Artikel 7 Abs. 3 GG: Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach.
Da ist geregelt, das Religionsunterricht stattfindet, aber nicht, mein religiöses/weltanschauliches Bekenntnis bzw. das meiner Schüler. In dem Satz, den ich zitierte und der Bezug auf ein Schulgesetz nimmt ("Ehrfurcht vor Gott"), allerdings schon.
Das steht im Widerspruch zur in GG, Art.4 (1) geregelten Religions- und Weltanschauungsfreiheit, die ja auch die Freiheit von Religion bedeutet.
Präambel GG: Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen...
Eben... und dann kommen die Regeln, die sich das deutsche Volk selbst gegeben hat.
In anderen Worten... das deutsche Volk sagt vor Gott, dass es seine Angelegenheiten selbst regelt.
Insofern verstehe ich das Grundgesetz auch als einen emanzipatorischen Akt von Gott und nicht als einen unterwerfenden.