Sämtliche aufgeführten Veranstaltungen sind Teil der pädagogischen Gestaltung der Schule und sind folglich erst verbindlich, wenn die Gesamtkonferenz darüber abgestimmt hat und der Personalrat im Rahmen seines Mitbestimmungsrecht zugestimmt hat.
Dann allerdings ist die Anwesenheit verpflichtend.
Folglich könnte man auch verhandeln, dass ein Tag der offnen Tür mit entsprechendem Freizeitausgleich verrechnet wird. Wenn eine Schulleitung oder die Schulverwaltung das nicht billigt, stimmt entweder der Personalrat dagegen (...)
Rechtsgrundlage??