Hallo liebe Kollegen/Kolleginnen,
ich weiß, dass zu diesem Thema schon mehrere Beiträge veröffentlicht wurden. Allerdings habe ich schon so viele gegensätzliche Aussagen gehört, sodass ich nicht mehr richtig durchblicke...
Ich bin schwanger (26. ssw) aber aufgrund einiger Komplikation nun schon seit vier Wochen krank geschrieben. Meine Frauenärztin hat mir dazu geraten, ins BV zu gehen. Ich soll bis Freitag überlegen, ob ich das in Anspruch nehmen "möchte". Nachdem ich nun lange gegrübelt und einen mehrtägigen Gewissenskampf zwischen Pflichtgefühl gegenüber Schule und Baby ausgetragen habe, bin ich zu dem Entschluss gekommen, ins BV zu gehen (wenn meine FÄ das ausstellt).
Da ich schon länger krank geschrieben bin, hat meine Schulleitung "vorsorglich" den Eltern mündlich und mir schriftlich mitgeteilt, dass ich im Falle eines BV zwar nicht mehr unterrichte, aber sowohl weiterhin die Klassenleitung inne haben werde als auch Elterngespräche/ Elternabende/ Förderausschussverfahren halten und generell in der Organisation eingeteilt sein werde. Meine FÄ meinte jedoch, dass ich im Falle eines BV komplett aus der Schule raus bin. Wer hat denn nun recht? Muss vielleicht dazu sagen, dass ich als angestellte Lehrerin in einer Schule in freier Trägerschaft arbeite.
Zudem weiß ich gar nicht, ob ich nicht eher weiterhin als arbeitsunfähig gelten müsste... bin als Hochrisikoschwangerschaft eingestuft, war schon mehrmals stationär im Krankenhaus, seit einer Woche sind keine "neuen Probleme" aufgetaucht.
Ich möchte mich nicht vor Arbeit drücken (habe selbst jetzt während meiner Krankschreibung den Unterricht geplant, Arbeiten und Tests erstellt/ korrigiert, etc), aber ich denke, dass meine FÄ mir nicht ohne Grund zu einem Beschäftigungsverbot rät.
Hat jemand von euch auf diesem Gebiet etwas Erfahrung und kann mir weiterhelfen? Das wäre toll
Liebe Grüße
Nadine