Nachhilfe geben wie anmelden?

  • Hallo,


    ich (verbeamtet, BW) überlege für ca. 12 Wochen einem Schüler einer anderen Schulart/Klasse Nachhilfe zu geben. Das ganze würde über das Jobcenter bezahlt werden. Muss ich das dann auch vom Schulleiter genehmigen lassen?
    Wie melde ich das an? Als Minijob? Kann ich es über die Übungsleiterpauschale abrechnen (wie melde ich sowas an)? Eigentlich müssen für mich ja keine Sozialbeitrge gezahlt werden, also müsste ich die Tätigkeit ja eigentlich gar nicht anmelden, sondern nur auf meiner Steuererklärung angeben? Aber da ich so wenig verdienen werde (ich denke mal zwischen 300 und 500 €) wird das ja nicht relevant sein.


    Hat jemand Erfahrung? Ich mache das zum ersten Mal..


    Viele Grüße

  • Klar ist, dass du es nicht über den Übungsleiterfreibetrag machen kannst, weil du ja einen privaten Auftraggeber hast. Minijob geht also wenn nur, wenn die Eltern des Schülers dich anmelden.
    Du müsstest also vermutlich eine Rechnung stellen und die dann bei der Steuer angeben. Die Frage, die sich stellt, ist ob dies eine freiberufliche Tätigkeit darstellt und daher nicht beim Finanzamt vorher angemeldet werden muss, ich meine ja.


    Beim AG musst du einen Antrag auf Nebentätigkeit stellen. Bei uns war es so, dass dies nur eine bestimmte Stundenzahl je Woche betreffen durfte, egal ob Ferien oder nicht, das ist aber leider in jedem Bundesland anders.
    Mit den Sozialbeiträgen hast du Recht, die fallen nicht an, weil es ja deutlich unter deinem normalen Einkommen liegt.

  • Hmm... Als Vollprofi könntest du ja deutlich mehr nehmen als ein Student oder Schüler, aber ich habe selbst nie etwas angemeldet oder anmelden lassen, nur die Nebentätigkeit beantragt und die Einnahmen angegeben. Ging immer gut.


    Heutzutage gebe ich nur noch ehrenamtlich Nachhilfe über einen Elternverein. Die muss ich nur angeben... Kein Genehmigungsverfahren, kein Minijob, keine Scherereien...

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