Hallo,
hat jemand schon einmal eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen seinen Schulleiter eingeleitet?
Wenn ja:
- wie ist das Prozedere?
- aus welchem Grund?
- wie war das Ergebnis?
Vielen Dank!
Hallo,
hat jemand schon einmal eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen seinen Schulleiter eingeleitet?
Wenn ja:
- wie ist das Prozedere?
- aus welchem Grund?
- wie war das Ergebnis?
Vielen Dank!
Da häng ich mich mal aus reinem Interesse dran.
Dienstaufsichtsbeschwerden gegen den eigenen Schulleiter sind wohl eher selten, jemand der hier seinen konkreten Fall schildert macht sich vermutlich identifizierbar, ich glaube nicht, dass das jemand macht. Grundsätzlich sollt einem klar sein, dass eine Dienstaufsichtsbeschwerde ein wenig effektives Werkzeug ist, weil damit keinerlei Pflichten für den Empfänger der Beschwerde verbunden sind.
Sprich: die Dienstaufsichtsbeschwerde wird in der Regel gelesen und abgeheftet. Mehr nicht.
Sinnvoller und erfolgversprechender ist es, Rechtsmittel gegen konkrete Anweisungen oder Beschlüsse anzuwenden, darauf muss dann zumindest reagiert werden.
Es gibt doch den gar lustigen Spruch: frist-, form- und fruchtlos.
Vielleicht macht es aber Sinn, mit mehreren Kollegen direkt beim Behördenleiter einen Gesprächs-Termin zu vereinbaren? Oder eine einfache Anfrage auf dem Dienstweg an die Leiterin der Behörde? Sowas wie: "...mein Schulleiter hat mir untersagt dass... darf der das?" Da es dann zunächst beim SL selber landet, ist plötzlich ganz viel möglich, was erst nicht ging.
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist ein formloser Rechtsbehelf, der ohne Dienstweg an den Dienstvorgesetzten desjenigen geschickt wird, über den man sich beschwert und sie muss innerhalb einer Frist beschieden werden, müsste jetzt gucken ob es feste Fristen gibt. Schickt man sie in cc an den Bezirkspersonalrat, kann man davon ausgehen, dass diese Frist auch nicht übertrieben lang ist.
Hast du überhaupt schon informellen Kontakt zum Personalrat aufgenommen?
Das ist der erste Schritt, bevor du andere tust.
Deiner Frage entnehme ich, dass du dies noch nicht getan hast - denn dort hätte man dich über dieses Procedere rechtssicher informiert.
Für Realschulen in Baden-Württemberg:
Geh' auf die Homepage des für euren Bereich zuständigen Staatlichen Schulamts, dort findest du Namen, Sprechzeiten und Telefonnummer der Personalvertretung.
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