Entlassung aus dem Beamtenverhältnis

  • Hallo zusammen!
    Ich stecke momentan in einer Zwickmühle und wende mich daher an euch.
    Ich habe einen Antrag auf Beurlaubung gestellt, da ich gerne als Ortslehrkaft ins Ausland gehen möchte. Meine Schulleitung hat eingewilligt und mir 4 Monate lang versichert ich kann gehen. Da ich die Aussage meiner Schulleitung nicht in Frage gestellt habe, habe ich einen Vertrag an einer Auslandsschule unterschrieben, meine Wohnung ab August weitervermietet, einen Käufer für mein Auto gefunden, usw. Nun hat das Regierungspräsidium meinen Antrag wegen Lehrermangel abgelehnt.
    Ich stehe im Kontankt mit dem Personalrat, Lehrergewerkschaft und dem RP. Jedoch wollte ich trotzdem hier mal um einen Ratschlag bitten.


    Weiß hier jemand, ob ich mich nach zwei Jahren wieder auf eine Beamtenstelle bewerben kann, wenn ich mich jetzt aus meinem Besmtenstatus entlasse? Ich bin 29 Jahre und habe noch keine gesundheitliche Probleme :zahnluecke:


    Oder fällt jemanden noch eine andere Möglichkeit ein, die ich noch hätte?


    Ich freue mich über eure Hilfe!
    Ganz liebe Grüße!

  • Deine Schulleitung kann dir versichern was sie will; die hat da nichts zu melden.
    Es hat mich keine Minute gekostet um zumindest rudimentär festzustellen, wie der grds. Bewerbungsablauf (für unser BL) verläuft.
    http://www.km-bw.de/,Lfr/Start…weise+Auslandsschuldienst


    Es klingt so als ob du schon alles geplant hast ohne die Zusage der entsprechenden Stellen zu haben.



    Zu deinem Punkt: Du willst den Beamtenstatus aufgeben und komplett ausscheiden um Ortslehrkraft im Ausland zu sein. Danach willst du dich wieder für den Schuldienst bewerben? Verstehe ich das richtig? :staun:

  • Man kann nicht alles haben. Wenn man die Sicherheit des Beamtenstatuses wählt, heißt das im Umkehrschluss auch, dass man gewisse Dinge nicht einfach frei entscheiden kann. Du hättest dich im Vorfeld erkundigen müssen, wie eine Freistellung abläuft. Ich bin selber ab dem nächsten Schuljahr Ortslehrkraft an einer deutschen Auslandsschule. Bevor ich den Vertrag bekommen habe, wurde ich gefragt, ob eine Freistellung vorliegt. Auch wenn ich hiervon keine Ahnung gehabt hätte, hätte ich mich spätestens dann erkundigen müssen und den entsprechenden Antrag stellen können. Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass deine zukünftige Schule dich nicht danach gefragt hat.

  • Ich weiß nicht, wie das in deinem Bundesland ist, aber in NRW kannst du dich nach deiner Entlassung wieder auf Beamtenstellen bewerben.
    Es ist ein Ammenmärchen, dass man, wenn man einmal raus ist, nicht wieder als verbeamteter Lehrer arbeiten kann.
    Natürlich muss man dann den ganzen Verbeamtungsprozess neu durchlaufen, inkl. Amtsarzt, Probezeit usw.
    Erkundige dich, wie das in deinem Bundesland ist. Viel Erfolg!

    • Erst einmal vielen Dank für die schnelle Antworten :gruss:
    • Ich ärgere mich eh im nach hinein, das ich nicht persönlich beim RP nachgefragt habe. Da ich aber meine Schulleitung direkt gefragt habe, ob das RP alles genehmigt hat und sie es mit "ja" beantwortet hat, hätte ich nie gedacht, dass das nicht stimmt.

    Nun wollte ich mir hier nochmal Ratschläge einholen, ob es rein theoretisch möglich sei, sich aus dem Beamtverhältnis zu entlassen und nach zwei jahren sich wieder neu darauf zu bewerben.

  • ...Zu deinem Punkt: Du willst den Beamtenstatus aufgeben und komplett ausscheiden um Ortslehrkraft im Ausland zu sein. Danach willst du dich wieder für den Schuldienst bewerben? Verstehe ich das richtig? :staun:

    Warum nicht? Ich finde es befremdlich, dass viele verbeamtete Lehrer sich nicht vorstellen können, dass es noch einen anderen Lebensweg gibt. Auf der Welt leben fast 7,5 Milliarden Menschen. Der Anteil derer, die badische Beamte sind ist doch -öhm- ich sag mal gering...

  • Es geht bei dem erstaunten Smiley wohl eher darum den Status wegzugeben, um sich kurze Zeit später das ganze Procedere wieder anzutun.

  • Ich habe mich - noch innerhalb der Probezeit- entlassen lassen.
    Habe mich 1 Jahr später wieder beworben und bin mittlerweile verbeamtet auf Lebenszeit.
    Im ersten Jahr war ich allerdings nur angestellt. Dieses Jahr und meine vorherige Probezeit wurden auf die gesamte Probezeit angerechnet.

  • Ja, neu bewerben geht problemlos. Habe ich auch gemacht, allerdings andere Laufbahn. Momentan ist ja eh Lehrermangel (jedenfalls bei uns), da würde ich mir also keinen Kopf drum machen. Wenn du unbedingt ins Ausland möchtest, würde ich das auf jeden Fall machen. Die Erfahrungen und Eindrücke, die du gewinnen wirst, kann dir später keiner mehr nehmen. In Deutschland kann man noch lange genug unterrichten. Ich wünsche dir auf jeden Fall viel Spaß!

  • Weiß denn jemand zufällig wo ich diesen Antrag auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis finde?
    Im Internet habe ich nichts gefunden :(
    Oder muss ich da selber ein Schreiben verfassen?


    § 33
    Entlassung auf Verlangen



    (1) Beamtinnen und Beamte sind zu entlassen, wenn sie gegenüber der zuständigen Behörde schriftlich ihre Entlassung verlangen. Die Erklärung kann, solange die Entlassungsverfügung noch nicht zugegangen ist, innerhalb von zwei Wochen nach Zugang bei der zuständigen Behörde zurückgenommen werden, mit Zustimmung der zuständigen Behörde auch nach Ablauf dieser Frist.

  • Ein formloses Anschreiben genügt


    ... hiermit bitte ich zum soundsovielten um Entlassung aus dem Beamtenverhältnis.
    Das ganze richtest du an die Bezirksregierugn / ans Schulamt und leitest es auf dem Dienstweg weiter.

  • Und wenn es besonders schnell gehen soll und du dir wirklich sicher bist, schreibst du noch dazu, dass du auf die zweiwöchige Rückziehfrist verzichtest.
    Dann kann die Bezirksregierung die Entlassungsurkunde sofort ausstellen.

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