So, nun nach der Schilderung der Situation meine Fragen:
- Beim Abitur wird es bei uns so gehandhabt, dass bereits das Tragen des Smartphones am Körper als Betrugsversuch gewertet wird und damit zu 0 NP führt. Die Schüler werden daher aufgefordert, das Smartphone auszuschalten, es in ihre Tasche zu packen und die Tasche vorne am Lehrerpult zu deponieren. Wäre ein solches Vorgehen rechtlich gesehen auch für "normale" Klausuren, Tests, etc. zulässig?
- Ist es rechtlich zulässig bereits für den Haupttermin einer Klausur bzw. eines Test eine allgemeine Attestpflicht zu verhängen? Gehen wir davon aus, ein Schüler fehlt (entschuldigt mit Attest/ärtzlicher Bescheinigung) sowohl zum Haupttermin als auch zum Nachtermin einer Klausur. Darf ich dann 0 NP erteilen? Einen zweiten Nachtermin biete ich nicht an. Was mache ich, wenn ich vom Schüler am Ende des Halbjahres keine Noten habe?
- Wie weise ich das Abspicken vom Nachbarn während der Klausur nach?
- Einem Schüler wurde ein Plagiat nachgewiesen. Darf man in diesem Fall einen zeitweiligen Unterrichtsausschluss als Erziehungs- und Ordnungsmaßnahme verhängen und einen endgültigen Schulausschluss androhen? Falls ihm ein zweites Mal ein Plagiat nachgewiesen werden kann, darf man ihn dann tatsächlich von der Schule ausschließen?
- Ist es möglich, solche Maßnahmen durch die Gesamtlehrerkonferenz beschließen zu lassen? Sie wären dann für alle Kollegen verbindlich.
- Kann man Klassenleitungen dazu verpflichten, nur AU zu akzeptieren, die fristgerecht eingereicht wurden?
Soweit meine Fragen. Ich bedanke mich schon einmal im Voraus für's Lesen dieses "Romans" und für eure Hilfe.
LG,
Mrs Pace
Bei uns müssen die Schüler bei Klausuren alle elektronischen Geräte vorne deponieren - nicht erst im Abitur. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf ständigen Vollzugriff auf alle seine (Wert)Gegenstände während einer Klausur.
Die Attestpflicht ist kritisch. Eigentlich darf man sie nicht verhängen, jedoch bei gehäuftem Fehlen einzelner Schüler hingegen schon.
Abspicken brauchst Du nicht nachzuweisen. Deine Aussage reicht. Der Spruch "Aussage gegen Aussage" ist hier ohne Belang.
Erziehungsmaßnahmen kann man als Konsequenz für Spicken verhängen, Ordnungsmaßnahmen würden zunächst die Verhältnismäßigkeit sprengen.
Die GLK kann Grundsätze für Verfahrensweisen während der Klausuren beschließen, so lange sie sich im gesetzlich vorgeschriebenen Rechtsrahmen befinden.
Man kann als Schulleitung Kollegen zur korrekten Arbeit anweisen. Wenn Kollegen AUs trotzdem nach Überschreiten der Frist akzeptieren, dann kann man das aus formalen Gründen zwar durch die Schulleitung ändern lassen, doch wer hält das allen Ernstes so penibel nach?