglichkeit, sich zunächst für eine Festeinstellung im Angestelltenverhältnis zu bewerben und später sich verbeamten zu lassen?
Liebe Grüße
PS: bei der Nötigung im Straßenverkehr handelte es sich um eine lächerlich kleine Sache: Die Person wurde verurteilt wegen vorsätzlichen langsam fahren!
Und der Fall ist fiktiv! Ich bin momentan noch im 5. Semester, befürchte aber eine solche Verurteilung...
Beamter auf Probezeit mit Vorstrafe, die bald getilgt wird?
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Hatten wir die Frage nicht gerade erst so ähnlich?
Ich würde an deiner Stelle erst mal abwarten zu welcher Verurteilung es kommt. Davor ist eh alles Spekulation.
Es kann dir auch jetzt keiner genau sagen wie sich deine Verurteilung (die es ja im Moment noch nicht gibt) auf die Verbeamtung auswirkt. Das ist durchaus von der verurteilten Straftat (Verbrechen, Vergehen, Ordnungswidrigkeit), der Anzahl der Tagessätze usw. abhängig. Vielleicht hast du ja auch Glück und das Verfahren wird eingestellt.
Falls du einen Rechtsanwalt zu Rate gezogen hast, solltest du ihm diese Frage evtl. mal stellen, bringt wahrscheinlich mehr als hier nachzufragen.edit: das hier meinte ich Erweitertes Führungszeugnis oder gleich unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister ?
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stimmt o:
In einem Jura-Forum ist man sich mittlerweile einig, dass eine Schulbehörde nicht das Recht hat, Einsicht in das BZR zu erlangen. Es wird , auch bei Verbeamtung, wohl nur das erweiterte Führungszeugnis der Belegart Be0 abgerufen, wo mein Vergehen nicht vorkommen würde...
Ich kann mir auch ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass man wegen sowas nicht verbeamtet wird.... -
Don't panic.
Zitat von wikipedia
Offenbarungspflicht des Verurteilten
Gemäß § 53 BZRG dürfen sich Verurteilte als unbestraft bezeichnen, wenn die Strafe nicht in das Führungszeugnis oder nur nach § 32 Abs. 3, 4 BZRG einzutragen ist.
Weit verbreiteter Irrglaube ist, dass im Bundeszentralregister Strafen erst bei einem Urteil von mehr als 90 Tagessätzen bzw. 3 Monaten Freiheitsstrafe eingetragen würden. Tatsächlich ist zwischen dem Register selbst (§§ 3 ff. BZRG) und der späteren Auskunft aus diesem Register, bspw. dem Führungszeugnis (§§ 30 ff. BZRG) zu unterscheiden. De facto kommen alle Strafen in das Bundeszentralregister und bleiben dort eingetragen, solange bis sie getilgt werden (§§ 45 ff. BZRG). Eintragungen im Bundeszentralregister werden regelmäßig bei weiteren Strafprozessen gegen den Verurteilten einbezogen und vom Richter verlesen.
Von den Eintragungen im Bundeszentralregister zu unterscheiden sind die Eintragungen im Führungszeugnis – und im Führungszeugnis sind Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen nicht aufzunehmen (§ 32 Abs. 2 Nr. 5 a) BZRG). Hierzu gibt es jedoch eine Ausnahme: Dies gilt nur, „wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen ist“ (§ 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG, am Ende).
Betroffene Personen brauchen auch auf Nachfrage den ihrer Verurteilung zugrunde liegenden Sachverhalt nicht zu offenbaren.[3] Personen, die sich demnach als unbestraft bezeichnen dürfen, gelten nach dem in der Öffentlichkeit verbreiteten Verständnis im Allgemeinen als nicht vorbestraft.
Es bestehen jedoch vereinzelt Fragrechte nach Vorstrafen. So können Arbeitgeber im Vorstellungsgespräch nach Vorstrafen fragen, wenn die Auskunft für die angestrebte Tätigkeit von Bedeutung ist.[4] Hier ist regelmäßig das Informationsbedürfnis des Arbeitgebers gegen die Interessen des Bewerbers auf informationelle Selbstbestimmung und Resozialisierung abzuwägen.[5]
AMit 20 Tagessätzen kommt das nicht ins Führungszeugnis, daher bist du in diesem Sinne nicht vorbetraft.
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PS: bei der Nötigung im Straßenverkehr handelte es sich um eine lächerlich kleine Sache: Die Person wurde verurteilt wegen vorsätzlichen langsam fahren!
Und der Fall ist fiktiv! Ich bin momentan noch im 5. Semester, befürchte aber eine solche Verurteilung...In einem Jura-Forum ist man sich mittlerweile einig, dass
Ich verstehe deine Frage nicht. Ist der Fall nun fiktiv oder erwartet dich tatsächlich so eine Verurteilung?
Falls letzteres der Fall ist, bist du entweder anwaltlich sehr schlecht beraten oder du versuchst uns hier einen Bären aufzubinden...
Falls du einfach gerne langsam fährst (z.B. 60km/h auf der Landstraße), kannst du das gerne tun. Allein deswegen wärst du nicht wegen Nötigung durch langsames Fahren anzuzeigen. Ein vernünftiger Anwalt sollte doch in der Lage sein, dich aus der Sache rauszuholen, wenn du dir nichts zu Schulden hast kommen lassen. Natürlich ist es für einen Studenten unter Umständen billiger, einfach die Tagessätze zu bezahlen als sich anwaltlich vertreten zu lassen... Aber gerade wenn du Lehrer werden willst, würde ich das nicht auf mir sitzen lassen wollen, wenn ich nichts getan habe! Für die Zukunft würde ich dir dann auch eine Rechtsschutzversicherung empfehlen.
Wenn du aber tatsächlich diese Nötigung begangen hast und zurecht angeklagt bist, hoffe ich, dass du zumindest vor dir selbst einsiehst, dass das keine unerhebliche Straftat ist, die gerade im Straßenverkehr durchaus gefährliche Folgen haben kann. Ich finde es daher nicht angebracht, dieses Vergehen derart herunterzuspielen und als "lächerlich kleine Sache" zu bezeichnen. "Nötigung" bedeutet ja wie gesagt in diesem Zusammenhang NICHT, dass du einfach deswegen langsam gefahren bist, weil du das gerne tust, oder weil du nicht schneller fahren konntest, sondern es bedeutet, dass du absichtlich langsamer gefahren bist um einen anderen Verkehrsteilnehmer zu zwingen, auch langsamer zu fahren.
Da du nicht konkret geworden bist, dazu ein Beispiel: Ich wohne in der Nähe der Schweizer Grenze und es gibt sehr viele Autofahrer, die sich darüber ärgern, dass manche Schweizer die Autobahnen hier als Rennstrecke nutzen. Daher kommt es des Öfteren vor, dass manche Autofahrer meinen, sie müssten Verkehrserziehung betreiben. Wenn sich ein solcher "Raser" nähert, setzen sie sich auf die linke Spur und überholen dann erstmal mit knappen 100km/h eine Reihe von LKWs. Dabei lassen sie bewusst Gelegenheiten aus, wieder rechts einzuscheren und den "Raser" überholen zu lassen. Sie nötigen den "Raser" also dazu, eine ganze Weile unter 100km/h zu fahren, obwohl es auf diesem Teil der Autobahn keinerlei Geschwindigkeitsbegrenzung gibt...
Dass solche "Aktionen" andere Verstöße gegen die StVO provozieren (Abstandsverstöße, unerlaubtes rechts-Überholen, in anderen Fällen auch Missachtung von Überholverboten, etc.) und schwerwiegende Folgen (schlimme Unfälle mit erheblichem Personenschaden) haben können, dürfte und sollte jedem Autofahrer klar sein!
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Bei einer Fahrt auf der Landstraße hätte ich argumentiert, dass ich meine Geschwindigkeit nur dem Sicherheitsabstand meines nachfolgenden Dränglers angepasst habe und ihm die Gelegenheit zum Überholen geben wollte - und diesen wegen Nötigung angezeigt. Das Problem ist jedoch in der Regel, dass ein Zeuge fehlt, wenn man alleine unterwegs ist.
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Liebe Antwortenden ,
ich bedanke mich erstmal für Eure guten Antworten!
Zunächst möchte ich die Fragen beantworten:
Vor 13 Tagen bin ich mit einem Verkehrsteilnehmer in Konflikt geraten, der gehubt und gedrängelt hat, weil ich ihm zu langsam links abgebogen bin (ich bin ein langsamer und sehr vorsichtiger Fahrer). Daraufhin bin ich zum Teil aus Verunsicherung und zum Teil extra (weil der Typ mich aufgeregt hat) langsam weiter gefahren. Als ich dann beschleunigt habe, fängt er an, mich zu überholen und währenddessen provokativ zu hupen. Dann habe ich ihm an der nächsten Ampel gesagt, dass ich ihn anzeigen werde, woraufhin er mir hinterher gefahren ist und mein Nummernschild fotografiert hat - ich weiß: totaler Kindergarten! - . Ich hab ihn nicht angezeigt, befürchte aber, dass er es getan hat. Er könnte mich ja wegen vorsätzlichen langsam fahren anzeigen!
Bis heute ist nichts von der Polizei gekommen (Anhörungsbögen kommen ja in der Regel recht schnell).
Ich habe trotzdem Angst, dass das, falls noch was kommen sollte, zur Verurteilung kommt, obwohl ich mir natürlich einen Anwalt nehmen würde, weshalb ich da gut rauskommen könnte ... aber man weiß ja nie, wie es läuft.Was mir aber noch viel mehr Angst macht ist, ob diese Verurteilung meine Verbeamtung als Gymnasiallehrer gefährden könnte.
Ich weiß, dass diese Verurteilung, so sie denn überhaupt kommen sollte, noch nicht mal im erweiterten Führungszeugnis stünde.
Daher würde mich interessieren, weil es Leute in Foren gibt, die das behaupten, ob bei einer Verbeamtung auf Probezeit, die ja vor einer Lebenszeitverbeamtung kommt, nur ins erweitere Führungszeugnis der Belegart oe geguckt wird, oder direkt nach einem Eintrag im BZR geguckt wird: denn im BZR würde eine solche Verurteilung ja stehen.Zu meiner Situation: ich studiere im 5. Semester gerade und bin vermutlich mit allem in 4,5 Jahren fertig, hätte dann ja noch ein halbes Jahr, bis es gänzlich getilgt würde.
Ich weiß, dass ich etwas zu ängstlich bin ... aber ich investiere sehr viel Energie in mein Studium und möchte daher sicherstellen, dass sowas meinem Ziel nicht im Wege steht!
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Liebe Antwortenden ,
ich bedanke mich erstmal für Eure guten Antworten!
Zunächst möchte ich die Fragen beantworten:
Vor 13 Tagen bin ich mit einem Verkehrsteilnehmer in Konflikt geraten, der gehubt und gedrängelt hat, weil ich ihm zu langsam links abgebogen bin (ich bin ein langsamer und sehr vorsichtiger Fahrer). Daraufhin bin ich zum Teil aus Verunsicherung und zum Teil extra (weil der Typ mich aufgeregt hat) langsam weiter gefahren. Als ich dann beschleunigt habe, fängt er an, mich zu überholen und währenddessen provokativ zu hupen. Dann habe ich ihm an der nächsten Ampel gesagt, dass ich ihn anzeigen werde, woraufhin er mir hinterher gefahren ist und mein Nummernschild fotografiert hat - ich weiß: totaler Kindergarten! - . Ich hab ihn nicht angezeigt, befürchte aber, dass er es getan hat. Er könnte mich ja wegen vorsätzlichen langsam fahren anzeigen!
Bis heute ist nichts von der Polizei gekommen (Anhörungsbögen kommen ja in der Regel recht schnell).
Ich habe trotzdem Angst, dass das, falls noch was kommen sollte, zur Verurteilung kommt, obwohl ich mir natürlich einen Anwalt nehmen würde, weshalb ich da gut rauskommen könnte ... aber man weiß ja nie, wie es läuft.Was mir aber noch viel mehr Angst macht ist, ob diese Verurteilung meine Verbeamtung als Gymnasiallehrer gefährden könnte.
Ich weiß, dass diese Verurteilung, so sie denn überhaupt kommen sollte, noch nicht mal im erweiterten Führungszeugnis stünde.
Daher würde mich interessieren, weil es Leute in Foren gibt, die das behaupten, ob bei einer Verbeamtung auf Probezeit, die ja vor einer Lebenszeitverbeamtung kommt, nur ins erweitere Führungszeugnis der Belegart oe geguckt wird, oder direkt nach einem Eintrag im BZR geguckt wird: denn im BZR würde eine solche Verurteilung ja stehen.Zu meiner Situation: ich studiere im 5. Semester gerade und bin vermutlich mit allem in 4,5 Jahren fertig, hätte dann ja noch ein halbes Jahr, bis es gänzlich getilgt würde.
Ich weiß, dass ich etwas zu ängstlich bin ... aber ich investiere sehr viel Energie in mein Studium und möchte daher sicherstellen, dass sowas meinem Ziel nicht im Wege steht!
Dann nimm doch bitte den Hörer in die Hand und zeig ihn an! Wenn er dich tatsächlich anzeigt und du ihn nicht, rate mal, wer dann die schlechteren Karten hat.
Du sagst, du bist extra langsamer gefahren, weil der Typ dich aufgeregt hat. Damit hat sich das mit der Nötigung doch schon bestätigt.
Ergreif die Initiative, bevor du als Verlierer aus der Sache gehst.
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Ich würde im Falle einer Anzeige natürlich alles abstreiten und sagen, dass ich aus Unsicherheit ein paar Meter langsam weiter gefahren bin und das natürlich nur über einen Anwalt, in der Hoffnung, dass das Verfahren eingestellt wird!
UND ich wecke keine schlafenden Hunde... da immer noch nichts gekommen ist, gehe ich mittlerweile davon aus, dass auch nichts mehr kommen wird.... es käme ja zunächst ein Anhörungsbögen und dieser kommt eingentlich recht zügig. Da das Ganze jetzt zwei Wochen knapp her ist, wiege ich mich von Tag zu Tag mehr in Sicherheit!
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Eine Freundin hat kürzlich etrwas sehr Ähnliches erlebt. Sie hat sich dann anwaltlich beraten lassen und der Anwalt hat alles geregelt (Brief an die Staatsanwaltschaft). Es gibt da so viele Dinge, die einem Schuldspruch im Wege stehen (z.B. Zeugen? Oder der Beweis, ob tatsächlich du gefahren bist oder vielleicht auch ein Freund, der dir in Größe/Alter/Statur ähnlich sieht?). Ihr ging es ähnlich wie dir und sie war total aufgelöst. Im Endeffekt war alles halb so wild, denn das Verfahren wurde eingestellt. Ihre Anwaltskosten musste sie natürlich übernehmen (einige hundert Euro).
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@Realschullhullehrerin
Ich denke auch, dass es da Möglichkeiten gibt... die Justiz und Polizei hat, denke ich, auch besseres zu tun!
Ich fände es nur äußerst merkwürdig, wenn man wegen sowas nicht verbeamtet würde.... das stünde doch in keinem Verhältnis!
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Warum fragst du überhaupt, wenn du sowieso schon weißt, was zu tun ist und dass es einer Verbeamtung nicht im Wege steht?
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Weil ich natürlich nie sicher sein kann, ob ich richtig informiert bin.
Vielleicht weiß es ja jemand hier tatsächlich besser....
Die Betonung liegt wohl auf dem Wörtchen "tatsächlich"...
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ich habe neulich fast dasselbe erlebt, nur kam es nicht zum wortwechsel mit dem anderen fahrer und ich hatte nichts weiter getan, als die örtlich geltende geschwindigkeitsbegrenzung (30 km/h, wird meist ignoriert, vermutlich da an dieser stelle fast nie kontrollen?!) einzuhalten. zur verdeutlichung: die 30km/h gelten dort mit grund: starke steigung, serpentine, sehr enge fahrbhn, am ende der serpentine kreuzt ein radweg - vorher für den ortsunkundigen fahrer kaum einsehbar - die straße. aber kaum einer hält sich dran. die meisten brettern mit 50km/h um die kurven. tut man's doch: huuuuuup, huuuuup, lichthupe, an stoßstange kleben, huuuuuup...
als ich danach wenige hundert meter weiter seitlich einparkte, überholte mich der eilige zeitgenosse naturgemäß und musste zum abschied nochmal kräftig hupen, die lichthupe nutzen und mir zudem einen scheibenwischer/vogel zeigen (nicht genau zu erkennen, er - es war ein er in einem bmw, klischee helau - fuhr zu schnell). leider war ich noch zu müde (7.25 uhr...), um mich mit dem nummernschild zu befassen.
insofern: alles verständnis der welt. trotzdem: tu dir einen gefallen und zeig den typ an. von denen gibt's noch viel zuviele.
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Vielen Dank für Dein Verständnis!
Am liebsten würde ich sofort jeden anzeigen, der sich derartig gegenüber vorsichtige Fahrer verhält... nur kann das ganz schnell in einer Gegenklage enden.. und wenn das zweimal passiert, kommt es ins Führungszeugnis! .... dann könnte ich noch nicht einmal ins Ref.!
Da ziehe ich in Zukunft lieber den Kürzeren und rede mir ein: der Klügere gibt nach... -
Ich weiß, dass ich etwas zu ängstlich bin ...
Na immerhin weißt Du es. Hoffentlich war das nicht der einzige Grund für Deine Berufswahl; Du wärst nicht der erste.
nur kann das ganz schnell in einer Gegenklage enden.. und wenn das zweimal passiert, kommt es ins Führungszeugnis! .... dann könnte ich noch nicht einmal ins Ref.!
Da ziehe ich in Zukunft lieber den Kürzeren und rede mir ein: der Klügere gibt nach...Ja, genau: Am besten verzichtest Du auf alle Dir zustehenden Rechte und ziehst immer schön den Schwanz ein, es könnte den so ersehnten sicheren Hafen des Lehrerberufs gefährden! Meine Güte, wenn ich so was lese... aber als Beamter wirst Du super (im Sinne Deines Dienstherrn) sein.
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